Das Informationssystem für öffentliche Verträge wird um ein Wirtschaftsteilnehmer-Verzeichnis
erweitert. KMU wird so der Zugang zu Vergabeverfahren erleichtert.
Bozen (lpa) - Öffentliche Aufträge im Wert von weniger als zwei Millionen Euro bei Bauaufträgen
und weniger als 209.000 Euro bei Dienstleistungen können über Verhandlungsverfahren vergeben werden.
Dabei werden Wirtschaftsteilnehmer eingeladen, Angebote zu unterbreiten. Die Rechtsvorschriften der EU und des
Staates geben strenge Bedingungen vor. Um diese Verfahren zu vereinfachen, hat das Landesvergabegesetz die Möglichkeit
geschaffen, im Rahmen des Vergabeportals des Landes ein eigenes telematisches Verzeichnis zu erstellen. In dieses
können sich Unternehmen eintragen. Sie erklären dabei auch, dass sie über die entsprechenden Voraussetzungen
verfügen, Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen für die Südtiroler Vergabestellen auszuführen.
Ab sofort können sich nun Interessierte in das telematische Verzeichnis der Wirtschaftsteilnehmer eintragen.
Dieses Verzeichnis wird vom Informationssystem der Agentur für öffentliche Verträge zur Verfügung
gestellt und befindet sich im telematischen Portal des Landes www.ausschreibungen-suedtirol.it. Im Sinne des Artikels
27 des Landesvergabegesetzes (LG 16/2015) soll die Einführung des Verzeichnisses den Zugang der kleinen und
mittleren Unternehmen zum öffentlichen Beschaffungsmarkt erleichtern und die Durchführung öffentlicher
Vergabeverfahren beschleunigen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer tragen sich in das telematische Verzeichnis ein. Die Eintragung ist nur
einmal durchzuführen, die eingeschriebenen Wirtschaftsteilnehmer müssen dafür Sorge tragen, dass
die Daten und Eigenbescheinigungen regelmäßig aktualisiert werden. Die Wirtschaftsteilnehmer können
die Daten und Eigenbescheinigungen jederzeit ändern und aktualisieren. Wenn ein Unternehmen bereits im Portal
registriert ist, dann werden die schon vorhandenen Daten übernommen, nur die neuen Daten sind neu einzugeben.
Alle 496 Südtiroler Vergabestellen können sich dann in diesem Verzeichnis bedienen, wenn es darum geht,
Wirtschaftstreibende zur Angebotsvorlage beziehungsweise zum Verhandlungsverfahren einzuladen. Damit wird in Südtirol
nun die technische Voraussetzung geschaffen, dass Vergabestellen für den größten Anteil aller Vergabeverfahren
(jene im sogenannten EU-Unterschwellenbereich) ein rechtlich gültiges Verzeichnis haben, aus dem einzuladende
Unternehmen ausgewählt werden können.
Von einer beachtliche Verfahrensvereinfachung spricht Landeshauptmann Arno Kompatscher: "Das neue Verzeichnis
erleichtert es zum einen den öffentlichen Körperschaften, Aufträge zu vergeben, andererseits eröffnet
es Wirtschaftsteilnehmern neue Möglichkeiten, öffentliche Aufträge zu erhalten. Damit wird der Zugang
zu öffentlichen Aufträgen für kleine und mittlere Unternehmen vereinfacht und erleichtert."
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