Brandstetter: Die Familien- und Jugendgerichtshilfe
 ist ein Erfolgsmodell für alle Beteiligten

 

erstellt am
15. 09. 16
11:00 MEZ

Linz/Wien (bmj) - Justizminister Wolfgang Brandstetter nahm am Abend des 14.09. am Empfang im Rahmen der zweitägigen Fachtagung der Familien- und Jugendgerichtshilfe in Linz teil. Neben den Tagungsteilnehmern und Vortragenden waren auch zahlreiche Gäste aus Politik und Justiz vertreten, wie zum Beispiel der oberösterreichische Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, der Präsident des OLG Linz, Dr. Johannes Payerhuber-Wolfesberger sowie seine designierte Nachfolgerin, Mag. Katharina Lehmayer. „Es freut mich sehr, persönlich den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Familien- und Jugendgerichtshilfe meinen Dank für ihre großartige Arbeit aussprechen zu können. Die Familien- und Jugendgerichtshilfe ist ein Erfolgsmodell, auf das wir wirklich stolz sein können. Sie trägt zur Deeskalation bei familiären Konflikten bei, und Jugendliche bekommen im Interesse ihrer Resozialisierung bestmögliche Unterstützung. Das ist nicht nur für die beteiligten Parteien von großem Vorteil, sondern auch für die Justiz und letztlich für unsere Gesellschaft“, betonte Justizminister Brandstetter in seinen Begrüßungsworten die Wichtigkeit dieser Institutionen. Die aus ganz Österreich angereisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben an den zwei Tagen die Möglichkeit, Fachvorträge zu besuchen, an Workshops teilzunehmen sowie ihre Erfahrungen auszutauschen.

Vor knapp zwei Jahren konnte der österreichweite Vollausbau der Familiengerichtshilfe abgeschlossen werden. Deren Aufgabe ist es, im Auftrag des Gerichts schlichtend in familienrechtliche Verfahren einzugreifen, eine Stütze für die Beteiligten zu sein und Lösungen zum Wohle des Kindes zu finden. So konnten allein von Jänner bis Juni 2016 bereits 566 Fälle einvernehmlich gelöst werden, wodurch eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden konnte. Darüber hinaus koordiniert die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler vor allem die Betreuung der Übergabe des Kindes von einem Elternteil zum anderen und klärt zu sämtlichen Modalitäten des Verfahrens auf. Im Jahr 2015 wurde die Familiengerichtshilfe um die Agenden der Jugendgerichtshilfe ausgebaut, die nun ebenfalls bundesweit angeboten wird. Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe umfassen Jugenderhebungen, Krisenintervention und Haftentscheidungshilfe. Dazu erhebt sie unter anderem das familiäre, schulische und berufliche Umfeld des Jugendlichen. Diese Erhebungen sind vor allem für die Gerichte zur Entscheidung in Haftsachen von Bedeutung, womit die Jugendgerichtshilfe zur Verkürzung der Untersuchungshaft bei Jugendlichen beiträgt und deren Resozialisierung fördert. In akuten Krisen der Jugendlichen werden sofort die notwendigen sozialarbeiterischen oder psychologischen Sofortmaßnahmen getroffen. „Jugendliche brauchen im Strafverfahren interdisziplinäre Betreuung. Daher setzen wir im Rahmen der Jugendgerichtshilfe vor allem auf die qualifizierte Betreuung durch Psychologen, Sozialarbeiter und Pädagogen“, so Justizminister Brandstetter. Insgesamt sind rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Familien- und Jugendgerichtshilfe tätig. Allein im ersten Halbjahr 2016 konnten 4.763 Aufträge abgearbeitet werden (2.160 in der Familiengerichtshilfe, 2.603 in der Jugendgerichtshilfe).

 

 

 

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