Opposition verweigert Zustimmung
Wien (pk) - Gegen die im Nationalrat beschlossenen Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht erhob
sich am 14.07. bei der SPÖ-ÖVP-Mehrheit im Bundesrat großteils kein Einwand. ÖVP-Mandatarin
Sonja Zwazl legte allerdings namens der Gastronomie Protest gegen die Ausnahmeregelungen für politische Vorfeldorganisationen
ein. Die Grünen zeigen sich generell erbost, dass Parteien von den Ausnahmeregelungen profitieren sollen,
die FPÖ hält die nunmehr angestoßenen Maßnahmen gegen Steuervermeidung für unzureichend.
Das Gesetz dient nämlich auch dem Kampf gegen Geldwäsche und Steuervermeidung durch grenzüberschreitende
Gewinnverschiebungen (Base Erosion and Profit Shifting - BEPS) bei Konzernen.
Demnach sind Konzerne mit mehr als 50 Mio. € Umsatz verpflichtet, ihre internen Verrechnungspreise zu dokumentieren
und die Finanzbehörden darüber zu informieren. Ab 750 Mio. € Umsatz müssen die Firmen auch ihre
Erträge in Länderberichten gegenüber den Behörden offenlegen. Ansätze für mehr Steuergerechtigkeit
begrüße die FPÖ zwar, wie Christoph Längle (F/V) sagte, er wertet die veranschlagte Obergrenze
für Konzerne mit 750 Mio. € aber als zu hoch; hier würden nicht viele von der Berichtpflicht umfasst.
Finanzminister Hans Jörg Schelling kündigte zur BEPS-Richtlinie noch mehrere Gesetzesvorschläge
an. Teilweise habe Österreich schon strengere Regelungen zu Meldepflichten als auf EU-Ebene vorgesehen, letztendlich
brauche man aber weltweite Vorkehrungen, um Steuerwanderung effektiv zu vermeiden, betonte Schelling. Da die Europäische
Kommission keine Finanzbehörde ist, laufe der Datenaustausch über die Finanzverwaltungen der Nationalstaaten.
Ein weiterer Teil des Gesetzespakets mit dem Titel EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 sieht vor, den Einsatz von
Aushilfskräften zur Abdeckung von Arbeitsbedarf in Stoßzeiten jährlich 18 Tage lang nicht zu besteuern.
Änderungen der Gewerbeordnung – ebenfalls mehrheitlich angenommen -wurden als flankierende Maßnahmen
notwendig.
Bekämpfung der Steuervermeidung hob Heidelinde Reiter (G/S) zunächst als bedeutende Zielsetzung des Gesetzespakets
hervor und beschrieb im Detail die Maßnahmen, die im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD) durchgeführt werden. Jedoch vermisst sie ausreichend Transparenz bei der Datenübermittlung,
gerade durch Großkonzerne, die aggressive Steuerplanung betreiben. Gerald Zelinas (T/N) Rat in diesem Zusammenhang
ist, mittels einer Umsatzbesteuerung die Steuer dort abführen zu lassen, wo sie anfällt.
Für und Wider bei Ausnahmen zur Registrierkassenpflicht
Die Registrierkassenpflicht sei an sich eine sinnvolle Bestimmung, ging Reiter auf den nächsten Punkt in der
Sammelnovelle ein. Die Ausnahmebestimmungen kritisierte sie jedoch, damit schaffe man nur neues Konfliktpotential
– besonders, wenn politische Parteien ebenfalls profitieren. Edgar Mayer (V/V) und Ewald Lindinger (S/O) lieferten
dagegen Plädoyers für die Erleichterungen und würdigten dabei die Vereinsarbeit, speziell die ehrenamtliche,
die unersetzlich sei für ein funktionierendes Sozialleben sei. Dieser Einsatz werde eben durch Maßnahmen
im Rahmen der Steuerreform und mit Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht unterstützt, so Mayer. Dass dies
auch der verdeckten Parteienfinanzierung dient, stellte der Vorarlberger in Abrede, zumal es in Westösterreich
keine entsprechenden Parteifeste gebe. Lindinger hob kleine Ortsparteien als wichtigen, lokal engagierten Bestandteil
der Parteienlandschaft hervor.
Sonja Zwazl (V/N) legte genauso ein klares Bekenntnis für freiwillige Vereine und lokale Parteiorganisationen
ab, sie stößt sich aber daran, dass die Anpassungen bei der Registrierkassenpflicht genau diesen Organisationen
zugutekommen. Theoretisch könnten damit höhere Einkünfte erzielt werden, als Gastwirte vor Ort dies
vermögen, was nicht zu unterstützen sei. Dieser Haltung widersprach Inge Posch-Gruska (S/B) vehement:
Vereinsfeste und Veranstaltungen von Vorfeldorganisationen nützen der regionale Wirtschaft, vom Fleischhauer
bis zu den WirtInnen, meinte sie. Ein Miteinander sei hier essentiell.
Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht gelten für Umsätze, die außerhalb fester Räumlichkeiten
erzielt werden und 30.000 € jährlich nicht überschreiten. Laut Gesetzestext wird die Losung durch eine
einfache "Kalte-Hände-Regelung" ermittelt. Bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 € entfällt
die Registrierkassenpflicht auch auf Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten. Auch für Buschenschenken sind
Erleichterungen vorgesehen. Die Frist zur Einrichtung technischer Vorkehrungen gegen Manipulationen von Kassen
wird um drei Monate bis 1. April 2017 verlängert.
Gemeinnützige Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts erhalten bei ihren Veranstaltungen
eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht im Ausmaß von bis zu 72 Stunden im Jahr. Dieselbe steuerliche
Begünstigung soll auch für ortsübliche Feste von Bezirks- und Ortsorganisationen politischer Parteien
gelten, sofern der Jahresumsatz 15.000 € nicht überschreitet und die Überschüsse für gemeinnützige
oder politische Zwecke verwendet werden. Finanzminister Hans Jörg Schelling erklärte die Neuregelung
damit, Rechtssicherheit bei Festivitäten zu schaffen. Damit die Erleichterung nicht überschießend
wirkt, gebe es nschränkungen.
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