Neues Gesetz setzt Recht auf Basiskonto und gratis Kontowechsel-Service um
Wien (bmask) - Am 18.09. trat das neue Verbraucherzahlungskontogesetz in Kraft. Das vom Sozialministerium
gemeinsam mit den österreichischen Banken verhandelte Gesetz wird einerseits zahlreiche Vorteile für
die Kundinnen und Kunden bringen und andererseits die Banken verstärkt in die Pflicht nehmen. Sozialminister
Alois Stöger hebt die Kernpunkte der Neuregelungen hervor: „Mit dem Gesetz schaffen wir mehr Transparenz und
erhöhen die Konsumentenfreundlichkeit. Darüber hinaus wird ein Wechsel des Kontos und der Bank wesentlich
erleichtert und der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle eingeführt. Ich möchte ich mich daher
bei den österreichischen Banken bedanken, die sich in den Verhandlungen zu diesen Maßnahmen bereit erklärt
haben."
Recht auf ein Basiskonto für jeden
Das Gesetz schafft den Rechtsanspruch auf ein eigenes Konto für alle Menschen, die sich rechtmäßig
in Österreich aufhalten. Somit können auch Personen, denen bisher ein Konto verwehrt oder nur zu nachteiligen
Bedingungen eingeräumt wurde, Bankgeschäfte tätigen. Für Sozialminister Alois Stöger fällt
damit eine wirtschaftliche Stigmatisierung von Menschen weg: „Ein eigenes Konto zu haben ist eine wichtige Voraussetzung
um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es ist vor allem für verschuldete Personen, Obdachlose oder Menschen
mit wenig Einkommen sehr wichtig. Sie ersparen sich dadurch im Durchschnitt die Hälfte der bisherigen Kontokosten.“
Die Kosten des Basiskontos sind mit maximal 80 Euro, bei Bedürftigkeit mit höchstens 40 Euro pro Jahr
begrenzt. Dieses Konto darf zwar keinen Überziehungsrahmen bieten, Onlinebanking, Zahlungen mit der Bankomatkarte
und die Möglichkeit von Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträgen müssen aber inkludiert
sein. Schließlich bietet das Basiskonto auch einen gesetzlichen Kündigungsschutz.
Einfacher und kostenloser Kontowechsel
Neu ist auch die Verpflichtung der Banken, den Konsumentinnen und Konsumenten beim Wechsel der Bank bzw. des Kontos
behilflich zu sein. Dabei muss die bisherige Bank auf Wunsch sämtliche Informationen betreffend Überweisungen,
Daueraufträge und Lastschriften an den neuen Kontoanbieter übermitteln. Will der Kunde den Wechsel selbst
durchführen, so muss ihm die Bank ebenfalls alle Informationen und ein Musterschreiben zur Verfügung
stellen. „Mit dem einfachen und kostenlosen Kontowechsel fällt das zentrale Hemmnis für einen Bankwechsel
der Kundinnen und Kunden weg. Viele wollten sich einfach diese Mühen nicht antun, die ab jetzt das Bankinstitut
übernehmen muss“, so Sozialminister Alois Stöger.
Mehr Information und Transparenz bei Kontogebühren
Ein weiterer wesentlicher Punkt des neuen Gesetzes ist die umfassende Informationspflicht der Banken. So müssen
zum Beispiel in Zukunft sämtliche Kontogebühren bereits vor Vertragsabschluss offen gelegt werden und
auf die Homepage der Bundesarbeiterkammer zum Vergleich der Kontokosten hingewiesen werden.
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