Nach dem Ministerrat / BP-Wahltermin ist der 2. Oktober 2016

 

erstellt am
06. 07. 16
11:00 MEZ

 Kern: Wir investieren in die Zukunft Österreichs
Förderpaket für Start-ups – Vorbereitung der modernisierten Gewerbeordnung – Terminfestsetzung für Bundespräsidentenwahl
Wien (bpd) - "Wir haben heute im Ministerrat den Termin für die Bundespräsidentenwahl festgelegt: Es wird der 2. Oktober 2016 sein", erklärte Bundeskanzler Christian Kern am 05.07. beim Pressefoyer nach dem Ministerrat. "Um den Wirtschaftsstandort Österreich attraktiver zu gestalten, haben wir uns eine breite Agenda gemeinsamer Projekte vorgenommen. Eines der wichtigsten Segmente stellen Unternehmensgründungen dar. Denn es geht ja darum, Wachstum zu kreieren und Arbeit zu schaffen. Daher muss man dort ansetzen, wo Zukunft entsteht", erläuterte der Kanzler. "Das Ziel ist es, in Österreich ein besseres Umfeld für diese Start-up-Szene zu schaffen. Dafür hat die Regierung heute ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht."

Zur verbesserten Starthilfe werde ein One-Stop-Shop-System für Gründer installiert, das die Gründungsdauer halbieren soll. "Das wird in einem Online-Prozess erfolgen", so Kern. Ebenso solle das Fördersystem transparent ausgebaut werden. Ein Förderpilot werde den raschen Zugang zu Förderangeboten des Bundes und der Länder ermöglichen. Dazu könne ein 24-Stunden-Quickcheck binnen Kürze Klarheit darüber bringen, ob der Förderantrag passt.

"Wichtig ist auch der Zugang zur Finanzierung", betonte der Bundeskanzler. Zur Stärkung der Frühphasenfinanzierung werde über das aws das PreSeed-Programm um 20 Millionen Euro aufgestockt. Dazu sollen – nach dem Vorbild der ETH Zürich – die akademischen Spin-Offs mit einem speziellen Stipendiensystem im Ausmaß von jährlich fünf Millionen Euro gefördert werden.

"Ebenso starten wir ein Risikokapitalprogramm. Wir geben dafür 20 Prozent Investmentzuschuss bis maximal 250.000 Euro, damit haben die sogenannten Business-Angel bis zu 50.000 Euro Steuervorteil. Wir wollen damit auch Stiftungen oder Privatpersonen, die bisher vor allem in Immobilien angelegt haben, für Investitionen in die Start-up-Szene gewinnen." Der aws-Business-Angel-Fonds werde ausgeweitet und um 10 Millionen Euro aufgestockt.

Für innovative Start-ups solle es auch einen Beschäftigungsbonus geben. "Für die ersten drei Mitarbeiter werden in den ersten drei Jahren die Lohnnebenkosten gefördert", sagte der Kanzler. Denn erfahrungsgemäß verdreifache sich die Mitarbeiterzahl binnen drei Jahren. "Insgesamt wollen wir 100 Millionen Euro pro Jahr in die Gründerszene investieren und erwarten uns ein Plus von 10.000 bis 15.000 Jobs", so Kern.

Auch bei der Mittelstandsfinanzierung sollen Steuervorteile bei der Dividendenausschüttung sowie die Anhebung der aws-Höchstgarantien auf 350.000 Euro für ein neues Investitionsklima und eine Ausweitung des Jobangebots sorgen.

Zur Neuordnung der Gewerbeordnung sagte der Bundeskanzler: "Bis Herbst wollen wir eine Novellierung vorlegen, die deutliche Deregulierungen vorsehen wird."

Auch die Reduktion der Bankenabgabe werde in den nächsten Wochen Thema sein: "Banken sind ein wichtiger Teil unseres Wirtschaftslebens, daher haben wir Interesse an ihrer gesunden Entwicklung. Derzeit sind die Banken in Österreich einer doppelten Belastung ausgesetzt: Sie haben die nationale Bankenabgabe zu leisten und zusätzlich die von der EZB vorgeschriebene Einlagensicherung zu bedienen. Daher wollen wir versuchen, die Belastung auf deutsches Niveau zu reduzieren. Dies muss aber mit einer Abschlagszahlung einhergehen, die für Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung genutzt werden kann", so der Kanzler abschließend.


 

 Mitterlehner: Modernisierung der Gewerbeordnung soll Zugang zum Unternehmertum erleichtern und Bürokratie abbauen
Einheitlicher Gewerbeschein für freie Gewerbe und Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht geplant - Praxisnah modernisieren, Innovationskraft stärken
Wien (bmwfw) - Auf Initiative von Vizekanzler Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat die Bundesregierung am 05.07. im Ministerrat eine Reform der Gewerbeordnung vereinbart. "Wir wollen die Gewerbeordnung praxisnah modernisieren. Das erleichtert den Zugang zum Unternehmertum, stärkt die unternehmerische Freiheit und verringert den bürokratischen Aufwand. Damit sparen sich Unternehmen Zeit und Geld“, sagt Mitterlehner. Der Reformvorschlag setzt an drei Punkten an: Einführung eines einheitlichen Gewerbescheins für alle freien Gewerbe, Evaluierung der reglementierten Gewerbe und Teilgewerbe, sowie Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht. Die Bundesregierung hat vereinbart, diese Novelle der Gewerbeordnung noch 2016 zu beschließen.

"Die Anzahl der Gewerbescheine ist im vergangenen Jahrzehnt um 34 Prozent gestiegen, jene der Gewerbetreibenden nur um elf Prozent. Diese Bilanz zeigt einen klaren Handlungsbedarf. Daher soll in Zukunft eine einzige Gewerbeanmeldung ausreichen, um jedes der derzeit 440 freien Gewerbe auszuüben, die keinen Befähigungsnachweis erfordern", sagt Mitterlehner. "Das erleichtert Gewerbetreibenden, Geschäftsideen flexibel zu entwickeln und weitere Tätigkeitsfelder unbürokratisch zu ergänzen", so Mitterlehner. Jede Person, die über eine Berechtigung zur Ausübung des freien Gewerbes oder über ein reglementiertes Gewerbe verfügt, darf somit jede freie gewerbliche Tätigkeit unmittelbar ausüben. Damit ersparen sich Gewerbetreibende geschätzte 40.000 behördliche Anmeldeverfahren jährlich. Zusätzlich hat die Bundesregierung hinsichtlich des Berufszugangs eine Evaluierung der reglementierten Gewerbe und der Teilgewerbe vereinbart, um eine Modernisierung zu erreichen. "Ziel ist es, die Kreativität und Innovation der Unternehmerlandschaft zu fördern und zugleich die Qualität aufrecht zu erhalten", so Mitterlehner.

Ein Schwerpunkt der Reform sind spürbare Erleichterungen im gewerblichen Betriebsanlagenrecht. Bezirkshauptmannschaften sollen demnach Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotential schneller und einfacher genehmigen dürfen. Das betrifft etwa Kaffee- und Gasthäuser, Konditoreien, Eissalons, Imbissstuben oder kleine Hotelbetriebe. Ebenfalls vereinbart ist, dass die Bau-, Naturschutz-, Wasser- und gewerberechtliche Genehmigung künftig aus einer Hand mit einem einzigen Bescheid erfolgen soll. Diese Verfahrenskonzentration vermeidet widersprüchliche Auflagen der Behörden und reduziert die Verfahrensdauer.

Weiters sollen „vorübergehende Tätigkeiten“ - zum Beispiel Pop-Up-Stores nicht mehr unter das gewerbliche Betriebsanlagenrecht fallen. Die entsprechende Genehmigung entfällt, wobei aber andere Materien wie Umwelt- und Arbeitnehmerschutz oder die Lebensmittelhygiene natürlich weiter einzuhalten sind. Darüber hinaus entfällt die verpflichtende Vorlage des Liegenschaftseigentümerverzeichnisses. Dies spart Unternehmern jährlich 60.000 Grundbuchabfragen. Zusätzlich wird die Wahlfreiheit auf Sachverständige im Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren ermöglicht. Dadurch werden Amtssachverständige entlastet und stehen somit KMU schneller zur Verfügung, die Verfahrensdauer wird gesenkt.


 

 Bundesheer: Neuausrichtung im Ministerrat beschlossen
Doskozil: "Bundesheer auf neue Bedrohungslage einstellen" – Eckpunkte: Stärkung der Truppe; Straffung der Kommanden
Wien (bmlvs) - Das Österreichische Bundesheer wird grundlegend neu strukturiert. Ein entsprechender Vortrag wurde am 05.07. im Ministerrat durch Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil eingebracht. Der Ministerrat stimmte der vorgeschlagenen Umstrukturierung des Österreichischen Bundesheeres und der Zentralstelle zu. Es wurde beschlossen, die Strukturen des Bundesheeres und der Zentralstelle an die aktuellen Erfordernisse und zukünftigen Herausforderungen anzupassen. Dabei gelten die Stärkung der Truppe, die Erhöhung der Reaktionsfähigkeit sowie die Ermöglichung schnellerer Abläufe und besserer Koordinierungen als Zielsetzungen. Verteidigungsminister Doskozil: „Mein Ziel ist es, das Bundesheer zu modernisieren und zu stärken, um der Sicherheitssituation gerecht werden zu können. Die heute beschlossene neue Struktur des Bundesheeres erhöht die Sicherheit für die Bevölkerung. Das Bundesheer wird damit auf die neue Bedrohungslage eingestellt.“

Mit der Neustrukturierung reagiert Doskozil auf die immer stärker in den sicherheitspolitischen Fokus rückenden hybriden Bedrohungen wie Terrorismus. Doskozil ordnete bereits kurz nach Amtsantritt Planungen für eine grundlegende Reorganisation des Bundesheeres und der Zentralstelle an, um insbesondere die Truppe zu stärken. Darüber hinaus kann durch die neue Organisation besser auf Bedrohungen für Österreich reagiert werden. Doskozil präsentierte die geplante Reorganisation in der Vorwoche auch im Nationalen Sicherheitsrat. „Wir werden hinkünftig weniger Kommanden haben, wir werden unsere Reaktionsfähigkeit erhöhen, die Einsatzkräfte stärken und die Ministerialbürokratie straffen. So ist das Bundesheer für die Herausforderungen und Aufgabenstellungen der Zukunft bereit“, so der Minister.

Eckpunkte der neuen Struktur
Die obere Führung des Österreichischen Bundesheeres wird künftig aus vier Kommanden bestehen: dem Kommando Landstreitkräfte, dem Kommando Luftstreitkräfte, dem Kommando Logistik sowie dem Kommando Führungsunterstützung und Cyber Defence. In diesem Zusammenhang werden die Streitkräfte in Land- und Luftstreitkräfte übergeleitet. Das Kommando Landstreitkräfte führt die Landstreitkräfte des Bundesheeres und stellt die Masse der aufwachsenden Reaktionskräfte. Dabei sollen unter anderem die Kaderpräsenzeinheiten bis 2020 auf bis zu 6.000 Soldatinnen und Soldaten aufgestockt werden.
Dem Kommando Landstreitkräfte sind im Wesentlichen die neun Militärkommanden, die weiter spezialisierten Brigaden und die Heerestruppenschule unterstellt. Die 3. Panzergrenadierbrigade wird in das „Kommando Schnelle Einsätze“ übergeleitet, die 4. Panzergrenadierbrigade als „Schwere Brigade“, die 7. Jägerbrigade als „Leichte Brigade“ ausgeprägt und die 6. Jägerbrigade in das „Kommando Gebirgskampf“ übergeleitet.

Fünf neue Bataillone werden aufgestellt, um die Einsatzkräfte des Bundesheeres unterstützen.

Die Militärkommanden werden in ihrer Verantwortung gestärkt, erhalten zusätzlich zu den territorialen, militärbehördlichen und Verbindungsaufgaben im Bundesland insbesondere verstärkt Ausbildungs-und Einsatzführungsaufgaben sowie die Verantwortung für das dezentrale Facility-Management und für die selbständig strukturierte Miliz in der Ausprägung „Infanterie“.

Dem neuen Kommando Luftstreitkräfte werden das Kommando Luftraumüberwachung, das Kommando Luftunterstützung sowie die Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule unterstellt.

Das Kommando Logistik ist für die Logistik des Österreichischen Bundesheeres verantwortlich.

Die Landesverteidigungsakademie in Wien, die Theresianische Militärakademie in Wiener Neustadt und die Heeresunteroffiziersakademie in Enns werden als Militärhochschule unter gemeinsame Leitung gestellt. Die Militärhochschule ist im Wesentlichen für die Realisierung einer zeitgemäßen Offiziersausbildung nach Maßstäben des Bologna-Prozesses und für eine zeitgemäße Unteroffiziersausbildung unter Betonung des militärischen Anforderungsprofils verantwortlich.

Neben den genannten Kommanden und der Militärhochschule werden folgende Kommanden und Dienststellen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport unmittelbar unterstellt:
Heerespersonalamt, Heeresnachrichtenamt, Abwehramt, Jagdkommando, Heeressportzentrum, Heeresgeschichtliches Museum und Dienststellen der Militärseelsorge.

Der bereits beschlossene deutliche Ausbau der Miliz wird weiter fortgesetzt. Damit verbunden ist ein quantitativer Aufwuchs von vorerst zwölf zusätzlichen Kompanien bis 2018. Danach ist ein weiterer signifikanter Aufwuchs vorgesehen.


 

 Oberhauser: Gewalt im Netz entschieden entgegenwirken
Wien (bmgf) - Hasspostings im Internet nehmen zu, Frauen sind besonders häufig betroffen. Um diesem Problem verstärkt entgegenzuwirken, wurde am 05.07. im Ministerrat auf Initiative von Staatssekretärin Muna Duzdar und Frauenministerin Sabine Oberhauser ein Ministerratsvortrag beschlossen, in dem sich die Bundesregierung zu umfangreichen Maßnahmen bekennt. "Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Eines davon ist die Cyber-Gewalt. Phänomene wie Stalking, Nötigung und sexualisierte Gewalt gibt es auch im Netz. Laut UNO Bericht aus dem Jahr 2015 haben bereits rund 75% der Frauen, die weltweit online sind, Gewalt im Internet erlebt", erklärt Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser.

Betroffene schämen sich für die Gewalt, die ihnen angetan wird. Vor allem Frauen und Mädchen machen nicht gern öffentlich, dass ihr Körper als hässlich bezeichnet, ihre sexuelle Integrität bedroht, ihr Geschlecht als minderwertig dargestellt, ihre Person abgewertet oder ihnen jegliche sexuelle Attraktivität abgesprochen wird. Ihr Selbstwert wird untergraben - und das Vertrauen zu anderen Menschen. Das macht es schwierig, sich Hilfe zu holen, sich zu wehren und sich vertrauensvoll an Außenstehende zu wenden.

"Deshalb ist es notwendig, eine Anlaufstelle zu schaffen, an die sich Betroffene unbürokratisch wenden können. Das ist auch im heute beschlossenen Ministerratsvortrag explizit festgehalten", so Oberhauser. Weitere geplante Maßnahmen umfassen etwa die Erstellung von Leitfäden und Informationen zum Umgang mit Hasspostings, die Sensibilisierung und Fortbildung im Bereich Polizei/Staatsanwaltschaft und Gericht zur konsequenten Strafverfolgung oder etwa auch die verstärkte Sensibilisierung von ForenbetreiberInnen über ihre Pflichten, die im E-Commerce-Gesetz festgelegt sind.

Wichtig ist der Frauenministerin auch die Einbindung von Expertinnen aus dem Gewaltbereich. "Frauen- und Gewaltschutzeinrichtungen haben viel Erfahrung im Umgang mit Gewaltopfern und mit ihrer Unterstützung. Hier gibt es bereits viel Expertise, die genutzt werden kann. Die Bundesregierung bekennt sich im Ministerratsvortrag auch explizit dazu, die Einbindung aller relevanten StakeholderInnen und Parteien anzustreben. Denn gerade als Frauenministerin ist es mir wichtig, nicht über die Köpfe von Betroffenen hinweg zu entscheiden", sagt die Frauenministerin.

Schon jetzt gibt es Enrichtungen, an die sich Frauen auch online wenden können, um Erstberatung zu erhalten - so etwa die Helpline gegen Gewalt www.frauenhelpline.at und die Online Frauenberatung www.frauenberatenfrauen.at . Auch Information bezüglich rechtlicher Möglichkeiten und Schritte, Anzeigenerstattung, Prozessbegleitung, etc. kann dort erhalten werden. Die Helpline gegen Gewalt ist rund um die Uhr besetzt und bietet Beratung nicht nur unter der Nummer 0800 222 555 an, sondern auch per E-Mail unter frauenhelpline@aoef.at . Weitere Infos unter http://www.bmgf.gv.at/home/Hilfseinrichtungen/


 

Alm: Erfreulich für Gründer – sofern das Paket auch wie angekündigt umgesetzt wird
“In den kommenden Tagen können die Regierungsparteien zeigen, wie ernst es ihnen ist, und den Oppositionsanträgen zustimmen“
Wien (neos) - Bundeskanzler Kern und Vizekanzler Mitterlehner präsentierten nach dem Ministerrat ein Start-up Paket. Für NEOS Start-up Sprecher Niko Alm überraschend positiv: „Die Regierung hat hier ein schönes, umfangreiches Maßnahmenbündel präsentiert. Erfolgt die Umsetzung so wie angekündigt, dann wird der Wirtschaftsstandort Österreich für Start-up Gründer tatsächlich aufgewertet.“ Erfreulich dabei, dass auch einige NEOS Forderungen nahezu unverändert in die Tat umgesetzt werden sollen. „Das Parlament brächte die Ideen noch schneller auf die Straße, wenn auf unsere Anträge zurückgegriffen wird, die schon seit vielen Monaten im Ausschuss geparkt sind“, so Alm. In den anstehenden Plenartagen wird NEOS daher entsprechende Fristsetzungsanträge einbringen, damit genau diese Anträge möglichst zeitnah behandelt und beschlossen werden können.

Das betrifft einerseits den Antrag zur Senkung der Lohnnebenkosten, andererseits den Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrag, der im Wesentlichen der von Kern vorgeschlagenen Risikokapitalprämie für Investoren entspricht. Und zuletzt hat Kanzler Kern die NEOS-Forderung nach einer Definition eines qualifizierten Start-ups übernommen. „Es macht tatsächlich den Eindruck als würde der neue Bundeskanzler auch mit der Opposition zusammenarbeiten wollen. Ob dem wirklich so ist, wird sich in den nächsten drei Tagen zeigen. Denn dann müssen beide Regierungsparteien beweisen, wie ernst es ihnen mit den Reformvorschlägen ist, und einem Oppositionsantrag zustimmen – im Sinne des Wirtschaftsstandorts Österreich“, betont Alm.


 

 Leitl: Umfassendes Start-up Paket als nachhaltiger Startschuss für mehr Gründerdynamik in Österreich
Gewerbeordnung: praxisnahe Regelung mit Fokus auf Qualität und Qualifikation – angepeilte Entlastung der Banken unumgänglich
Wien (pwk) - „Ich freue mich, dass die Bundesregierung einen nachhaltigen und umfassenden Startschuss gibt, damit Österreich Gründerland Nummer eins wird. Die angekündigten Maßnahmen werden gerade, was den Finanzierungs- und Förderungsbereich angeht zu einem deutlichen Anschub führen. Risikokapital ist ein wesentliches Instrument, dass junge, innovative Unternehmen wachsen können“, so WKÖ-Präsident Christoph Leitl in Reaktion auf die Beschlüsse im Ministerrat. Dazu kommt, dass mit dem doch deutlichen Ausbau der Garantieleistungen über die AWS, und der Lohnnebenkostenbefreiung in den ersten drei Jahren weitere Hürden aus dem Weg geräumt werden. In Hinblick auf die angekündigte Reform der Gewerbeordnung betonte Leitl, dass die Eckpfeiler Qualität und Qualifikation außer Streit stehen: „Ein modernes Unternehmertum baut auf seine Fachkräfte und hierfür ist die duale Ausbildung maßgeblich“. Unumgänglich aus Sicht der Wirtschaft ist die von der Regierung ins Auge gefasste Entlastung der Banken – Stichwort: Bankenabgabe.

„Die Stärkung der Wirtschaft ist derzeit das erste Gebot der Stunde. Viele, heute von der Regierung beschlossenen, Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Dringend nötig wäre jetzt noch die Umsetzung des Vorschlags von Bundeskanzler Kern in Bezug auf eine vorzeitige Abschreibung“, betonte der WKÖ-Präsident. Wünschenswert wäre in Hinblick auf das Start-up Paket auch, so Leitl, dass dieses Verbesserungen nicht nur für die „innovativen“ Betriebe bringt, sondern auch für den gesamten Bereich der Jungunternehmer.

Gewerbeordnung: Fokus auf Qualität und Qualifikation wichtig
Zur Reform der Gewerbeordnung, die von Vizekanzler Reinhold Mitterlehner initiiert wurde, hob Leitl hervor, dass sich die WKÖ immer zu einer praxisnahen Regelung bekannt habe. Der nun vorliegende Entwurf mit dem Ziel der Schaffung einer einheitlichen Gewerbeberechtigung könne zu einer Verwaltungsvereinfachung bei der Gewerbeanmeldung führen. Wichtig sei aber, dass die adäquate Zuordnung zu den Kollektivverträgen und Fachorganisationen weiterhin gegeben ist. Erfreulich sei, dass die besondere Bedeutung der Lehrlingsausbildung mehrfach hervorgehoben wird - und dass ein Schwerpunkt auf die Stärkung der Meister- und Befähigungsprüfungen gelegt wurde. „Dadurch werden nicht nur unsere Facharbeiter und Meister international aufgewertet, was für eine Exportnation wie Österreich ein entscheidender Vorteil ist, sondern auch die Innovationskraft der Unternehmen gefördert“, betonte Leitl.

In Hinblick auf eine avisierte Reform des Betriebsanlagenrechts werde der Dringlichkeit einer Reform in diesem Bereich nicht voll Rechnung getragen. Erleichterungen im gewerblichen Betriebsanlagenrecht und die künftige Regelung, Genehmigung aus einer Hand zu erhalten, seien positiv zu werten. „Wir wissen aber, dass Anlageninvestitionen seit Jahren deutlich stagnieren, bürokratische Belastungen sollten daher endlich entrümpelt werden. Hier wird sich die WKÖ im Rahmen der Gesetzwerdung mit weiteren Vorschlägen zur Entbürokratisierung einbringen“, betonte Leitl. In Hinblick auf die laufenden Finanzausgleichsverhandlungen fügte Leitl aber hinzu, dass man neben der Änderung der Gewerbeordnung auch die Staatsreform zur Beseitigung von Doppelgleisigkeiten nicht vergessen sollte.

Zur ebenfalls im heutigen Ministerrat behandelten Bankenabgabe merkte der WKÖ-Präsident an, dass eine Reform der Bankenabgabe ein wichtiges Signal zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Finanzplatzes sei und damit der Weg frei werde für zusätzliche Investitionen in Bildung und Arbeitsplätze. Was die Reformierung der Sozialversicherungen betrifft, so hätte sich die Wirtschaft mehr Bewegung gewünscht. Lediglich „die Sinnhaftigkeit einer Reduktion der Trägerlandschaft zu prüfen“, wie es wortwörtlich heißt, hätte ambitionierter ausfallen können.

Erfreulich sei, dass es im Bereich Arbeitsrecht gelungen ist, Verschlechterungen zu verhindern: Bei der Ausgestaltung der Regelungen für Praktika folge die Regierung den Vorschlägen der Sozialpartner.


 

 Katzian: Großer Fortschritt für arbeitsrechtliche Absicherung von PraktikantInnen
Unbezahlte Praktika werden damit bald der Vergangenheit angehören
Wien (ögb) - „Das heute verabschiedete Maßnahmenpaket für Start-Ups bedeutet auch für Praktika einen arbeitsrechtlichen Verbesserung, von der viele junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren werden“, begrüßt Wolfgang Katzian, Vorsitzender der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) die vom Ministerrat beschlossenen Änderungen für BerufseinsteigerInnen.

Zu begrüßen ist der Vorstoß, dass PraktikantInnen, die nicht im Rahmen einer Ausbildung Berufspraxis sammeln wollen, als ArbeitnehmerInnen zu behandeln sind und nach Kollektivvertrag entlohnt werden müssen.

„Wir werden uns weiterhin stark dafür einsetzen, so rasch wie möglich in allen Kollektivverträgen ein faires Entgelt für PflichtpraktikantInnen auszuverhandeln. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Kollektivvertragspartner den Ansporn durch die Regierung ernst nehmen werden und uns in dieser wichtigen Zielsetzung, die Arbeitsbedingungen junger Menschen zu verbessern und nicht blockieren. Zwei Drittel der PflichtpraktikantInnen wurden laut der aktuellen Studierenden-Sozialerhebung nicht bezahlt. Dem müssen wir schleunigst einen Riegel vorschieben“, so Katzian.

„Ein weiteres Problem ist die mangelnde soziale Absicherung. So gaben jedenfalls 60 Prozent der Befragten an, während ihrer Praktika nicht sozialversichert gewesen zu sein. Es wird nun den Unternehmen erschwert, sich auf Kosten der jungen BerufseinsteigerInnen Sozialversicherungsbeiträge zu ersparen. Nicht nur das Gehalt muss stimmen, eine Beschäftigung nach Kollektivvertrag bedeutet natürlich auch die Absicherung durch die Sozialversicherung“, ergänzt Veronika Bohrn Mena, in der GPA-djp zuständig für die Interessengemeinschaft work@flex.

Faire Rahmenbedingungen für BerufseinsteigerInnen sind nicht erst seit diesem Jahr ein Schwerpunkt der GPA-djp. Der starke Zugriff auf die Onlineplattformen Watchlist Praktikum und Mitgliederzuwächse bei jungen ArbeitnehmerInnen bestätigt unseren Kurs. „Wir freuen uns über die große Unterstützung in unserem Kampf gegen die Ausbeutung junger Menschen, die das heute beschlossene Paket bedeutet. PraktikantInnen müssen fair behandelt und fair bezahlt werden!“, so Katzian und Bohrn Mena abschließend.


 

 Neumayer: Erste Impulse für Wirtschaft gesetzt – Turbo für Standort und Arbeitsplätze muss folgen
Wirtschaftsfreundliche Maßnahmen stärken Vertrauen – Brauchen weitere konkrete Schritte zur Entlastung – Reduktion der Bankenabgabe dringend notwendig
Wien (pdl) - Um die chronische Investitionsschwäche und die Krise auf dem Arbeitsmarkt zu bewältigen, benötigt der Standort eine rasche wirtschaftspolitische Trendwende. Die Wirtschaft von Bürokratie zu entlasten und Startups zu unterstützen sind daher dringend notwendige und sinnvolle Maßnahmen, um das Wachstum in Österreich wieder anzukurbeln. Die Industrie sieht das heute im Ministerrat vorgestellte Bündel an Maßnahmen dafür als erstes Signal, das grundsätzlich zu begrüßen ist. Klar ist aber auch, dass die Bunderegierung spätestens im Herbst einen standortpolitischen Turbo zünden muss“, erklärte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, anlässlich der Präsentation des Reformpakets der Bundesregierung nach dem Ministerrat.

Bankenabgaben-Senkung dringend notwendig – Bessere Rahmenbedingungen für Startups wichtig – Verbesserungen für Leitbetriebe müssen folgen
„Die für nächste Woche angekündigte Reform der Bankenabgabe wäre mehr als überfällig“, so der IV-Generalsekretär. Die Belastungen der Banken seien dieses Jahr rasant angestiegen, da zur Bankenabgabe auch noch die Dotierung des europäischen Einlagensicherungsfonds hinzukomme. „Die österreichischen Banken zahlen rund eine Milliarde Euro an Staat und EU, das ist die zehnfache Belastung im Vergleich zu deutschen Banken. Mittel, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in Form von Krediten zur Verfügung stehen könnten. Eine Senkung der Bankenabgabe ist daher dringend notwendig“, betonte Neumayer.

Verbesserungen für Startups sieht die IV positiv: „Maßnahmen zur Startup-Förderung wie die Risikokapitalprämie, die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft und der One-Stop-Shop zur Gründung einer GmbH sind jedenfalls zu begrüßen.“ Allerdings: „Bei der Unterstützung junger Unternehmen darf jedoch nicht auf die Leitbetriebe und damit Zugpferde und Kristallisationspunkte der heimischen Wirtschaft vergessen werden“, so Neumayer weiter, „diese stellen nach wie vor das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft dar. Die Rahmenbedingungen müssen für alle Unternehmen verbessert werden, um die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig sicherzustellen.“ Positiv ist die bislang ausständige Umsetzung der Erhöhung der AWS-Garantien um 100 Mio. Euro zur Erleichterung von Investitionen in Innovations- und Wachstumsprojekte. Die Maßnahmen des von der Bundesregierung vor einem Jahr beschlossenen „Reformdialogs“ wie die Abschaffung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht sollten endlich umgesetzt werden und ein echter Investitionsfreibetrag implementiert werden, um Wachstum und Arbeitsplätze in Österreich zu sichern und – noch besser – Beschäftigung auszubauen. Die Zeit bis zum Herbst sollte nun genutzt werden, diese und weitere Maßnahmen rechtlich zu implementieren.

Lohnnebenkosten für alle Unternehmen senken – Recht auf nicht amtliche Sachverständige wichtig – Entbürokratisierung weiter vorantreiben
Die geplante Befreiung von Lohnnebenkosten für innovative Startups sei ebenso eine grundsätzlich sinnvolle Maßnahme. „Um nachhaltige Effekte zu erzielen, müssen die Rahmenbedingungen aber für alle Unternehmen wettbewerbsfähig sein. Wir brauchen daher einen konkreten Pfad für eine breite weitere Lohnnebenkostensenkung, zumindest in Richtung des deutschen Niveaus von rund 22 Prozent.“

Als einen weiteren, wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung bezeichnete der IV-Generalsekretär die Vereinfachung der Betriebsanlagengenehmigungen und die Verankerung eines Rechts auf Nicht-amtliche Sachverständige. „Das war eine langjährige Forderung der Industriellenvereinigung, die nun endlich umgesetzt wurde“, so Neumayer weiter. Allerdings dürfe nicht vergessen werden, dass dies nur die Spitze des Bürokratie-Eisbergs sei. Die Liste an weiteren Entbürokratisierungsmaßnahmen sei noch lang und bedürfe konsequenter Umsetzung.

 

 

 

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