Budgetausschuss debattiert über
 Problemkinder der Eurozone

 

erstellt am
16. 09. 16
11:00 MEZ

Weitere Themen: Kontrolle von Bundesbeteiligungen, Vereinheitlichung des Budgetrechts
Wien (pk) - Aktuelle Quartalsberichte von Finanzminister Hans Jörg Schelling zur wirtschaftlichen und fiskalischen Entwicklung der Euroländer, die an Finanzhilfeprogrammen teilnehmen oder nach Ende ihrer Programme einer Post-Programmüberwachung unterliegen, boten dem Budgetausschuss Gelegenheit, über die makroökonomische Lage Irlands, Portugals, Spaniens, Griechenlands und Zyperns, über den Haftungsstand der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu diskutieren. Anhand von Berichten seines Unterausschusses debattierte der Budgetausschuss schließlich auch über das Beteiligungscontrolling, das Wirkungscontrolling und über Mittelverwendungs- überschreitungen. Ein gemeinsamer Antrag von Rainer Hable (N) und Bruno Rossmann (G) zur Vereinheitlichung der Haushaltspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden sowie für ein gesamtstaatliches Spekulationsverbot wurde vertagt.

Auch zu diesen Berichten lagen den Abgeordneten ausführliche Analysen des Parlamentarischen Budgetdienstes vor.

Unmut über Irlands Umgang mit Großkonzernen
In der Debatte über die Euro-Krisenländer wurde seitens der Abgeordneten Unmut über die steuerliche Behandlung von multinationalen Großkonzernen durch Irland laut. Der Umstand, dass Dublin, das der EU immer noch 45 Mrd. € schuldet, nun Rechtsmittel gegen die von der Europäischen Union geforderte Rückzahlung von unerlaubten Beihilfen an Apple anmeldet, "lasse einem die Zornesröte aufsteigen", äußerte sich etwa SPÖ-Abgeordneter Christoph Matznetter empört. Seitens der Grünen gab Budgetsprecher Bruno Rossmann zu bedenken, Irland verzerre durch diese Steuergestaltungsmaßnahmen die Situation seines Bruttoinlandsprodukts. Kein Verständnis für die irische Position in der Rückforderungsfrage zeigte auch Finanzminister Hans Jörg Schelling, der in diesem Zusammenhang den Standpunkt der Union unterstützte.

Was Griechenland betrifft, teilte Schelling den Abgeordneten mit, nach Auskunft seines griechischen Amtskollegen sei es im zweiten Jahresquartal nun erstmals gelungen, die negative Entwicklung zu stoppen. So gehe etwa die Arbeitslosigkeit auf einem hohen Niveau zurück, auch die Steuereinnahmen haben zugenommen. Für die Rekapitalisierung der griechischen Banken werde weniger Kapital als ursprünglich angenommen benötigt. Ausständig sei aber nach wie vor die Umsetzung des Privatisierungspakets.

Die beiden Berichte wurden schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen zur Kenntnis genommen.


Abgeordnete erörtern Controllingberichte des Finanzressorts und des Bundeskanzleramts
Beteiligungscontrolling, Überschreitung von Mittelverwendung und wirkungsorientierte Folgenabschätzung waren Gegenstand weiterer Debatten im Budgetausschuss. Entsprechende Ressortberichte zu diesen Themen, die bereits von einem Unterausschuss behandelt wurden, nahmen die Abgeordneten am 15.09. e mit den Stimmen der Regierungsparteien zur Kenntnis.

Bei den Bundesbeteiligungen spricht das Finanzressort von einem positiven Trend bei den Umsatzerlösen, dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sowie dem Cash-Flow. Was wiederum die Mittelüberschreitungen betrifft, geht aus den Angaben Schellings hervor, dass etwa die Integration von Flüchtlingen zu budgetärem Mehraufwand geführt hat. In Sachen Wirkungsfolgenabschätzung schließlich wird festgestellt, dass die insgesamt 29 intern evaluierten Regierungsvorhaben die angestrebten Ziele erreicht haben.

Im Zuge der Debatte schlug Maria Fekter (V) vor, bei Bundesbeteiligungen auch die strategische Ausrichtung zu kontrollieren, was auch von Kai Jan Krainer (S) unterstützt wurde. Anlass war das von der ÖVP-Mandatarin kritisierte Russland-Engagement der Österreichischen Bundesforste. Über die konkrete Ausgestaltung der Prüfung soll nun auf Fraktionsführerebene beraten werden.

NEOS-Grünen-Antrag: Einheitliches, transparentes Budgetrecht mit Spekulationsverbot
Mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt wurde schließlich ein gemeinsamer Antrag ( 1681/A) von Rainer Hable (N) und Bruno Rossmann (G), die Verfassungsgrundsätze der Haushaltsführung des Bundes (Art. 51 Abs. 8 B-VG) auch für Länder und Gemeinden verbindlich zu machen, ihnen bei der Umsetzung dieser Grundsätze aber zugleich Freiräume zu lassen. Den Finanzminister wollen NEOS und Grüne ermächtigen, Ländern und Gemeinden mittelfristige Haushaltsplanungen und einheitliche Haftungsobergrenzen anordnen zu können, was derzeitig nicht möglich ist. Zudem wollen NEOS und Grüne verpflichtende finanzpolitische Auskünfte von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden gegenüber dem Finanzressort und Einsichtsrechte des Ministers. Das Abtreten von Abgaben- und Vermögensrechten wollen die beiden Oppositionsfraktionen nur Ländern, Landeshauptstädten und Städten mit eigenem Statut erlauben. Enthalten ist in dem Antrag zudem auch die Verankerung eines gesamtstaatlichen Spekulationsverbots.

SPÖ-Abgeordneter Philip Kucher begrüßte die Initiative, zumal dadurch die Position des Bundes gegenüber den Ländern gestärkt werde. Finanzminister Hans Jörg Schelling informierte in diesem Zusammenhang, dass man über Haftungsobergrenzen im Rahmen des Finanzausgleichs verhandle, und bemerkte, hier gebe es Bewegung.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

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