24 Mio € EU-Förderungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beschlossen
Prag/St. Pölten (nlk) - Mit Beginn dieses Jahres wurde das EU-Förderprogramm INTERREG V-A Österreich-Tschechische
Republik geöffnet. Kürzlich folgte nun der zweite Programm-Begleitausschuss, bei dem erste Projekte genehmigt
wurden. Im Sinne der grenzübergreifenden Kooperation lud die im Amt der NÖ Landesregierung ansässige
INTERREG-Verwaltungsbehörde dazu ins tschechische Rakvice. Im Rahmen dieses bilateralen Ausschusses wurden
nicht nur die ersten Projekte auf Schiene gebracht, sondern auch die Vergabe der ersten Fördergelder des Programms
beschlossen.
Dazu die für EU-Fragen zuständige Landesrätin Mag. Barbara Schwarz: „Von insgesamt 98 Millionen
Euro, die für die grenzübergreifende Kooperation zwischen österreichischen und tschechischen Projektträgern
für die Periode 2014-2020 bereitstehen, können nach dieser ersten Genehmigungsrunde für 16 gemeinsame
Projekte bis zu 23,85 Millionen Euro an EU-Geldern abgerufen werden. Das entspricht bereits fast einem Viertel
der Programm-Ausschöpfung, womit wir mehr als zufrieden sein können. Für Projekte mit niederösterreichischer
Beteiligung können insgesamt ca. 15 Millionen Euro an EU-Mitteln lukriert werden, wobei 5,8 Millionen Euro
direkt in Niederösterreich wirksam werden. Niederösterreich ist also wie schon in den früheren Programmperioden
auf einem guten Weg.“
Das grenzüberschreitende Fördergebiet des Programms INTERREG V-A Österreich- Tschechische Republik
umfasst die Regionen Mostviertel-Eisenwurzen, St. Pölten, Waldviertel, Weinviertel, Wiener Umland-Nord, Wien,
Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Steyr-Kirchdorf sowie Jihomoravský kraj (Südmähren),
Jihoceský kraj (Südböhmen) und Kraj Vysocina (Vysocina). Nach der EU-Verordnung muss das Programm
einen Beitrag zur Umsetzung der EU 2020-Strategie leisten und daher auf deren Fokus „smart, sustainable and inclusive
growth“ abzielen. Dementsprechend zielen die 16 beschlossenen Projekte auf die Programmschwerpunkte Stärkung
von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation, Kulturerbe, Umwelt und Ressourcen, Entwicklung von Humanressourcen
sowie nachhaltige Netzwerke und institutionelle Kooperation. „Der Bogen an genehmigten Projekten reicht von gemeinsamen
Forschungs- und Innovationsprojekten über Produktentwicklung und Vermarktungsstrategien für historische
Gartenanlagen in der Grenzregion sowie Revitalisierungsmaßnahmen an Grenzflüssen und die Einführung
neuer Kompost-Technologien bis hin zu grenzüberschreitende Kooperationen im Gesundheitsbereich und Beiträgen
zur grenzüberschreitenden Berufsbildung sowie zur Erhöhung der Sprachenkompetenz bei Kindern und Jugendlichen
in der Region“, resümiert die Landesrätin.
Die nächste Genehmigungsrunde wird im Jänner 2017 stattfinden. Die damit verbundene Einreichfrist für
neue Projekte endet am 22. September 2016. Weitere Informationen und Kontakte zum Programm: http://www.at-cz.eu
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