Ausstellung bei Hauptwohnsitz-Gemeinde beantragen / Auch für Briefwahl ist eine Wahlkarte
notwendig
Salzburg (lk) - Am 2. Oktober wird der zweite Wahlgang der Bundespräsidentenwahl wiederholt. Wer jetzt
schon weiß, an diesem "Wiederholungs-Wahlsonntag" auf Urlaub zu sein, kann beim zuständigen
Gemeindeamt bereits eine Wahlkarte beantragen.
Mit einer Wahlkarte können Wahlberechtigte, die sich am 2. Oktober nicht in ihrer Heimatgemeinde aufhalten,
ihre Stimme abgeben – und das auch außerhalb der Gemeinde, in dessen Wählerevidenz sie eingetragen sind.
Außerdem kann auch per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Auch dafür ist eine Wahlkarte erforderlich.
Mündliche oder schriftliche Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können bis 28. September (schriftlich)
beziehungsweise 30. September, 12.00 Uhr, (mündlich) gestellt werden und zwar bei jener Gemeinde, in dessen
Wählerevidenz der Wahlberechtigte eingetragen ist. Die Wahlkarten werden jedoch erst nach Herstellung der
Stimmzettel Anfang September zugesendet.
Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können Wahlkarten beantragen. Voraussetzung
dafür ist, dass sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Die Stimme kann bereits nach Erhalt der Wahlkarte, also auch schon vor dem 2. Oktober, abgegeben und der Wahlbehörde
übermittelt werden. Die Wahlkarte muss aber bis zum Wahltag (17.00 Uhr) bei einer Bezirkswahlbehörde
(Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal abgegeben werden.
Sie muss nicht mit der Post übermittelt werden, sondern kann auch auf anderem Wege, etwa persönlich oder
von einem Boten, abgegeben werden. Per Briefwahl kann von jedem beliebigen Ort, auch vom Ausland aus, gewählt
werden. Darüber hinaus kann mit einer Wahlkarte, so wie bisher auch, in jeder österreichischen Gemeinde
vor einer Wahlkommission (in einem Wahllokal) gewählt werden.
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