Landeshauptmann und Generaldirektor des Gesundheitsbetriebs haben Stabilitätspakt 2016
unterzeichnet.
Bozen (lpa) - Allen Patienten eine angemessene Gesundheitsversorgung zu sichern und dabei die Ausgaben stets
im Auge zu behalten: Darauf zielt der Stabilitätspakt 2016 ab, den Landeshauptmann Arno Kompatscher für
das Land Südtirol und der Generaldirektor des Südtiroler Gesundheitsbetriebs, Thomas Schael, am 18.08.
im Landhaus 1 in Bozen unterzeichnet haben.
"Im Unterschied zum restlichen Staatsgebiet, wo der Stabilitätspakt für das Gesundheitswesen zwischen
Staat und Regionen besiegelt wird, sind es in Südtirol Land und Sanitätsbetrieb, die den Stabilitätspakt
unterzeichnen", erklärt Landeshauptmann Kompatscher, "es ist ja auch das Land, das den Sanitätsbetrieb
finanziert."
Der Generaldirektor des Sanitätsbetriebs sieht im Stabilitätspakt eine Bestätigung des Haushatsvoranschlags
2016 und der darin verankerten Maßnahmen. "Unser Haushaltsvoranschlag hat einen Umfang von 1,25 Milliarden
Euro, wobei wir Einsparungen von sechs Millionen Euro vorweisen können." Als Hauptziel definiert Generaldirektor
Schael die Betriebsoptimierung. Wichtiges Stichwort ist auch die Angemessenheit. Dies gelte sowohl für die
Verschreibungen, als auch für die Erbringung der Leistungen. "Patienten sollen nicht unterversorgt, aber
auch nicht überversorgt werden", so Generaldirektor Schael, "wichtig ist es, hier den Königsweg
zu definieren."
Landeshauptmann Kompatscher verwies bei der Unterzeichnung auf die Zusatzfinanzierung von 31,71 Millionen Euro,
die das Land in diesem Jahr gewährt habe. Ebenso habe das Land für die Erarbeitung der EDV-Masterpläne
30 Millionen Euro bis 2018 zur Verfügung gestellt. Es gelte, so der Landeshauptmann, die Informatisierung
wirksam voranzutreiben, da diese auch Einsparmöglichkeiten biete. Weitere Einsparmöglichkeiten dürfte,
so Landeshauptmann Kompatscher, ein gemeinsamer Mobilitätsplan Südtirols und des Trentinos eröffnen,
über den Leistungen gebündelt und zentral angeboten werden sollen.
Im Sinne der europäischen und gesamtstaatlichen Vorgaben zur Überwachung der öffentlichen Ausgaben
und über die Vergleichbarkeit öffentlicher Haushalte schließt die Landesregierung jährlich
Stabilitätsvereinbarungen mit den öffentlichen Körperschaften wie dem Gemeindenverband, der Universität,
dem Wohnbauinstitut, der Handelskammer und eben auch mit dem Sanitätsbetrieb ab.
|