Jugendlandesrätin Eisenkopf: „Kinder- und Jugendanwaltschaft ist eine wichtige Beratungs-
und Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche“
Eisenstadt (blms) - Kinder- und Jugendanwalt Mag. Christian Reumann wurde mit Beschluss der Burgenländischen
Landesregierung für weitere fünf Jahre bestellt. Jugendlandesrätin Mag.a Astrid Eisenkopf und Landesamtsdirektor
Mag. Ronald Reiter übergaben am 12.07. das Bestellungsdekret.
Die 1990 in Kraft getretene und 1992 von Österreich ratifizierte UN Konvention über die Rechte des Kindes
kann wohl als Basis für die Schaffung der Kinder- und Jugendanwaltschaften der österreichischen Bundesländer
angesehen werden. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft – kurz: KIJA Burgenland – wurde 1992 als eine der ersten derartigen
Ombudseinrichtungen installiert. Gesetzlich war sie damals im Burgenländischen Jugendwohlfahrtsgesetz geregelt,
welches später durch das Burgenländische Kinder- und Jugendhilfegesetz ersetzt wurde.
Die Aufgaben der KIJA sind Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen wie
auch von Erziehenden bei konkreten Problemstellungen im Einzelfall aber auch gesellschaftspolitische Arbeit für
junge Menschen. „Grundsätzlich kann die KIJA bei allen Themenstellungen, die junge Menschen betreffen kontaktiert
werden, wobei der Kinder- und Jugendanwalt abzuwägen hat, ob und welche Hilfestellungen er selbst anbieten
kann oder ob andere Institutionen kontaktiert werden sollten“, sagt Eisenkopf.
Eine wesentliche Aufgabe der KIJA ist auch die Vernetzung mit allen kinder- und jugendrelevanten Einrichtungen
des Burgenlandes, da nur so eine effiziente Arbeit für die Zielgruppe möglich ist.
Entsprechend den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist der Kinder- und Jugendanwalt auf die Dauer
von maximal fünf Jahren zu bestellen. Mag. Christian Reumann wurde mit Beschluss der Burgenländischen
Landesregierung bis 31. Dezember 2020 wiederbestellt.
|