Nachnominierungen von Kandidaten und Kandidatinnen – Information des Vorsitzenden des ORF-Stiftungsrats,
Vst.-Dir. Prof. KR Mag. Dietmar Hoscher
Wien (orf) - Am 1. August endete um 12.00 Uhr die Frist für die Nachnominierung von Kandidaten und
Kandidatinnen für die Bestellung zum ORF-Generaldirektor / zur ORF-Generaldirektorin für die Funktionsperiode
2017 bis 2021. Jedes Mitglied des Stiftungsrats war berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt Personen zu benennen, die
sich nicht selbst aufgrund der Ausschreibung für diese Funktion beworben hatten. Entsprechende Bewerbungsunterlagen
waren nachzureichen. Aus dem Kreis der Mitglieder des Stiftungsrats sind keine Nachnominierungen erfolgt.
Ein weiterer Bewerber hat nach Ablauf der gesetzlichen Bewerbungsfrist und daher nicht ausschreibungskonform seine
Bewerbung abgegeben.
Das Hearing und die Bestellung des ORF-Generaldirektors / der ORF-Generaldirektorin finden am Dienstag, dem 9.
August 2016, im Rahmen der Plenarsitzung des Stiftungsrats statt und sind daher nicht öffentlich. Bis Freitag,
den 5. August 2016, um 12.00 Uhr können die Mitglieder des Stiftungsrats Kandidaten und Kandidatinnen, die
sich innerhalb der entsprechenden Fristen für die Funktion des ORF-Generaldirektors / der ORF-Generaldirektorin
beworben haben, für das Hearing sowie für die Bestellung vorschlagen. Welche Kandidaten und Kandidatinnen
demzufolge zum Hearing eingeladen werden, wird nach Ablauf der Frist bekanntgegeben.
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