Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl 2016

 

erstellt am
08. 08. 16
11:00 MEZ

Wiederholung der Stichwahl
Wien (bmeia) - Die Wiederholung der zweiten Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl wird am 2. Oktober 2016 stattfinden. Alle Personen, die bereits für die beiden Wahlgänge zur Bundespräsidentenwahl im April und Mai 2016 wahlberechtigt waren, besitzen nun auch das Wahlrecht bei der Wiederholung des 2. Wahlgangs (Stichwahl) am 2. Oktober 2016. Dazu war und ist die Eintragung in die Wählerevidenz spätestens am 24. März 2016 erforderlich.

Ihre Wahlkarte können Sie ab Mitte Juli 2016 beantragen. Wenn Sie über ein längerfristiges „Wahlkartenabo“ verfügen, erfolgt die Zusendung automatisch an Ihre Adresse. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihrer Wählerevidenzgemeinde Ihre aktuelle Wohnadresse mitgeteilt haben.

Diese Wiederholungswahl ist notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Ergebnis der Stichwahl wegen Rechtswidrigkeiten bei der Durchführung der Briefwahl mit Erkenntnis vom 1. Juli 2016 aufgehoben hat.

Der VfGH verlangt nämlich bei Wahlen, einem wichtigen Fundament der Demokratie, die rigorose Anwendung der Gesetze selbst dann, wenn sich im Zuge der Prüfung – wie bei dieser Stichwahl – keinerlei Anhaltspunkte für Manipulation oder Missbrauch ergeben haben.

Das Erkenntnis des VfGH zeigt auch, dass der Rechtsstaat in Österreich funktioniert und die Bürger darauf vertrauen können, dass die rechtlichen Bestimmungen korrekt eingehalten werden, widrigenfalls eine Wahlwiederholung zu erfolgen hat.

Obwohl nur wenige Bezirkswahlbehörden Wahlvorschriften bei der Auszählung der Briefwahlstimmen verletzt haben, muss die Stichwahl in ganz Österreich und auch im Ausland wiederholt werden, weil die Zuordnung der Briefwahlstimmen zum jeweiligen Wahlbezirk nicht lückenlos gewährleistet ist.

Alle im Ausland wohnhaften Österreicherinnen und Österreicher sind daher erneut aufgerufen, von ihrem demokratischen Recht zur Teilnahme an der Entscheidung über das künftige Staatsoberhaupt Gebrauch zu machen und damit die politische Landschaft in Österreich mitzugestalten.

Zur Ausübung Ihres Wahlrechts im Ausland steht Ihnen auch weiterhin die Briefwahl zur Verfügung. Ihre Stimme für die Wiederholungswahl können Sie dabei sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und benötigen dafür keine Zeugen. Beachten Sie aber unbedingt die Anleitung, die der Wahlkarte beiliegt. Denn eine Verletzung dieser Formvorschriften kann zur Ungültigkeit der Stimmabgabe führen.

Eine ausführliche Wahlinformation samt Antrag auf Ausstellung von Wahlkarten für die Wahl zum Bundespräsidenten finden Sie hier > auf der Homepage des Außenministeriums.

Das Außenministerium möchte auf die Notwendigkeit hinweisen, dass Ihre Wahlkarte nur Berücksichtigung findet, wenn sie rechtzeitig, also spätestens am Wahltag vor 17 Uhr (Wahlschluss), bei der für Sie zuständigen Wahlbehörde in Österreich einlangt.

Natürlich ist nach bereits zwei Wahlgängen eine Wiederholungswahl wenig erfreulich. Mit Ihrer möglichst zahlreichen Teilnahme würden Sie jedoch die Rechtsstaatlichkeit in Österreich stärken und gerade als im Ausland lebende Österreicher/innen der internationalen Öffentlichkeit Ihr demokratisches Pflichtbewusstsein beweisen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.bmeia.gv.at

 

 

 

 

 

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