Geringfügige Beschäftigung als erster Schritt in den Arbeitsmarkt - Verordnung in
Abstimmung mit Koalitionspartner
Wien (bmg) - "Sinnvolle Beschäftigung ist ein Motor für die Integration. Daher möchte
ich die Möglichkeit schaffen, dass Asylwerber für kleine Arbeiten in Privathaushalten mit dem Dienstleistungsscheck
entlohnt werden können", erklärte Sozialminister Alois Stöger am 18.07. sein Vorhaben. "Eine
rasche und erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt ist sowohl für die betroffenen Menschen als auch für
unsere Gesellschaft und Wirtschaft wichtig", betont Stöger.
Die Beschäftigung in Privathaushalten ist besonders gut geeignet, da sie Kontakt zur Bevölkerung ermöglicht
und gleichzeitig arbeitsmarktneutral ist. Reinigungsarbeiten,Kinderbetreuung und einfache Gartenarbeiten sind typische
Tätigkeiten, für die der Dienstleistungsscheck gedacht ist.
Novelle wartet auf Zustimmung
Die Öffnung des Dienstleistungsschecks für Asylwerber war eine der gemeinsamen Forderungen aller Sozialpartner,
die im April der Bundesregierung übermittelt wurden. Die dafür nötige Novelle der Ausländerbeschäftigungsverordnung
(AuslBVO) wurde nun vom Sozialministerium vorbereitet und befindet sich derzeit zur Abstimmung beim Koalitionspartner.
Der Dienstleistungsscheck im Überblick
Der Dienstleistungsscheck dient zur Entlohnung für befristete Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten
bis zur Geringfügigkeitsgrenze. Der/die ArbeitnehmerIn ist damit automatisch unfallversichert. Haushaltsnahe
Tätigkeiten wie Reinigung oder Kinderbetreuung können damit legal und unbürokratisch abgewickelt
werden. Ein Scheck im Wert von 10 Euro kostet 10,20 Euro. Mit den 20 Cent werden die Unfallversicherung und ein
Verwaltungskostenanteil abgegolten. Der Dienstleistungsscheck ist in Trafiken, bei der Post und online erhältlich.
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