Schwaiger: Katastrophenfonds hilft Existenzen der Salzburgerinnen und Salzburger abzusichern
Salzburg (lk) - Der Katastrophenfonds des Landes wurde zur Existenzsicherung nach Schäden durch Naturkatastrophen
eingerichtet. In den vergangenen fünf Jahren wurden knapp 36 Millionen Euro in 5.143 Schadensfällen ausbezahlt.
"Der Katastrophenfonds des Landes ist ein Hilfsfonds, der zur Existenzsicherung der Salzburgerinnen und Salzburger
nach Hochwasser, Erdrutschen, Vermurungen, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder Hagel eingerichtet
wurde", erklärte Landesrat Josef Schwaiger, der Vorsitzende der Katastrophenfondskommission, am 05.09.
"Der Fonds speist sich zu 60 Prozent aus Geldern des Bundes und zu 40 Prozent aus Geldern des Landes. Mit
dem Katastrophenfonds können wir rasche Hilfe für die Betroffenen leisten."
Um Hilfe aus dem Fonds zu erhalten, gibt es klare Kriterien. "So muss etwa eine Existenzgefährdung nachgewiesen
werden. Auch kann Hilfe aus dem Fonds nur beantragt werden, wenn der Abschluss einer entsprechenden Versicherung
nicht möglich war", sagte Egon Leitner, zuständig für den Katastrophenfonds des Landes.
"Für Schäden an sogenannten Luxusgegenständen, wie zum Beispiel Zweitwohnsitzen, Wohnmobilen,
Ziergärten oder Schmuck, gibt es keine Beihilfe. Auch die Einkommens- und Familienverhältnisse des Geschädigten
beziehungsweise aller im gemeinsamen Haushalt des Geschädigten lebenden Personen und deren besondere Belastungen
werden berücksichtigt", führte Leitner weiter aus.
Jeder einzelne Schadensfall, der gemeldet wird, wird so rasch wie möglich von Amtssachverständigen begutachtet.
Diese Schadensabschätzungen nehmen unter anderem Experten der Bezirksforstdirektionen, des Ländlichen
Güterwegebaus, der Bezirksbauernkammern und der Bezirkshauptmannschaften vor. Über das Gutachten berät
eine Kommission, die aus Mitgliedern aller im Salzburger Landtag vertretenen Fraktionen besteht. Über die
Gewährung einer Beihilfe entscheidet die Landesregierung auf Grund der Empfehlung der Kommission.
Die Ansuchen um Beihilfe sind mit Formularen über die Gemeinde des Schadensortes, beim Land Salzburg, Abteilung
Lebensgrundlagen und Energie, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg, einzubringen. Der Antrag auf Gewährung
einer Beihilfe muss spätestens ein halbes Jahr nach Eintritt des Schadens beim Land Salzburg eingelangt sein.
Die Auszahlung der bewilligten Beihilfen erfolgt bei der Gemeinde.
Der Schaden, der durch Naturkatastrophen in den vergangenen fünf Jahren im Bundesland Salzburg verursacht
wurde, beträgt laut Schätzungen der Experten des Landes rund 55 Millionen Euro. Der größte
Anteil liegt bei Vermurungsschäden mit rund 21 Millionen Euro, gefolgt von Hochwasserschäden in Höhe
von rund 20 Millionen Euro.
Was im Schadensfall zu tun ist
Im Schadensfall muss das Ansuchen binnen sechs Monate nach Schadenseintritt bei der Gemeinde, auf deren Gebiet
der Schaden entstanden ist, gestellt werden. Der Schaden soll mit Fotos dokumentiert werden. Die Mindestschadensgrenze
beträgt 1.000 Euro. Die mögliche Beihilfenhöhe beträgt 30 Prozent vom Gesamtschaden. Die Bewertung
des Schadens erfolgt durch Sachverständige. Die Zusage und Auszahlung der Beihilfe erfolgt durch das Land
Salzburg.
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