Wiederholung der Stichwahl
Wien (bmeia) - Die Wiederholung der zweiten Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl wird am 2. Oktober
2016 stattfinden. Alle Personen, die bereits für die beiden Wahlgänge zur Bundespräsidentenwahl
im April und Mai 2016 wahlberechtigt waren, besitzen nun auch das Wahlrecht bei der Wiederholung des 2. Wahlgangs
(Stichwahl) am 2. Oktober 2016. Dazu war und ist die Eintragung in die Wählerevidenz spätestens am 24.
März 2016 erforderlich.
Ihre Wahlkarte können Sie ab Mitte Juli 2016 beantragen. Wenn Sie über ein längerfristiges „Wahlkartenabo“
verfügen, erfolgt die Zusendung automatisch an Ihre Adresse. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihrer Wählerevidenzgemeinde
Ihre aktuelle Wohnadresse mitgeteilt haben.
Diese Wiederholungswahl ist notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Ergebnis der Stichwahl
wegen Rechtswidrigkeiten bei der Durchführung der Briefwahl mit Erkenntnis vom 1. Juli 2016 aufgehoben hat.
Der VfGH verlangt nämlich bei Wahlen, einem wichtigen Fundament der Demokratie, die rigorose Anwendung der
Gesetze selbst dann, wenn sich im Zuge der Prüfung – wie bei dieser Stichwahl – keinerlei Anhaltspunkte für
Manipulation oder Missbrauch ergeben haben.
Das Erkenntnis des VfGH zeigt auch, dass der Rechtsstaat in Österreich funktioniert und die Bürger darauf
vertrauen können, dass die rechtlichen Bestimmungen korrekt eingehalten werden, widrigenfalls eine Wahlwiederholung
zu erfolgen hat.
Obwohl nur wenige Bezirkswahlbehörden Wahlvorschriften bei der Auszählung der Briefwahlstimmen verletzt
haben, muss die Stichwahl in ganz Österreich und auch im Ausland wiederholt werden, weil die Zuordnung der
Briefwahlstimmen zum jeweiligen Wahlbezirk nicht lückenlos gewährleistet ist.
Alle im Ausland wohnhaften Österreicherinnen und Österreicher sind daher erneut aufgerufen, von ihrem
demokratischen Recht zur Teilnahme an der Entscheidung über das künftige Staatsoberhaupt Gebrauch zu
machen und damit die politische Landschaft in Österreich mitzugestalten.
Zur Ausübung Ihres Wahlrechts im Ausland steht Ihnen auch weiterhin die Briefwahl zur Verfügung. Ihre
Stimme für die Wiederholungswahl können Sie dabei sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und benötigen
dafür keine Zeugen. Beachten Sie aber unbedingt die Anleitung, die der Wahlkarte beiliegt. Denn eine Verletzung
dieser Formvorschriften kann zur Ungültigkeit der Stimmabgabe führen.
Eine ausführliche Wahlinformation samt Antrag auf Ausstellung von Wahlkarten für die Wahl zum Bundespräsidenten
finden Sie hier > auf der Homepage des Außenministeriums.
Das Außenministerium möchte auf die Notwendigkeit hinweisen, dass Ihre Wahlkarte nur Berücksichtigung
findet, wenn sie rechtzeitig, also spätestens am Wahltag vor 17 Uhr (Wahlschluss), bei der für Sie zuständigen
Wahlbehörde in Österreich einlangt.
Natürlich ist nach bereits zwei Wahlgängen eine Wiederholungswahl wenig erfreulich. Mit Ihrer möglichst
zahlreichen Teilnahme würden Sie jedoch die Rechtsstaatlichkeit in Österreich stärken und gerade
als im Ausland lebende Österreicher/innen der internationalen Öffentlichkeit Ihr demokratisches Pflichtbewusstsein
beweisen.
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