Treffen von Innenminister Sobotka und
britischer Amtskollegin Amber Rudd

 

erstellt am
20. 07. 16
11:00 MEZ

Themen umfassten u.a. Brexit und Terrorismusbekämpfung
London/Wien (bmi) - „Die Zusammenarbeit mit Großbritannien war bisher ausgezeichnet – sowohl auf politischer als auch auf Expertenebene. Wir pflegen zum Beispiel intensiven Kontakt im Ausbildungsbereich im Rahmen der Europäischen Polizeiakademie CEPOL oder mithilfe von zwei britischen Verbindungsbeamten in Wien“, sagte Innenminister Mag. Wolfgang Sobotka bei einem Treffen mit seiner britischen Amtskollegin Amber Rudd am 19.07. in London. „Trotz des anstehenden Ausstiegs von Großbritannien aus der Europäischen Union soll diese konstruktive Beziehung und Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres fortgesetzt werden.“

Die Terrorismusbekämpfung war eines der Themen, das bei dem Treffen der beiden Innenminister besprochen wurde. „Repressive Maßnahmen sind im Kampf gegen Foreign Terrorist Fighters nicht ausreichend. Es bedarf einer gesamtheitlichen Strategie, die sowohl die Reaktion auf Gefahren als auch die Prävention von Extremismus und Radikalisierung umfasst. Die positive Gestaltung des Zusammmenlebens ist die Basis, damit erst gar keine Radikalisierung stattfindet“, betonte Sobotka. „Der Informationsaustausch zwischen Österreich und Großbritannien in den Bereichen Terrorismus, Waffen und Nachrichtendienst funktioniert sehr gut. Die aktuellen Anschläge zeigen aber: Es ist notwendig, die internationale Nutzung und Vernetzung relevanter Datenbanken weiter zu verbessern.“

„Ein sehr wichtiges Instrument im Kampf gegen Terror ist das neue Staatsschutzgesetz in Österreich, das am 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Es ermöglicht dem BVT unter anderem das Speichern von Verdächtigen für sechs Jahre und das Erfragen von Reiserouten im Reisebüro“, erklärte der Innenminister. „Außerdem wird es ab 2016 70 weitere Experten für den Staatsschutz geben. Die Exekutive wird bis 2019 mit 3.500 neuen Polizistinnen und Polizisten gestärkt.“

In Großbritannien ist im Juli 2015 der Counter-Terrorism and Security Act in Kraft getreten. Das Gesetz soll ebenfalls die Handlungsmöglichkeiten des Staates gegen Foreign Fighters erweitern und deren Ausreise bzw. Rückkehr erschweren. Es enthält unter anderem Bestimmungen zur Speicherung von Kommunikationsdaten, zur Konfiszierung von Reisedokumenten (bis zu 30 Tagen) sowie zusätzliche Befugnisse für die Polizei und Geheimdienste bei der Identifizierung von IP-Adressen.

 

 

 

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