Tirol: EU-konforme Regelung für Skischulgesetz

 

erstellt am
10. 08. 16
11:00 MEZ

Novelle regelt Anmeldung und Gästeaufnahme ausländischer SkilehrerInnen im Ausflugsverkehr
Innsbruck (lk) - Das Tiroler Skischulgesetz wird novelliert und sieht neben einer Vereinfachung des Meldeverfahrens für ausländische Skischulen bzw. SkilehrerInnen im Rahmen des Ausflugsverkehrs auch die Möglichkeit der Aufnahme von Gästen in Tirol vor. Der neue Gesetzesentwurf, der in enger Abstimmung mit dem Tiroler Skilehrerverband und der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Tiroler Wirtschaftskammer ausgearbeitet wurde, ging jetzt in Begutachtung.

Die ausländische Skischule muss spätestens drei Wochen vor der Aufnahme der Tätigkeit die Meldung an den Tiroler Skilehrerverband erstatten. Wenn die Meldung nicht vollständig ist, wird die Skischule vom Tiroler Schilehrerverband entsprechend informiert, welche Unterlagen ergänzend vorzulegen sind. Die bislang vorgesehene Nachprüfung der beruflichen Qualifikationen der eingesetzten SkilehrerInnen durch die Bezirkshauptmannschaft entfällt, womit ein Bürokratieabbau sowie eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung verbunden ist. „Dadurch wird der Zugang zur erbrachten Dienstleistung im Rahmen des Ausflugverkehrs erleichtert und beschleunigt“, sagt LH Günther Platter.

Sicherheit und Qualität weiterhin gewährleistet
„Durchgehend hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards in Tirol stehen aber weiterhin im Vordergrund. Darauf vertrauen unsere Gäste und deshalb ist es unsere Pflicht als einer der Hauptwinterdestinationen Europas dafür zu sorgen“, betont LH Platter. Aus diesem Grund müssen ausländische SkilehrerInnen die gleichen sicherheitsrelevanten Kenntnisse und Fertigkeiten vorweisen wie diplomierte KollegInnen. „Wenn sie diese Ausbildung nicht absolviert haben, muss ein Skilehrer mit den benötigten Kenntnissen vor Ort sein und die Aufsicht ausüben.“

Werden dennoch Lehrkräfte eingesetzt, die nicht über diese Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen und befindet sich auch keine Lehrkraft mit derartiger Qualifikation vor Ort, so stellt dies eine Verwaltungsübertretung dar, die von der Bezirkshauptmannschaft verfolgt wird.

Ausländische Skischulen, die in Tirol Gäste aufnehmen wollen, müssen nun bei der Anmeldung ein konkretes Skigebiet angeben, in dem sie ihre KundInnen aufnehmen und unterrichten möchten. „Das müssen auch Tiroler Skischulen und selbstständige Skilehrerinnen und -lehrer. So fügt sich diese Vorgangsweise in das bestehende Gesamtsystem der Skischulgebiete ein, was eine wichtige Unterstützung des Tourismus in Tirol ist“, erklärt LH Günther Platter.

Mit dieser Bestimmung wird nunmehr auch für den Ausflugsverkehr von Skischulen und SkilehrerInnen aus anderen Ländern eine EU-konforme Regelung geschaffen, wie sie bereits für inländische Skischulen besteht.

 

 

 

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