FMA-Bericht zum 2. Quartal 2016 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte:
Wien (fma) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) billigte im 2. Quartal 2016 14 Kapitalmarktprospekte
und 31 Nachträge, kein Billigungsverfahren wurde eingestellt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren 18
Prospekte und 44 Nachträge gebilligt sowie zwei Billigungsverfahren eingestellt worden. Das Bruttoemissionsvolumen
verzinslicher Wertpapiere von in Österreich Ansässigen blieb mit rund € 17,00 Mrd. in etwa gleich wie
im 2. Quartal 2015. Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte
hervor.
Zwischen 1. April und 30. Juni wurden Prospekte von insgesamt 13 Emittenten gebilligt. Dabei zeigt sich folgende
Aufteilung auf die verschiedenen Emittentenkategorien: IPO’s, Kapitalerhöhungen, Listingprospekte: 1 (Q2 2015:
3); Wohnbaubanken: 2 (Q2 2015: 1); Basisprospekte: 9 (Q2 2015: 13); Anleihen: 1 (Q2 2015: 0).
Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 2. Quartal acht Verwaltungsstrafen
(Q2 2015: 1), brachte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein (Q2 2015: 4) und veröffentlichte eine Sanktion
auf ihrer Website.
Im internationalen Kontext zeigt sich ein leichter Anstieg der an die FMA notifizierten Prospekte von 139 im 2.
Quartal 2015 auf 149 im 2. Quartal 2016. Die Anzahl der an die FMA notifizierten Nachträge verringerte sich
von 358 im 2. Quartal 2015 auf 285 im 2. Quartal 2016. Der Großteil dieser eingehenden Notifikationen wurde
der FMA von der in Deutschland zuständigen Behörde sowie der zuständigen Behörde des Großherzogtums
Luxemburg übermittelt. Die FMA notifizierte ihrerseits acht Prospekte (Q2 2015: 11) und 21 (Q2 2015:
21) Nachträge an Schwesterbehörden.
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