Bundesregierung legt Parlament 11. Gleichbehandlungsbericht vor
Wien (pk) - In den letzten Jahren hat die Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst kontinuierliche Fortschritte
gemacht, sowohl was den Frauenanteil der Beschäftigten als auch den Prozentsatz von Frauen in Führungspositionen
betrifft. So stieg der Frauenanteil im Zeitraum von 2011 bis 2013 von 40,6% auf 41,2% und in weiterer Folge bis
auf 41,7% im Jahr 2015. Das geht aus dem 11. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2016 ( III-300 d.B.) hervor. Die
Bundesregierung legt diesen Bericht seit 1996 im Abstand von zwei Jahren vor, um den Stand der Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes
in den Ressorts sowie in den sonstigen Obersten Organen der Republik darzustellen. In ihm wird die Geschlechterverteilungen
nach Berufsgruppen und Qualifikationsgruppen aufgeschlüsselt, außerdem wird die Tätigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission
dargestellt.
Steigender Frauenanteil in den einzelnen Berufsgruppen des Bundesdienstes
Wie in den Jahre zuvor zeigt sich eine Angleichung des Frauen- und Männeranteils in den einzelnen Berufsgruppen.
Im Vergleich zum Jahr 2013 und 2015 erhöht sich auch der Frauenanteil unter den AkademikerInnen von 55,2%
auf 56,1%. Hier fielen besonders Lehrerinnen, Richterinnen und Staatsanwältinnen ins Gewicht. Vor allem die
Berufsgruppe der LehrerInnen hat aufgrund des hohen Anteils an AkademikerInnen einen starken Einfluss auf die Geschlechterzusammensetzung
dieser Qualifikationsgruppe. Eine markante Entwicklung war auch die Erhöhung des Frauenanteils im Bereich
der Schulaufsicht um 3,6 Prozentpunkte auf 44,2%.
Besondere Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit der Gleichberechtigung in der Arbeitswelt erhält stets die Frage,
wie stark Frauen in Führungspositionen vertreten sind. Hier zeigt sich, dass bei einem Anteil von 41,7% der
Frauen am Gesamtpersonal in Führungspositionen 34,5% Frauen zu finden waren. Auch hier war der stärkste
Anstieg des Frauenanteils in der Qualifikationsgruppe der AkademikerInnen festzustellen, von 36,8% auf 38,5%.
Als Charakteristikum des Bundesdienstes führt der Gleichbehandlungsbericht auch an, dass der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen
im Bundesdienst geringer ist als in der Privatwirtschaft. Waren 2015 im Durchschnitt 28,2% der unselbständig
Erwerbstätigen in Österreich (inklusive öffentliche Bedienstete) teilbeschäftigt, so lag der
Anteil nur auf den Bundesdienst bezogen bei 17,6%. Bei unselbständig erwerbstätigen Frauen lag die Teilzeitquote
bei 47,4%, im Bundesdienst aber nur bei 33,1%. In Österreich waren 2015 11,2% der unselbständig erwerbstätigen
Männer teilzeitbeschäftigt, wobei es im Bundesdienst nur 6,6% waren.
Wie der Bericht darlegt, ist auch in jenen Berufsgruppen, in denen in der Vergangenheit der Frauenanteil stets
sehr niedrig war, in den letzten Jahre ein sukzessiver, wenn auch langsamer Anstieg zu verzeichnen. So stieg der
Frauenanteil im Exekutivdienst von 13,7% auf 14,8% und im Militärischen Dienst war eine kleine Erhöhung
von 2% auf 2,1% zu verzeichnen. Der geringe Frauenanteil in diesen Berufsgruppen schlägt sich als merklich
niedrigerer Frauenanteil in der Qualifikationsgruppe Fachdienst/Mittlerer Dienst nieder. Rund 62% der Beschäftigten
im Fachdienst/Mittleren Dienst sind dem Exekutivdienst und dem Militärischen Dienst zuzuordnen. Im Fachdienst
und Mittleren Dienst gab es dabei von 2013 auf 2015 insgesamt jedoch einen Anstieg des Frauenanteils von 28,8%
auf 29,3%.
Uneinheitliche Entwicklungen bei Obersten Organen und Ministerien
Die Obersten Organe verzeichneten im Berichtszeitraum nur kleine Verschiebungen des Geschlechterverhältnisses
der Beschäftigten, wobei sich der Frauenanteil in einigen der Institutionen erhöhte und in anderen etwas
sank. So stieg der Frauenanteil in der Präsidentschaftskanzlei von 50% im Jahr 2013 auf 52,1% im Jahr 2015.
Einen Anstieg gab es auch beim Verwaltungsgerichtshof von 51,1% auf 53,6%, bei der Volksanwaltschaft von 67,5%
auf 72,8% und beim Rechnungshof von 44,6% auf 47,3%. Hingegen sank er in anderen Obersten Organen leicht, bei grundsätzlich
hohem Frauenanteil: in der Parlamentsdirektion (von 49,9% auf 49,4%), beim Verfassungsgerichtshof (ein Rückgang
von 67,4% auf 63,7%) und im Bundeskanzleramt (von 61,2% auf 60,9%).
In den Ressorts zeigt sich der Anteil von Frauen und Männern alles in allem recht ausgeglichen. Markante Ausnahmen
bilden das Bundesministerium für Inneres (BMI), das 2013 einen Frauenanteil von 21,1% aufwies und 2015 von
22,3%. Im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) blieb er in diesem Zeitraum konstant
bei 11,1%. Frauenanteile von deutlich über 50% weisen das Bundesministerium für Gesundheit (BMG, 2013:
61,9%, 2015: 62,7%) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF, 2013: 60,7%, 2015: 60,9%) auf.
Das Bundesministerium für Familie und Jugend hatte 2015 einen Frauenanteil von 70,1%. Gesunken ist er im Vergleichszeitraum
beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), von 43,5% im Jahr 2013 auf 43% im
Jahr 2015.
Die Tätigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission 2014-2015
Der zweite Teil des Gleichbehandlungsberichts gibt Auskunft über die Tätigkeit der Senate der Bundes-Gleichbehandlungskommission.
Die zwei Senate der Kommission haben sich in ihrem Zuständigkeitsbereich mit allen Fragen zu befassen, die
die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Frauenförderung und die Gleichbehandlung ohne Unterschied
der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im
Bundesdienst betreffen. Senat I befasst sich dabei mit Fällen der Gleichbehandlung von Männer und Frauen
und von Mehrfachdiskriminierung, Senat II mit den anderen Fällen von Diskriminierung. Auf Antrag oder von
Amts wegen hat der jeweilige Senat ein Gutachten zu erstatten, ob durch eine gesetzte Maßnahme bzw. Handlung
oder Unterlassung das Gleichbehandlungsgebot und/oder Frauenförderungsgebot verletzt wurde.Diese Gutachten
werden in anonymisierter Form veröffentlicht.
Neben den aus den Ressorts eingebrachten Beschwerden werden auch Fälle erfasst, die im Universitätsbereich,
bei den Bundestheatern, bei der Telekom Austria AG und der Post AG zu verzeichnen waren. Im Berichtszeitraum 1.
März 2014 bis 31. Dezember 2015 wurden 96 Anträge behandelt. 29 Anträge wurden von weiblichen Bediensteten
oder für sie eingebracht. Senat I behandelte im Berichtzeitraum 37 Fälle und erstellte 46 Gutachten.
Davon bezogen sich 15 auf Fälle des BMI, 13 auf das BMJ und acht auf das BMLVS. Senat II behandelte 59 Fälle
und erstellte 38 Gutachten, wovon allein 30 das Bundesministerium für Inneres betrafen.
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