Themen umfassten u.a. Brexit und Terrorismusbekämpfung
London/Wien (bmi) - „Die Zusammenarbeit mit Großbritannien war bisher ausgezeichnet – sowohl auf politischer
als auch auf Expertenebene. Wir pflegen zum Beispiel intensiven Kontakt im Ausbildungsbereich im Rahmen der Europäischen
Polizeiakademie CEPOL oder mithilfe von zwei britischen Verbindungsbeamten in Wien“, sagte Innenminister Mag. Wolfgang
Sobotka bei einem Treffen mit seiner britischen Amtskollegin Amber Rudd am 19.07. in London. „Trotz des anstehenden
Ausstiegs von Großbritannien aus der Europäischen Union soll diese konstruktive Beziehung und Zusammenarbeit
im Bereich Justiz und Inneres fortgesetzt werden.“
Die Terrorismusbekämpfung war eines der Themen, das bei dem Treffen der beiden Innenminister besprochen wurde.
„Repressive Maßnahmen sind im Kampf gegen Foreign Terrorist Fighters nicht ausreichend. Es bedarf einer gesamtheitlichen
Strategie, die sowohl die Reaktion auf Gefahren als auch die Prävention von Extremismus und Radikalisierung
umfasst. Die positive Gestaltung des Zusammmenlebens ist die Basis, damit erst gar keine Radikalisierung stattfindet“,
betonte Sobotka. „Der Informationsaustausch zwischen Österreich und Großbritannien in den Bereichen
Terrorismus, Waffen und Nachrichtendienst funktioniert sehr gut. Die aktuellen Anschläge zeigen aber: Es ist
notwendig, die internationale Nutzung und Vernetzung relevanter Datenbanken weiter zu verbessern.“
„Ein sehr wichtiges Instrument im Kampf gegen Terror ist das neue Staatsschutzgesetz in Österreich, das am
1. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Es ermöglicht dem BVT unter anderem das Speichern von Verdächtigen
für sechs Jahre und das Erfragen von Reiserouten im Reisebüro“, erklärte der Innenminister. „Außerdem
wird es ab 2016 70 weitere Experten für den Staatsschutz geben. Die Exekutive wird bis 2019 mit 3.500 neuen
Polizistinnen und Polizisten gestärkt.“
In Großbritannien ist im Juli 2015 der Counter-Terrorism and Security Act in Kraft getreten. Das Gesetz soll
ebenfalls die Handlungsmöglichkeiten des Staates gegen Foreign Fighters erweitern und deren Ausreise bzw.
Rückkehr erschweren. Es enthält unter anderem Bestimmungen zur Speicherung von Kommunikationsdaten, zur
Konfiszierung von Reisedokumenten (bis zu 30 Tagen) sowie zusätzliche Befugnisse für die Polizei und
Geheimdienste bei der Identifizierung von IP-Adressen.
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