Neues Gesetz ermöglicht schnellere Integration in den Arbeitsmarkt durch verbessertes
Service, die Einführung von Bewertungsverfahren und besonderer Verfahren für Qualifikationen von anerkannten
Flüchtlingen.
Wien (bmeia) - Am 12. Juli ist das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz für im Ausland erworbene
Qualifikationen in Kraft getreten. Seit 2014 arbeitete das Integrationsministerium unter Sebastian Kurz intensiv
an einem Anerkennungsgesetz. Zentrale Inhalte des Gesetzes liegen in der schnelleren Anerkennung mitgebrachter
Qualifikationen, dem Ausbau von Informationsstellen, der Einführung von Bewertungsverfahren sowie spezieller
Verfahren, die für jene anerkannten Flüchtlinge möglich sind, die aufgrund ihrer Flucht über
keinen Nachweis ihrer formalen Qualifikation verfügen. Integrationsminister Sebastian Kurz betont: „Der Einstieg
in den Arbeitsmarkt ist der zentrale Schritt für eine erfolgreiche Integration in Österreich. Mit dem
neuen Anerkennungs- und Bewertungsgesetz schaffen wir eine bessere Grundlage für einen schnellen Jobeinstieg.
Mit neuen und kürzeren Verfahren sowie verbesserten Serviceleistungen unterstützen wir Zuwanderinnen
und Zuwanderer sowie Asylberechtigte dabei, ihre Fähigkeiten möglichst rasch am Arbeitsmarkt einzubringen.“
Einstieg in den Arbeitsmarkt: Spezielle Verfahren für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte
Insbesondere für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte stellt der bildungsadäquate Einstieg in den
österreichischen Arbeitsmarkt eine zentrale Herausforderung für ihre Integration dar. Häufig fehlen
ihnen aufgrund ihrer Flucht Zeugnisse, die abgeschlossene Ausbildungen belegen. Das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz
sieht hier besondere Verfahren vor, damit auch bei Verlust erforderlicher Unterlagen die Qualifikation festgestellt
werden kann. Dabei wird die Qualität der Ausbildungen und somit das Niveau am österreichischen Arbeitsmarkt
aber nicht gesenkt. Außerdem werden Bewertungsverfahren eingeführt und Fristen für alle Anerkennungsverfahren
vereinheitlicht. „Wir müssen jene Menschen, die langfristig in Österreich bleiben, so rasch wie möglich
integrieren. Durch den verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt führen sie viel schneller ein selbstständiges
Leben und können zur Gesellschaft beitragen“, sagt Susanne Knasmüller, Leiterin der Abteilung Integrationskoordination
im Integrationsministerium. Ihr Team hat den Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Unterstützt wurden sie dabei von
Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wirtschaft und Bildung sowie dem Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW)
und dem Bundesministerium für Bildung (BMB) sowie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und den
Ländern.
Im Vorfeld: Studie bekräftigte Bedarf an Vereinfachung von Anerkennungsverfahren
Zuvor hatte der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) in Kooperation mit der Donau-Universität
Krems sowie dem Forschungsinstitut abif einen Forschungsbericht zur Anerkennung von Qualifikationen von Zuwander/innen
und Flüchtlingen erstellt. Die Ergebnisse des Forschungsberichts „Anerkennung von Qualifikationen. Fakten,
Erfahrungen, Perspektiven“ sind in das neue Anerkennungsgesetz eingeflossen. Franz Wolf, Geschäftsführer
des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), begrüßt die Umsetzung: „Die Integration von
Asylberechtigten sowie Zuwanderinnen und Zuwanderern in den Arbeitsmarkt stellt eine der größten Herausforderungen
für unsere Zukunft dar. Im Forschungsbericht konnten wir Handlungsfelder für eine bessere und raschere
Anerkennung ausländischer Qualifikationen definieren. Es freut mich, dass diese Ergebnisse aus der Praxis
im neuen Anerkennungsgesetz Niederschlag gefunden haben.“
Auf einen Blick: Zentrale Eckpunkte des Gesetzes
- Anspruch auf ein Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren
- Einführung von Bewertungsverfahren für Lehr-, Schul- und Hochschulabschlüsse
- Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen für im Drittstaat erworbene
Qualifikationen an EU-Standards: Es wird eine einheitliche Frist von 4 Monaten und eine verpflichtende Festlegung
von notwendigen Nachqualifizierungsmaßnahmen festgelegt.
- Transparenz und Service: Ein Online-Anerkennungsportal wird konkrete Informationen
zur zuständigen Behörde mit einem direkten Link zu Antragsformularen, zu notwendigen Dokumenten und Übersetzungen
bzw. Beglaubigungen und Verfahrenskosten geben. Zusätzlich werden Beratungsstellen eingerichtet.
- Einführung neuer Verfahren für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte:
Diese sollen den Zugang zu Verfahren erhalten, auch wenn sie aufgrund ihrer Flucht unverschuldet ihre Zeugnisse
oder andere Ausbildungsnachweise nicht vorweisen können.
- Eine einheitliche statistische Erfassung aller Verfahren.
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