Was bei Reisen innerhalb der EU zu beachten ist
Salzburg (lk) - Der Urlaub in Italien, Griechenland, Kroatien oder Spanien geht zu Ende, und die Heimreise
steht bevor – noch schnell ein paar Mitbringsel oder Schmankerl für sich selber eingekauft. Der freie Warenverkehr
in der EU macht es möglich. Dennoch sind auch hier bestimmte Regeln zu beachten.
Tabak und Alkohol
Auch wenn Zollkontrollen innerhalb der EU nicht regelmäßig sind, so kann es durchaus vorkommen, dass
man stichprobenartig für eine Kontrolle ausgesucht wird. Dann sollte man nicht mehr als 800 Stück Zigaretten
dabei haben. Wie bei der Obergrenze von 400 Zigarillos und 200 Zigarren gilt bei Zigaretten, dass diese nur für
den Eigenbedarf eingeführt werden dürfen. Überschreitet man eine dieser Höchstmengen, unterstellen
die Behörden, dass man die Ware aus kommerziellen Zwecken einführt – und das kann teuer werden. Rauchtabak,
wie etwa Wasserpfeifentabak, ist innerhalb der EU auf ein Kilogramm beschränkt. Reist man von außerhalb
der EU ein, sind die Regelungen anders. Eine Übersicht dazu gibt es auf der Website des Zolls.
Für Alkohol gelten folgende Bestimmungen: Mit maximal 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) beziehungsweise
110 Liter Bier darf man in ein anderes EU-Land einreisen. Mehr als zehn Liter Spirituosen sind dagegen nicht erlaubt.
Bei Alkohol ist es wichtig, sich kundig zu machen, wie viel Prozent Alkohol ein Getränk haben darf, um noch
zu den jeweiligen Kategorien zu zählen. Diese Informationen findet man ebenfalls auf der Website des Zolls.
Tabletten und Arzneimittel
Reisende dürfen Arzneiwaren, die sie für ihren persönlichen Bedarf oder den Bedarf eines mitreisenden
Tieres mitgeführt haben, wieder nach Österreich mitbringen. Darüber hinaus ist es erlaubt, im Ausland
erworbene Arzneiwaren in einer Menge bis zu drei Einzelhandelspackungen pro Arzneimittel mitzuführen. Als
Arzneiwaren gelten auch nicht in österreichischen Apotheken erhältliche Arzneimittel, wie zum Beispiel
homöopathische Arzneizubereitungen sowie Vitamin- oder Mineralstoffzubereitungen aus anderen EU-Ländern.
Tiere und Pflanzen
Bei Reisen mit Tieren wie Hunde oder Katzen in andere EU-Staaten oder aus anderen EU-Staaten nach Österreich
muss immer ein EU-Heimtierpass mitgeführt werden. Es gibt darüber hinaus auch noch Zusatzanforderungen
einzelner Mitgliedstaaten. Empfehlenswert ist, sich bereits vor dem Urlaub über die Bestimmungen im Urlaubsland
zu informieren.
Auch auf allfällige artenschutzrechtliche Bestimmungen ist zu achten. Auskünfte erteilen unter anderem
die Amtstierärzte oder auch die Website www.cites.at. Bestimmte Tiere wie Korallen und tropische Meeresmuscheln
können unter die Artenschutzbestimmungen fallen. Dasselbe kann auf Pflanzen zutreffen. Denn das Einführen
von gefährdeten Tier- oder Pflanzenarten oder von daraus erzeugten Produkten wie Lederwaren oder Arzneimittel
(Traditionelle Chinesische Medizin) wird streng kontrolliert. Möglicherweise wird für die Mitnahme eine
Genehmigung benötigt oder sie ist gänzlich verboten.
Tanken, Waffen und alte Steine
Wer im Ausland sein Fahrzeug betankt, muss natürlich nicht zum Zoll. Meist darf man auch mit einem gefüllten
20-Liter-Kanister nach Österreich fahren, sofern es erlaubt ist, in den jeweiligen Staaten mit Benzinkanistern
zu fahren. In Deutschland zum Beispiel ist es nicht legal, mit gefüllten Benzinkanistern zu fahren. Für
Waffen und pyrotechnische Gegenstände gelten strenge Kriterien auch bei Reisen innerhalb der EU. Auch die
Ausreise aus einem Land der EU mit Kulturgütern (Steine, Scherben, archäologische Gegenstände) ist
reglementiert, hier sollte man die nationalen und EU-weiten Kulturschutzvorschriften beachten, diese findet man
auf den Internetseiten des jeweiligen Landes.
Unter http://www.salzburg.gv.at/urlaubstipps
sind alle wichtigen Tipps und interessanten Informationen für die Reiseplanung, die Gesundheitsvorsorge und
für einen gelungenen Aufenthalt zusammengefasst.
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