Noch mehr Unterstützung vom Land für heimische Vereine
Eisenstadt (blms) - Mehr als 100.000 BurgenländerInnen sind in rund 4.900 heimischen Vereinen aktiv.
„Die Vereine leisten einen wichtigen Beitrag für das dörfliche Zusammenleben im Land und sind damit ein
Eckpfeiler unserer Gesellschaft“, unterstreicht Landeshauptmann Hans Niessl deren hohen Stellenwert. Vom Land gibt
es deshalb für ehrenamtlich tätige Vereine finanzielle Unterstützung: Rund 300.000 Euro wurden im
ersten Halbjahr 2016 an Vereins- und Volksgruppenförderung ausgeschüttet. Darüber hinaus vermittelt
der im Februar 2016 gestartete, österreichweit einzigartige Lehrgang zum zertifizierten Vereinsfunktionär
das für die Vereinsarbeit nötige Rüstzeug. Geplant sind weiters Vereinsworkshops in allen Landesteilen
und die Einrichtung einer Telefonhotline für Vereine, die bei Fragen rund um vereins-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche
Belange die nötige Unterstützung bietet.
300.000 Euro Vereinsförderung im ersten Halbjahr 2016 ausgeschüttet
Um dem hohen Stellenwert der Vereine in der Gesellschaft Rechnung zu tragen, gibt es für Aktivitäten
und Projekte ehrenamtlich tätiger Vereine – etwa für Veranstaltungen, Jubiläen, Ankauf von Vereinsausrüstung
- finanzielle Unterstützung vom Land. 300 Ansuchen wurden im ersten Halbjahr 2016 gestellt und dafür
300.000 Euro ausgeschüttet.
Österreichweit einzigartiger Lehrgang „Zertifizierter Vereinsfunktionär“
Den ehrenamtlichen Funktionären das nötige Fachwissen bei der Vereinsarbeit zu vermitteln – im Vereinswesen,
beim Steuerrecht, der Organisation von Veranstaltungen oder der Registrierkassenpflicht – ist das Ziel des gemeinsam
von Land und Akademie Burgenland ins Leben gerufenen Lehrgangs „Zertifizierter Vereinsfunktionär“. „Die rechtlichen
Rahmenbedingungen für die zahlreichen Vereinsfunktionärinnen und -funktionäre sind in den letzten
Jahren immer komplexer geworden. Wir wollen sie deshalb kompetent aus erster Hand über Rechtsfragen informieren
und sie damit vor möglichen – auch persönlichen – Haftungen schützen“, so Niessl. Mehr als 30 TeilnehmerInnen
besuchten im Frühjahr den österreichweit einzigartigen Lehrgang, 18 von ihnen haben im April die Prüfung
abgelegt. Bereits im September starten die nächsten Lehrgänge. Die Hälfte der Lehrgangskosten von
720 Euro trägt das Land, die Hälfte der Verein.
Erleichterungen für Vereinsfeste
Im Sinne der Vereine wurde im März vom Landtag die Reform des Veranstaltungsgesetzes beschlossen. Dieses
sieht eine vereinfachte Genehmigung von Vereinsfesten mit weniger als 500 Besuchern vor. Nicht davon berührt
sind allerdings die Bereiche Gewerbe-, Sozial- und Steuerrecht, die in die Kompetenz des Bundes fallen. Mit dem
Beschluss einer Novelle durch den Nationalrat wurde ein wichtiges Zeichen gesetzt und die gemeinnützige Vereinsarbeit
entsprechend erleichtert. Demnach werden Vereinsfeste, die weniger als 72 Stunden dauern, von der Registrierkassenpflicht
ausgenommen und steuerlich begünstigt. Bislang war hier die Grenze mit 48 Stunden festgelegt. Eine großzügigere
Regelung gibt es auch für Vereinskantinen. Ist die Kantine weniger als 52 Tage in Betrieb und bleibt der Umsatz
unter 30.000 Euro, entfällt die Registrierkassenpflicht.
Vereinsworkshops und Telefonhotline als weitere Unterstützung
Geplant sind weiters Vereinsworkshops, diese sollen im Herbst jeweils in allen Landesteilen stattfinden und
auf die aktuellen steuer- und vereinsrechtlichen Entwicklungen und Haftungsfragen Bezug nehmen. Und schließlich
ist auch die Einrichtung einer Telefonhotline für Vereine vorgesehen. Rechtsanwalt und Vereinsrechtsexperte
Mag. Wolfgang Rebernig, Vortragender bei den Vereinsworkshops, wird allen FunktionärInnen von gemeinnützigen
Vereinen im Burgenland beratend zur Verfügung stehen.
„Das Engagement der vielen Burgenländerinnen und Burgenländer, die ehrenamtlich im Dienste der Gesellschaft
tätig sind, hat einen enormen humanitären Stellenwert und verdient die größtmögliche
Unterstützung“, betont Niessl.
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