Wien (bmgf) - Nach zwei Jahren ist die Evaluierung des Gleichbehandlungsrechts und seiner Instrumente abgeschlossen.
Der Endbericht dieses Evaluierungsprozesses ist ab sofort auf der Homepage des Frauenministeriums sowie auf der
Homepage des Sozialministeriums abrufbar. "Das österreichische Gleichbehandlungsrecht bietet uns gute
Instrumente, um gegen Diskriminierung in den verschiedensten Lebensbereichen vorzugehen. Die Ergebnisse zeigen
aber auch, dass es noch genügend Bereiche gibt, wo wir die Instrumente den gegenwärtigen Herausforderungen
anpassen müssen", sagt Frauenministerin Sabine Oberhauser zu den Evaluierungsergebnissen.
Ein ExpertInnen-Gremium bestehend aus SozialpartnerInnen, Ministerien und anderen Organisationen, die mit dem Gleichbehandlungsrecht
arbeiten, hat die Gleichbehandlungsgesetze und ihre Umsetzung eingehend untersucht. Geleitet wurde das Gremium
vom Frauenministerium sowie vom Sozialministerium. Ziel der Evaluierung war, alle Aspekte des Gleichbehandlungsrechts
und der Gleichbehandlungsinstrumente zu durchleuchten sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung abzugeben.
Unter anderem wurden von der ExpertInnengruppe die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (GBK)
und die Gleichbehandlungsanwaltschaft untersucht. Die niederschwellige Konzeption der Gleichbehandlungskommission
- insbesondere das formlose und kostenfreie Verfahren - wird im Bericht ausdrücklich gelobt. Verbesserungsbedarf
besteht allerdings bei der langen Verfahrensdauer.
"Levelling-Up" umsetzen
Auch die Gleichbehandlungsgesetze wurden unter die Lupe genommen. So wurde etwa im Bericht von einer Mehrheit
der ExpertInnen das sogenannte "Levelling-Up" gefordert - die Ausdehnung des Diskriminierungsschutzes
beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, insbesondere auf die Schutzgründe "sexuelle Orientierung"
und "Alter". Seit 2010 wurde auf Regierungsebene schon mehrmals über das "Levelling-Up"
diskutiert. "Es ist hoch an der Zeit, dass wir das Levelling-Up umsetzen", so Oberhauser.
Abschließend bedankt sich die Frauenministerin bei allen Beteiligten, die an der Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsrechts
in Österreich konstruktiv mitgearbeitet haben.
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