Anteil der gesundheitsschädlichen Proben mit 0,3% weiterhin auf niedrigem Niveau
Wien (pk) - Zum sechsten Mal hat das Gesundheitsressort dem Parlament einen Lebensmittelsicherheitsbericht
vorgelegt, der auf 79 Seiten einen informativen Überblick über die erhobenen Daten in diesem Bereich
gibt ( III-287 d.B.). Grundlage für die Überwachung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für
Lebensmittel, Trinkwasser, Spielwaren und Kosmetika ist vor allem geltendes EU-Recht, die Kontrollen erfolgen auf
nationaler Ebene. Dabei konnte an die guten Ergebnisse der Vorjahre angeschlossen werden; so lag die Beanstandungsquote
bei den als gesundheitsschädlich eingestuften Proben mit 0,3% weiterhin auf einem sehr niedrigem Niveau. Auch
die Zahl der Lebensmittelbetriebe mit Verstößen war geringer, was im Wesentlichen auf den Rückgang
bei den Hygienemängeln zurückzuführen sei. Bundesministerin Sabine Oberhauser weist in ihrem Vorwort
zudem darauf hin, dass der Schwerpunkt "Gezieltes Überwachungsprogramm in Hochrisikobetrieben" auch
im Jahr 2015 fortgeführt wurde.
Die Kontrollergebnisse: 16,6 % Beanstandungsquote; davon 0,3% gesundheitsschädlich
Im Jahr 2015 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder 46.757 Betriebskontrollen durchgeführt
und 29.074 Proben von der AGES oder den Untersuchungsstellen der Länder (Wien, Kärnten, Vorarlberg) analysiert.
Die MitarbeiterInnen der Landesveterinärbehörden kontrollierten 22.207 Fleischbetriebe sowie 2.903 Milcherzeuger.
Die Begutachtung ergab bei 24.255 Proben (83,4%) keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich wurden
93 Proben (0,3%) eingestuft, 978 Proben (3,4%) waren für den menschlichen Verzehr ungeeignet. Die häufigsten
Beanstandungsgründe waren wieder einmal Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Angaben
(9,0%). 1.161 Proben (4,0%) wurden aus diversen anderen Gründen (z. B. Verstoß gegen die Hygiene- oder
Trinkwasserverordnung) bemängelt.
Geht man näher ins Detail, dann zeigt sich zum Beispiel, dass – in Bezug auf die Gesundheitsschädlichkeit
- die Beanstandungsquote bei Verdachtsproben bei 1,1 % lag, während nur 0,2 % der Planproben gesundheitsschädlich
waren. Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen Proben (43,0 %) betraf mikrobielle Kontaminationen
und Hygienemängel. In 18 Fällen (19,4 %) waren die Verunreinigungen großteils auf Mykotoxine zurückzuführen.
Die generelle Beanstandungsrate in diesem Bereich lag in den letzten drei Jahren bei 0,4 % und darunter.
Die Ergebnisse der Betriebsrevisionen durch die Lebensmittelaufsichtsbehörden im Jahr 2015 zeigen, dass 2.410
Betriebe mehr als im Vorjahr kontrolliert wurden; in 8,5% davon wurden Verstöße festgestellt. Das sind
um 396 weniger Betriebe mit Mängeln im Vergleich zu 2014. Diese Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung der
Hygienekontrollen im Rahmen der Revisionen, heißt es im Bericht.
In einem eigenen Kapitel werden ausgewählte Schwerpunktaktionen dargestellt, wobei u.a. gentechnisch veränderte
Organismen, Trinkwasser, Spielwaren, Radioaktivität, Mykotoxine, Arsen, Aluminium oder Listerien im Fokus
der Kontrollen standen. In Bezug auf Pflanzenschutzmittelrückstände wurden etwa in 549 Fällen (19,5%)
mehr als ein Stoff nachgewiesen; bei einer Probe ausländischer Birnen fand man sogar 11 Substanzen. Salmonellen
wurden bei vier von 15 rohen und tiefgekühlten Kebabspießen gefunden.
Insgesamt zeigten die Ergebnisse, dass der risikobasierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der amtlichen
Lebensmittelkontrolle geeignet sei, Schwachstellen aufzudecken; mehr Proben brächten nicht automatisch mehr
Sicherheit.
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