Investitionsförderung für junge, innovative Unternehmen im ländlichen Raum von
bis zu 50.000 Euro
Wien (bmwfw) - Das Wirtschaftsministerium und das Landwirtschaftsministerium setzen gemeinsam mit der Austria
Wirtschaftsservice GmbH (aws) einen nächsten Schritt zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen
im ländlichen Raum: Geschäftsideen, die im Einklang mit dem Regionalkonzept stehen, werden mit bis zu
50.000 Euro gefördert. Die Einreichfrist begann am 1. September und endet am 15. Oktober 2016.
Mit dem zweiten Call von „Gründung am Land" wiederholen das Bundesministerium für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft (BMWFW), das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(BMLFUW) und die Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) das erfolgreiche Förderangebot für
junge, innovative Unternehmen im ländlichen Raum. Der Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung und Weiterentwicklung
von bevorzugt technisch-innovativen Investitionsvorhaben, die im Einklang mit dem jeweiligen Regionalkonzept stehen
müssen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
„Gerade im ländlichen Raum gibt es viel Unternehmergeist und Innovationspotential, die es weiter zu stärken
gilt. So sichern wir Wachstum und Arbeitsplätze in den Regionen. Aus diesem Grund stellen wir heuer erneut
1,3 Millionen Euro für dieses erfolgreiche Förderprogramm zu Verfügung“, erklären Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner und Staatssekretär Harald Mahrer.
Das Programm „Gründung am Land" ist ein wichtiger Baustein der österreichischen Gründerland-Strategie.
Bis 2020 sollen dadurch 50.000 Neugründungen und 100.000 neue Arbeitsplätze in Österreich geschaffen
werden.
„Bereits in der ersten Runde von ‚Gründung am Land’ konnten wir außergewöhnliche Projekte fördern.
Um die regionalen Innovationsstandorte voranzubringen, setzen wir weiterhin auf die Kreativität, den Erfindergeist
und die Innovationskraft der Menschen vor Ort. Innovationsorientierte Gründungen im ländlichen Raum können
diesen enormen Wissensschatz in Wertschöpfung und Arbeitsplätze umsetzen“, betont Landwirtschaftsminister
Andrä Rupprechter.
Neugründungen oder junge Unternehmen im ländlichen Raum
„Unser Förderprogramm richtet sich an Projekte in der Gründungsphase sowie an bestehende Unternehmen
der Region, die höchstens fünf Jahre alt sind. Wie viel Potential in diesen jungen Unternehmen tatsächlich
steckt, zeigten bereits die ausgewählten Projekte der ersten Ausschreibungsrunde im vergangenen Jahr“, erläutert
die aws Geschäftsführung Bernhard Sagmeister und Edeltraud Stiftinger. In der ersten Phase von „Gründung
am Land" haben sich an die 100 Unternehmen beworben. Eine Expertenjury hat dann die besten 18 Projekte ausgewählt.
Die Palette der Projekte reichte von innovativen Handwerkscluster, neu beschichtete Holzplatten, die Gewinnung
von pflanzlichen Wertstoffen bis hin zu einer neuen mobilen Erfassung von Arbeitszeiten.
Gefördert werden vorrangig materielle und immaterielle Investitionskosten: Zu den materiellen Investitionskosten
zählen dabei Kosten für Errichtung, Erwerb, Leasing, Modernisierung von unbeweglichen Anlagevermögen
genauso wie Kosten für Neukauf oder Leasing von Maschinen und Anlagen. Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf
von Computersoftware, Patenten und Lizenzen, Copyrights und Marken sind Beispiele für immaterielle Investitionskosten.
Sämtliche Kosten, außer jenen für Beratungen, müssen aktivierbar sein.
Ausschreibung startet am 1. September
Der Call „Gründung am Land" startet am 1. September 2016 und endet am 15. Oktober 2016 um 12:00 Uhr.
Einreichungen können ausschließlich online über den aws Fördermanager erfolgen. Die Auswahl
erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip in einem zweistufigen Prozess. Die finale Förderentscheidung erfolgt auf
Vorschlag einer externen Jury durch die aws.
Pro ausgewähltem Unternehmen ist eine maximale Förderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) von 50.000
Euro – bei maximal 55 Prozent der förderbaren Kosten – vorgesehen. Der Projektzeitraum beträgt typischerweise
12 Monate. Die Auszahlung erfolgt in einer Tranche anhand eines Projektkonzeptes nach der Beendigung des Vorhabens.
Angesprochen werden innovative Handwerke, verarbeitendes Gewerbe und industrielle Erzeugung, innovative Dienstleistungen
sowie neue Produkte und Dienstleistungen in der Region, die der Ergänzung von regionalen Wertschöpfungsketten
dienen. Wesentliche Beurteilungskriterien sind der Innovationsgrad (neu in der Region), Möglichkeiten zur
Absicherung des geistigen Eigentums aus dem Gründungsvorhaben bzw. die wahrscheinliche Kommerzialisierbarkeit.
Über Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist die Förderbank des Bundes. Als Spezialbank im öffentlichen
Eigentum ist sie auf Unternehmensfinanzierung mit Schwerpunkt „Gründungen" und „Wachstum und Industrie"
ausgerichtet. Durch die Vergabe von zinsgünstigen Krediten, Garantien, Zuschüsse sowie Eigenkapital unterstützt
sie Unternehmen bei der Umsetzung ihrer innovativen Projekte. Ergänzend werden spezifische Informations-,
Beratungs-, Service- und Dienstleistungen für angehende, bestehende und expandierende Unternehmen angeboten.
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