Frauen erhalten durchschnittlich über 40 Prozent weniger Pension als Männer
Wien (bmgf) - Der Equal Pension Day wird in Österreich heuer am 27. Juli zum zweiten Mal begangen.
Es ist jener Tag, an dem Männer bereits so viel Pension erhalten haben, wie Frauen erst bis Jahresende erreicht
haben werden. „Frauen erhalten durchschnittlich über 40 Prozent weniger Pension als Männer. Zwar haben
wir uns im Vergleich zum Vorjahr um einen Tag verbessert, die Pensionslücke zwischen Frauen und Männern
ist aber immer noch eklatant. Viele Frauen sehen sich im Alter mit niedrigen Pensionen bis hin zur Armutsgefährdung
konfrontiert. Altersarmut ist weiblich“, sagt Frauenministerin Sabine Oberhauser.
Die Pensionen der Frauen liegen im Schnitt weit unter denen der Männer. So betrug die durchschnittliche Alterspension
eines Mannes im Jahr 2015 1557 EUR; die einer Frau aber nur 944 EUR. In der Pension zeichnen sich so die immer
noch vorherrschenden Ungleichheiten zwischen männlichen und weiblichen Erwerbsbiographien ab. Teilzeitarbeit
und längere Erwerbspausen (z.B. für Kindererziehung) können die Pension empfindlich schmälern.
„Wichtig ist es, Frauen darüber zu informieren, wie ihre individuellen Karriereentscheidungen und die Strukturen
des Arbeitsmarkts sich auf ihre späteren Pensionsansprüche auswirken können“, betont Oberhauser.
Als Grundlage für informierte Entscheidungen hat das Frauenministerium eine Informationsbroschüre speziell
für Frauen veröffentlicht: „Frauen und Pensionen. Wie Lebensentscheidungen die Absicherung im Alter beeinflussen.“
Die Broschüre liegt österreichweit auf und ist hier > als PDF frei auf der Website des BMGF verfügbar.
Etwa ein Drittel aller Frauen, die in Pension gehen, sind vor ihrem Pensionsantritt nicht erwerbstätig. Eine
Anhebung des Frauenpensionsalters würde also kaum Abhilfe schaffen. Schon jetzt erlaubt es das Gesetz, über
das Regelpensionsalter hinaus zu arbeiten. „Eine Kündigung aufgrund des Erreichens des gesetzlichen Pensionsantrittsalters
stellt – sowohl für Frauen als auch für Männer – eine Diskriminierung dar. Erwerbstätige sind
nicht verpflichtet, zum frühestmöglichen Stichtag in Pension zu gehen“, erklärt die Frauenministerin.
Vielmehr seien die ArbeitgeberInnen, - nicht zuletzt im Hinblick auf Fachkräftemangel sowie den Erhalt und
Weitergabe des ExpertInnenwissens im Betrieb - angehalten, ein Weiterarbeiten zu ermöglichen und zu fördern,
wenn dies von den Beschäftigten gewünscht ist.
„Bevor Diskussionen über Pensionsanhebungen geführt werden, braucht es wirksame arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen, damit ältere Frauen bessere Chancen auf einen Arbeitsplatz haben als derzeit. Eine schrittweise
Angleichung des Pensionsalters muss deshalb einhergehen mit der Beseitigung von Diskriminierungen im Erwerbsleben“,
so Oberhauser.
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