Brandstetter eröffnet ersten
 österreichischen Rechtspflegertag

 

erstellt am
07. 09. 16
09:00 MEZ

Wien (bmj) - Am 07.09. eröffnete Justizminister Wolfgang Brandstetter die erste österreichische Tagung der Rechtspfleger. Der Rechtspflegertag wird von der Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs (VDRÖ) veranstaltet und findet im Wiener Justizpalast statt. „Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind in ihren Fachgebieten absolute Profis und bilden eine unverzichtbare Säule unseres Justizsystems. In diesem Jahr feiern wir beispielsweise 40 Jahre elektronisches Grundbuch und 30 Jahre Firmenbuch. Zwei Bereiche, die äußerst kompetent von ihnen geführt werden und dadurch viel zur Rechtssicherheit am Standort Österreich beitragen. Ich möchte mich daher an dieser Stelle auch persönlich für ihren Einsatz und ihr Engagement herzlich bedanken“, betonte Bundesminister Brandstetter die Wichtigkeit der Rechtspfleger für die österreichische Gerichtsbarkeit. Das Programm des Rechtspflegertages beschäftigt sich vor allem mit dem Rechtspflegergesetz und dient darüber hinaus dem allgemeinen Erfahrungsaustausch.

Aktuell sind rund 630 Rechtspfleger an den österreichischen Gerichten tätig. Bereits mehr als drei Viertel aller Entscheidungen bei Österreichs Bezirksgerichten werden von ihnen getroffen. „Dem Berufsbild der österreichischen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger kommt auch weit über die heimischen Grenzen eine Vorreiterrolle zu und es wird immer wieder mit großem Interesse von anderen Staaten betrachtet“, so Justizminister Brandstetter zu dem im internationalen Vergleich weiten Aufgabenfeld der Rechtspfleger. Vor allem bei Exekutionsverfahren, Privatkonkursen und beim Führen des Grund- und Firmenbuches erfüllen die Rechtspfleger wichtige Tätigkeiten. Weitere Zuständigkeiten umfassen Verlassenschafts- und Pflegschaftsverfahren, Mahnverfahren sowie auch Entscheidungen über Verfahrenshilfeanträge. Die derzeit in Begutachtung befindliche Novelle des Rechtspflegergesetzes (Begutachtungsende: 12. September) regelt die Zuständigkeiten zwischen Rechtspfleger und Richter unter anderem in den Bereichen des Exekutions- und Insolvenzrechts sowie in Firmenbuchsachen neu. Der Entwurf berücksichtigt sowohl Anregungen aus der Praxis als auch Änderungen und Klarstellungen, die durch die Rechtsprechung notwendig wurden.

 

 

 

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