Wichtige Elemente zur Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens vorgelegt
Brüssel/Wien (bmlfuw) - Die Europäische Kommission hat am 20.07. einen Vorschlag präsentiert,
wie die Verringerung der Emissionen auf die EU-Mitgliedstaaten aufgeteilt werden soll. Konkret geht es um die Sektoren
außerhalb des Emissionshandels wie Verkehr, Hausheizungen, Gewerbe, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft.
Die Verteilung erfolgt vorwiegend auf Basis der Wirtschaftsleistung der einzelnen Mitgliedstaaten, wobei die Ziele
im Bereich von 0% bis 40% Reduktion gegenüber 2005 liegen. Für Österreich ist aufgrund dieser Kriterien
ein Reduktionsziel von 36% gegenüber 2005 vorgesehen. „Über den Kommissionsvorschlag wird in den kommenden
Monaten im Rat und im Europäischen Parlament beraten. Ich rechne mit einer Beschlussfassung im Laufe des Jahres
2017“, erklärte Bundesminister Andrä Rupprechter.
Die Kommission legte heute auch einen Vorschlag zur Berechnung der Kohlenstoffbindung in Wäldern und in der
Landwirtschaft sowie eine Mitteilung zur Dekarbonisierung im Verkehrsbereich vor. Mit diesem Paket sind die EU-internen
Umsetzungsvorschläge für das 2030-Ziel vollständig. Dies ist ein wichtiges Signal für die kommende
Weltklimakonferenz im November 2016 in Marrakesch/Marokko. „Österreich leistet durch die Ausarbeitung einer
integrierten Energie- und Klimastrategie einen wichtigen Beitrag. Vor kurzem wurde ein breiter Konsultationsprozess
gestartet, an dem alle Stakeholder teilnehmen können. Auch die Öffentlichkeit ist eingeladen, sich einzubringen“,
so Rupprechter abschließend.
Mit dem Übereinkommen von Paris vom Dezember 2015 wurde eine neue Ära im internationalen Klimaschutz
eingeläutet: Erstmals ziehen alle Staaten der Welt an einem Strang, um gemeinsam Verantwortung für das
Weltklima zu übernehmen. Die Europäische Union hat in diesem Klimaprozess stets eine Vorreiterrolle eingenommen.
Dies wird auch durch das EU-Zielangebot, die Emissionen von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 um mindestens 40%
gegenüber 1990 zu verringern, unterstrichen.
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