Die italienische Polizei nimmt nach einfachen Sachbeschädigungen und Unfällen ohne
Personenschaden keine Anzeigen mehr auf.
Wien (arbö) - Italien zählt auch heuer wieder zu den beliebtesten Urlaubsdestinationen der Österreicher.
Oftmals werden die Strände der Adria, die sanfte Hügellandschaft der Toskana oder die Gebirgspässe
Südtirols mit dem eigenen Auto bereist. Doch in den vergangenen Wochen stieg unter den Italien-Urlaubern die
Verunsicherung. Haben nach Information des österreichischen
Außenministeriums die italienischen Behörden doch ein Gesetz verabschiedet, wonach bei einfachen
Sachbeschädigungen bzw. Unfällen ohne Personenschäden keine Anzeigen mehr aufgenommen werden. Doch
gerade diese war oftmals notwendig, um den Schaden in der Folge von der österreichischen Kaskoversicherung
ersetzt zu bekommen. Und erfahrene Italien-Urlauber wissen, wie schnell ein Spiegel abgerissen ist oder ein tiefer
Kratzer den Lack ziert. Besorgte ARBÖ-Mitglieder wandten sich deshalb an den Automobilklub und wollten wissen,
wie sie im Schadensfall vorgehen sollen.
„Es besteht kein Grund zu Sorge“, kann ARBÖ-Chefjurist Dr. Stefan Mann beruhigen, „der Versicherungsverband
Österreich hat uns bestätigt, dass keine Anzeigenbestätigung von der italienischen Polizei notwendig
ist, wenn eine solche zu bekommen faktisch unmöglich ist. Wer also diese Anforderung bei seiner Kaskoversicherung
deshalb nicht erfüllen kann, weil die italienische Polizei nicht bereit ist den Schaden aufzunehmen, begeht
somit keine sogenannte Obliegenheitsverletzung. Wichtig ist, den Schaden und den Hergang des Unfalls dennoch ausreichend
zu dokumentieren. Dies kann etwa durch Fotos oder Zeugen geschehen.“
Damit steht einem unbeschwerten Urlaub im südlichen Nachbarland fast nichts mehr im Wege. Wer den Urlaub so
richtig genießen möchte, sollte trotzdem die speziellen Reisebestimmungen beachten. So ist nicht nur
die Mitnahme einer Autoapotheke, eines Pannendreiecks und Warnwesten verpflichtend. Zusätzlich muss auch ein
für das Fahrzeug passendes Ersatzlampenset mitgeführt werden.
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