Monitoringausschuss sagt: bedeutender Schritt in die richtige Richtung - Justizministerium
hat den Entwurf des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes in Begutachtung versandt
Wien (bmj) - "Das Reformvorhaben stellt auf jeden Fall einen bedeutenden Schritt in die richtige Richtung
dar", so die Vorsitzende des Monitoringausschusses, Christina Wurzinger, "auch dann, wenn der Entwurf
noch nicht in sämtlichen Details der Behindertenrechtskonvention entspricht." Die Vorsitzende lobt nicht
nur die Inhalte des Entwurfs, sondern insbesondere auch den vorbildlichen dreijährigen Prozess, in dem der
Entwurf vorbereitet wurde. "Das Justizministerium nimmt mit den zahlreichen partizipativ und barrierefrei
gestalteten Arbeitsgruppentreffen eine Vorreiterrolle in Österreich ein" lobt Wurzinger.
Der Entwurf sieht vor, die zuletzt unter Kritik stehende Institution der Besachwaltung weitgehend durch andere,
teilweise frei gewählte Formen der Entscheidungsunterstützung zu ersetzen. "Wesentlich ist",
so Wurzinger, "dass Menschen mit Behinderungen in Zukunft als gleichberechtigte Subjekte am Geschäftsleben
teilhaben können."
Der Monitoringausschuss hat zum Thema Unterstützte Entscheidungsfindung 2011 eine öffentliche Sitzung
abgehalten und dann 2012 eine umfassende Stellungnahme dazu verabschiedet (http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/).
Das Wichtigste ist laut Wurzinger, "dass auf der Grundlage der neuen Rechtslage auch ein umfassendes Umdenken
in allen Bereichen der Gesellschaft stattfindet. Menschen mit Behinderungen können selbst sehr gut Entscheidungen
treffen, wenn sie die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Unterstützung vorfinden."
Bei allem Verständnis für die Sicherheit des Rechtsverkehrs kann die Vorsitzende Bedenken von WirtschaftsvertreterInnen
nicht teilen. "Es kann nicht sein", betont Wurzinger, "dass in vermeintlicher Schutzabsicht für
Wirtschaftstreibende einer großen Gruppe von Menschen weiterhin das Menschenrecht auf die Führung eines
selbstbestimmten Lebens vom Grunde her abgesprochen wird."
Abschließend mahnt Wurzinger: "Der maßgebliche Erfolg der Reform hängt nun davon ab, dass
die Länder auch die entsprechende Unterstützung zur Entscheidungsfindung zur Verfügung stellen."
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