Kurz: Vorstoß bei Integrationsgesetz

 

erstellt am
19. 08. 16
11:00 MEZ

Wien (övp-pd) – Innerhalb des nächsten halben Jahres soll ein neues Integrationsgesetz erarbeitet werden, wie Integrationsminister Sebastian Kurz am 18.08. ankündigte. Das Gesetz ist eine Reaktion auf den Integrationsbericht, der die problematische Einbindung anerkannter Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt skizziert. Eine Verbesserung soll demnach zu einem durch den Rechtsanspruch auf einen Deutschkurs sowie eine Mitwirkungspflicht bei Deutsch- und Wertekursen für anerkannte Flüchtlinge erreicht werden. Zum anderen soll die bedarfsorientierte Mindestsicherung reduziert und verpflichtende gemeinnützige Jobs eingeführt werden.

"Wir haben das Problem, dass Arbeitslosigkeit bei Flüchtlingen stark steigt, weil sie schlecht ausgebildet sind und keine Chance am Arbeitsmarkt haben. Nicht das Problem der Verdrängung, sondern jenes, dass sie nicht an unser Ausbildungsniveau herankommen", so Kurz.


Das sind die Details des Plans:

Deutschkurse für schnellere Integration
Die Grundlage für eine gelungene Integration sind die Sprachkenntnisse. Daher soll es in Zukunft einen Rechtsanspruch auf einen Deutschkurs geben. Zudem sollen anerkannte Flüchtlinge die Pflicht haben, an Deutsch- und Wertekursen mitzuwirken. Es sind genügend Kurs-Plätze für anerkannte Flüchtlinge sichergestellt. Wer die Deutsch- oder Wertekurse nicht besucht, dem werden die Sozialleistungen gestrichen.

Verpflichtende gemeinnützige Arbeiten
Damit Mindestsicherungsbezieher auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben und schneller eingebunden werden, soll es verpflichtende gemeinnützige 1-Euro-Jobs geben. Der Fokus wird dabei auf Tätigkeiten liegen, die den Wettbewerb nicht verzerren. Auch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung soll angepasst und erst nach 5jährigem rechtmäßigen Aufenthalt die volle Summe ausbezahlt werden.

Bekämpfung von Radikalisierung
Für die Bekämpfung von Radikalisierung soll Ministerienübergreifend eine Gruppe gegen Radikalisierung gebildet werden. Diese wird sich um Prävention von Radikalisierung durch Bildung sowie Bekämpfung von Terror-Finanzierung kümmern. Die Verteilung von problematischen Schriften auf den Straßen soll untersagt werden, die Benützung von Straßen für verkehrsfremde Zwecke bedarf einer Anmeldung bei den Behörden.

Verbot der Vollverschleierung
Auch ein Verbot der Vollverschleierung wird überlegt – dabei geht es in Österreich weniger um die Burka als um den Niqab. Der Integrationsminister betont dabei, dass die Vollverschleierung für die Integration hinderlich ist. Die Niqab sei kein religiöses Symbol, sondern vielmehr das Symbol für eine Gegengesellschaft. Das Verbot würde demnach entweder nur in öffentlichen Einrichtungen oder im gesamten öffentlichen Raum gelten.

"Wer in Österreich lebt muss einen Beitrag leisten, wer nicht dazu bereit ist, muss damit rechnen, dass Sozialleistungen gekürzt werden. Es muss einen Unterschied geben zwischen jenen, die frisch hier sind und denen, die eingezahlt haben", so Kurz. "Vollverschleierung ist hinderlich für Integration. Es ist kein religiöses Symbol, sondern das Symbol für eine Gegengesellschaft."

 

 

 

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