Straßenbaulandesrat Helmut Bieler setzt wichtigen Schritt für die Verbesserung der
Verkehrssicherheitssituation
Oberwart/Eisenstadt (bmls) - In der Nacht von 28. auf den 29. Juli 2016 - nach Fertigstellung der Markierungsarbeiten
- ist es soweit: Der erste Turbokreisverkehr des Burgenlandes wird für den Verkehr freigegeben! „Der Kreisverkehr
B50/B63a (EO) und das Straßenstück zur Anschlussstelle ‚Lafnitztal/Oberwart‘ auf der A2 gehören
zu den meist befahrenen Abschnitten im burgenländischen Landesstraßennetz. Die Belastung des Kreisverkehrs
liegt an Freitagen bei rund 25.000 Fahrzeugen. Laut Prognose wird sich der Verkehr schrittweise auf bis zu 31.800
Fahrzeuge erhöhen. Diese Zahlen unterstreichen den Handlungsbedarf, den wir hier an diesem Nadelöhr hatten.
Zur Entlastung dieses Straßenabschnittes wurde deshalb der bestehende Kreisverkehr in einen zweispurigen
Kreisverkehr umgebaut“, so Straßenbaulandesrat Helmut Bieler bei der Vorankündigung der Eröffnung
des Turbokreisverkehrs in Oberwart.
Die Baukosten für den Umbau des Kreisverkehrs inklusive der Errichtung eines Bypasses betragen rund 1 Million
Euro. Zusätzlich zum Umbau des Kreisverkehrs B50/B63a zu einem „Turbo-Kreisverkehr“ wird von der Landesstraßenverwaltung
im Anschluss die Errichtung eines Zusatzfahrstreifens auf der B50 („Kriechspur“) in Richtung Kemeten/A2 („Steinbrückl“)
umgesetzt. Die Länge dieser Entlastungsspur beträgt ca. 1,6 Kilometer und wird die Leistungsfähigkeit
des neuen 2-spurigen Kreisverkehrs unterstützen, aber auch den Verkehrsfluss erleichtern.
Diese Art von Turbokreisverkehr funktioniert bereits Europaweit und in vielen anderen Bundesländern hervorragend
und bringt eine massive Verbesserung der Verkehrssicherheitssituation mit sich. Bieler dazu: „Ich bin deshalb davon
überzeugt, dass dieses neue System auch hier in Oberwart nach einer Gewöhnungsphase bestens angenommen
wird. Von diesen Investitionen in den Straßenbau profitieren allerdings nicht nur die VerkehrsteilnehmerInnen,
sondern in einem hohen Maße auch die Wirtschaft und die ArbeitnehmerInnen.“
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