Nach 20 Jahren soll die Reform der Mitbestimmungsgremien an den Schulen angegangen werden:
Dies hat die Landesregierung am 12.07. entschieden.
Bozen (lpa) - Die gesetzlichen Bestimmungen über die Mitbestimmungsgremien der Schulen sind mittlerweile
seit zwei Jahrzehnten in Kraft. Auf die notwendige Überarbeitung dieser Bestimmungen haben in letzter Zeit
verschiedene Vertreter der Schulwelt und der Sozialpartner hingewiesen. Insbesondere ist dem Umstand Rechnung zu
tragen, dass die Berufsschulen ab 2017 über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen werden und
somit neue Zuständigkeiten in der Verwaltung und Buchhaltung übernehmen.
Die drei Bildungslandesräte Philipp Achammer, Christian Tommasini und Florian Mussner haben daher im Rahmen
der gestrigen Sitzung der Landesregierung einen gemeinsamen Vorschlag zur Ausarbeitung einer Reform der entsprechenden
Gesetzesbestimmungen eingebracht.
Geplant ist zunächst, eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Schulen staatlicher Art, der Berufsschulen und
Kindergärten einzurichten und mit der Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages zu betrauen, damit im Hinblick
auf das Schuljahr 2017/18 ein neues umfassendes Landesgesetz für die Mitbestimmungsgremien, das sämtliche
Bildungsstufen umfassen soll, in Kraft treten kann.
Die Landesregierung hat den Vorschlag der drei Bildungslandesräte gutgeheißen. Als nächster Schritt
sollen nun die Schulamtsleiter beauftragt werden, die Mitglieder der Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung des
Gesetzesvorschlags zu ernennen.
|