Bund verlängert Schwellenwerteverordnung
 bis Ende 2018

 

erstellt am
03. 08. 16
11:00 MEZ

Erfolgreiche Österreich-Initiative von Tirols Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf
Innsbruck (lk) - Die Ende dieses Jahres auslaufende Schwellenwerteverordnung wird verlängert: Auf Initiative von Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf hin liegt nunmehr ein neuer Entwurf dieser Verordnung vor, der eine nahtlose Verlängerung bis Ende des Jahres 2018 vorsieht.

„Der als Beispiel für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen von 50.000 auf 100.000 Euro angehobene Schwellenwert für Ausschreibungen hat dazu geführt, dass öffentliche Aufträge leichter an einheimische Unternehmen vergeben werden konnten. Klein- und Mittelbetriebe sind dadurch in der Lage, in wirtschaftlich angespannten Zeiten von dieser Regelung erheblich zu profitieren“, begründete LRin Zoller-Frischauf in einem Brief im Juni an alle WirtschaftsreferentInnen und Bundeskanzler Christian Kern ihren Vorschlag auf Verlängerung der heuer auslaufenden Schwellenwerteverordnung.

Neuer Entwurf des Bundeskanzleramts
Das Bundeskanzleramt hat reagiert und dieser Tage einen neuen Entwurf an alle Bundesländer ausgesandt, der eine nahtlose Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bis Ende 2018 vorsieht. „Dies wird zu einer nachhaltigen gesamtwirtschaftlichen Erholung beitragen. Darüber hinaus werden Arbeitsplätze in den Regionen gesichert und die durch die anhaltende Krise im Euro-Raum herrschende Unsicherheit abgeschwächt“, betont die Wirtschaftslandesrätin.

Vorteile auch für öffentliche Auftraggeber
„Durch die raschen, leicht durchführbaren und kostengünstigen Beschaffungsvorgänge konnten auch öffentliche Auftraggeber einen erheblichen Nutzen aus der bisherigen Schwellenwerteverordnung 2012 ziehen. Bei Bauprojekten kann die öffentliche Hand bis zu einer Auftragssumme von einer Million Euro ein sogenanntes „nicht öffentliches Verfahren“ durchführen und zumindest drei qualifizierte Unternehmen direkt zur Angebotslegung einladen.

 

 

 

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