Handelsverband: Die Gewährleistung von Datenschutz und Cybersicherheit erfordern zukunftsfähige
Strukturen
Wien (handelsverband) - Seit 1. August können sich Unternehmen beim US-Handelsministerium für
die Aufnahme in die EU-US-Datenschutzschild-Liste registrieren. Weiters steht allen Bürgern ab sofort ein
Leitfaden zur Verfügung, der über die Rechtshilfen des Datenschutzschildes informiert. Der Handelsverband
begrüßt das EU-US-Datenschutzschild, das als Nachfolge der gekippten Safe-Harbor-Regelung, Rechtssicherheit
und besseren Schutz für den transatlantischen Datenverkehr bringen soll.
In Zeiten notwendige Verarbeitung von Big Data und der Auslagerung in die Cloud, wird der Datenschutz für
österreichische Unternehmen immer wichtiger. Sowohl das Privatleben als auch die Geschäftswelt werden
durch den technologischen Fortschritt und die Digitalisierung zunehmend vernetzter. Handelsunternehmen sammeln
nicht nur online, sondern auch im stationären Vertrieb immer mehr Daten und verwenden innovative Push- und
Pull-Technologien zur Kundengewinnung und -bindung. Jede neue Lösung, jedes innovative Verfahren, online oder
im Store vergrößert die Angriffsfläche für Cyber-Kriminelle. Diese agieren immer organsierter
und professioneller. Handelsunternehmen stehen statistisch dreimal öfter im Visier von Cyberkriminellen als
jede andere Branche.
Wenn 2017 die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, drohen unvorbereiteten Unternehmen im Falle eines
Cyberangriffs hohe Pönale-Zahlungen von bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des Konzernumsatzes. Deshalb müssen
sich Handelsunternehmen sowohl im Interesse des Kunden, der datensicher und maßgeschneidert serviciert werden
möchte, als auch aus wirtschaftlichen Gründen, fit für die digitalen Herausforderungen machen. Ein
betriebsumspannendes Problembewusstsein bei allen Mitarbeitern sowie klare unternehmensinterne Prozesse sind für
die Vermeidung von Schadensfällen entscheidend.
Wichtig wird es aber auch sein, die nationalen Strukturen rechtzeitig an die neuen Anforderungen anzupassen. Die
neue NIS-Richtlinie der EU, die verbindliche Sicherheitsbestimmungen und Berichtspflichten für kritische Infrastrukturen
vorsieht, die Cyber-Sicherheits-Strategie der Bundesregierung und das geplante Cybersicherheitsgesetz sind wichtige
Bausteine. Es wird grundlegend neue Strukturen benötigen, um auf exekutiver Ebene auf die neuen Gefahren vorbereitet
zu sein und entsprechend schnell reagieren zu können.
„Wir sind überzeugt, dass es noch größerer Anstrengungen bedarf, um den potentiellen Gefahren angemessen
zu begegnen. Wir empfehlen daher, in Anlehnung an die geplante deutsche Cybersicherheitsstrategie, einen österreichspezifischen
Ansatz für die Bekämpfung der digitalen Schattenseiten zu entwickeln. Die Bundesregierung hat mit der
Digital Roadmap positive und potentiell negative Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft erkannt. Ich hoffe,
dass man daraus zeitnah zukunftstaugliche Maßnahmen ableitet. Als erster Schritt wäre eine 24h-Hotline
für betroffene Firmen sinnvoll“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.
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