NOVOMATIC AG begibt EUR 500
 Mio.-Unternehmensanleihe

 

erstellt am
15. 09. 16
11:00 MEZ

Großes Interesse bei Investoren – Orderbuch sechsfach überzeichnet
Gumpoldskirchen (novomatic) - Der weltweit tätige Gaming-Technologiekonzern NOVOMATIC AG begibt eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von EUR 500 Mio (Benchmark-Anleihe). Nach einer Roadshow für institutionelle Investoren in London, Frankfurt, Amsterdam und Wien wurde im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens der Kupon der fix verzinsten 7-jährigen Anleihe mit 1,625% p.a. festgesetzt. Die Anleihe mit einer Stückelung von EUR 500 ist bei institutionellen Investoren auf großes Interesse gestoßen, was sich in einer mehr als sechsfachen Überzeichnung des Orderbuchs zeigte. Von 15. bis 16. September 2016 wird die Anleihe auch privaten Anlegerinnen und Anlegern in Österreich und Deutschland zur Zeichnung angeboten werden (vorzeitiger Zeichnungsschluss vorbehalten). Der Emissionskurs wurde mit 100,469%* festgelegt. Die Zulassung der Anleihe zum Handel im Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse wurde erteilt.

Joint Lead Manager dieser Emission sind Erste Group Bank AG, Raiffeisen Bank International AG und UniCredit Bank Austria AG.

Die erste Benchmark-Anleihe von NOVOMATIC ist zugleich auch die erste Benchmark-Anleihe eines österreichischen Unternehmens im Jahr 2016. Sie wird aus dem vor kurzem gebilligten EUR 2.000.000.000-Emissionsprogramm der NOVOMATIC AG begeben, welches von der internationalen Ratingagentur Standard & Poor‘s mit dem Investmentgrade-Rating BBB (stable outlook) versehen wurde.

Mit 40% des gezeichneten Volumens zählten deutsche und österreichische Investoren zur größten Investorengruppe, gefolgt von Großbritannien mit 16% sowie Frankreich und Benelux mit jeweils 11%. Der Rest teilt sich auf Italien, Skandinavien, Schweiz, Spanien und Portugal auf.

Die NOVOMATIC AG hat als regelmäßiger Emittent am Kapitalmarkt, zuletzt im Juni 2014, bereits mehrere Unternehmensanleihen erfolgreich platziert. Der Gaming-Technologiekonzern beabsichtigt, die Erlöse aus dem Verkauf der Teilschuldverschreibungen hauptsächlich zur Optimierung der Finanzierungsstruktur, zum Beispiel durch Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten, aber auch für mögliche Akquisitionen (inklusive die Akquisition der Ainsworth Game Technology Ltd.), zukünftige Investitionen in laufende Tätigkeiten und Sach- und Finanzanlagen sowie für generelle, gesellschaftliche Zwecke zu verwenden.

Diese Pressemitteilung dient Werbezwecken. Diese Mitteilung ist eine Marketingmitteilung und eine Werbeanzeige im Sinne des WAG und des KMG, jedoch weder ein Angebot von Wertpapieren der NOVOMATIC AG (die „Emittentin“), noch eine Finanzanalyse, eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder eine auf Finanzinstrumente bezogene Empfehlung dar. Das Angebot von Schuldverschreibungen der Emittentin (das „Angebot“) erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage des von der österreichischen Finanzmarktaufsicht am 5. September 2016 gebilligten und veröffentlichten Basisprospekts (einschließlich der veröffentlichten Endgültigen Bedingungen, der „Prospekt“), der an der Geschäftsadresse der Emittentin, Wiener Straße 158, 2352 Gumpoldskirchen, Österreich während üblicher Geschäftszeiten in gedruckter Form kostenlos erhältlich ist und auf der Website der Emittentin unter http://www.novomatic.com/debtissuanceprogramme2016 elektronisch eingesehen werden kann. In Zusammenhang mit einem Angebot sind ausschließlich die Angaben im Prospekt bindend.

Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt. Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

 

 

 

Weitere Informationen:
http://www.novomatic.com

 

 

 

 

 

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