Wahlbeteiligung steigern, Sicherheit schaffen, Flexibilität erhöhen – Zentrales Wählerregister
ist erster notwendiger Schritt für ein neues Wahlrecht –
Einführung von E-Voting zuerst für Auslandsösterreicher.
Wien (övp-pk) - Im Zuge der aktuellen Diskussion rund um ein neues Wahlrecht hat der ÖVP-Parlamentsklub
am 23.09. seine „Vorschläge für ein neues Wahlrecht“ bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von ÖVP-Klubobmann
Dr. Reinhold Lopatka und ÖVP-Verfassungssprecher Mag. Wolfgang Gerstl präsentiert. „Es ist uns ein großes
Anliegen, so viele Menschen wie möglich zur Wahl zu bringen und Wählen sicherer zu machen. Dafür
ist ein neues Wahlrecht die wichtigste Grundvoraussetzung“, betont Klubobmann Lopatka.
Ziel sei es, die Gültigkeit abgegebener Stimmen sicherzustellen und Befürchtungen, eine Wahl könnte
aufgrund von technischen Pannen oder fehlerhaftem Vorgehen wiederholt werden müssen, auszuräumen. ÖVP-Verfassungssprecher
Gerstl: „Wählen muss wieder ernst genommen und das Wahlrecht muss praxisgerechter werden. In einer Demokratie
geht es darum, dass alle Bürgerinnen und Bürger mitbestimmen und wählen können. Gleichzeitig
geht es um die größtmögliche Sicherheit für die Wählerinnen und Wähler.“ Daher habe
man einen Sieben-Punkte-Plan erarbeitet, der ein erster Schritt in diese Richtung sei, so Lopatka und Gerstl.
Gemeinsam mit Grünen und Neos haben die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ bereits eine Novelle des
aktuellen Wahlrechts für die kommenden Bundespräsidentschaftswahlen auf den Weg gebracht. Darin enthalten
seien etwa die Verschiebung des Wahltages auf den 4. Dezember 2016, die Rückkehr zu Wahlkarten-Modellen ohne
Lasche, die Neufestlegung des Stichtages auf 27. September 2016 sowie oder auch das Recht der Wählerinnen
und Wähler, ihre Wahlkarten selbst in die Wahlurne einzuwerfen.
Nun gelte es, eine weiterführende, mögliche Reform des Wahlrechts in Angriff zu nehmen – die entsprechenden
Vorschläge dazu hat der ÖVP-Parlamentsklub in seinem Sieben-Punkte-Plan zusammengefasst:
- Der erste Schritt liegt in der Einführung eines zentralen Wählerregisters,
das vor allen anderen Punkten umzusetzen ist. Denn mit einer Vorlaufzeit von einem Jahr sei zu rechnen. Lopatka:
„Ein Beschluss dafür könnte rasch gefasst werden. Ein Antrag, der im Rahmen des Verfassungsausschusses
am 17. Oktober beschlossen werden könnte, liegt bereits vor. Damit wäre noch heuer ein Beschluss im Plenum
möglich.“ Das zentrale Wählerregister umfasst automationsgestützte Wählerverzeichnisse und
schließt eine doppelte Stimmabgabe oder die Aufnahme nicht Wahlberechtigter Personen in das Wählerverzeichnis
aus. Auch würde die Unterschriftenabgabe bei Volksbegehren in anderen als der eigenen Gemeinde ermöglicht.
- Den zweiten Punkt des ÖVP-Plans bildet die Einführung
von E-Voting zuerst für Auslandsösterreicher. Derzeit gibt es
rund 400.000 Auslandsösterreicher, aber nur knapp 25.000 nehmen mittels Briefwahl an Wahlen teil. Ziel sei
es, dass mehr Auslandsösterreicher an der Wahl teilnehmen können. Es geht um eine Weiterentwicklung der
Distanzwahl – also der Stimmabgabe in einem fremden Wahllokal oder per Briefwahl. Länder wie Estland oder
die Schweiz nutzen E-Voting bereits erfolgreich, mehr als 30 Prozent der Stimmen würden in Estland mittels
dieses Systems abgegeben. Mehr als 60 Prozent der Auslandsschweizer haben in Bern zuletzt so gewählt. „Der
Vorteil von E-Voting liegt darin, dass im Gegensatz zur Briefwahl bis zum Schluss abgestimmt und die Wahlentscheidung
überdacht werden kann“, erklärt der ÖVP-Klubobmann. Klar sei, dass absolute technische Sicherheit
sowie die Datensicherheit dabei Priorität haben müssten. Zwar seien die technischen Möglichkeiten
bereits heute verfügbar, dennoch werde die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen Zeit in Anspruch nehmen.
Die Einführung des E-Votings für die nächsten Nationalratswahlen werde wohl nicht möglich sein.
- Die Auszählung aller Wahlkarten bereits am Wahltag soll bei Bundespräsidentschafts-
oder Europawahlen rasche Klarheit über das Wahlergebnis bringen. Bei Nationalratswahlen sind in Hinblick auf
die Einteilung der Wahlkreise und der Möglichkeit zur Stimmabgabe vor Behörden anderer Regionalwahlkreise
weitere Flexibilisierungen anzustreben. ÖVP-Verfassungssprecher Gerstl: „Nach Wahlschluss soll den Wahlbehörden
mehr Eigenverantwortung für Wahlleiter beim Auszählen der Wahlkarten zukommen. Ziel ist, mit dem Auszählen
der Wahlkarten möglichst rasch beginnen zu können, sodass sehr zeitnah zum Wahlschluss die Ergebnisse
bekanntgegeben werden können. Mit dem ebenfalls von uns vorgeschlagenen vorgezogenen Wahltag schaffen wir
dort, wo die Grenzen der Briefwahl liegen, mehr Möglichkeiten der Wahlteilname. Laut Gerstl ist sicherzustellen,
dass genügend Wahlkommissionen vorhanden sind, damit die einzelnen Wahlbeisitzer zeitlich nicht über
Gebühr belastet werden.
- Bei allen Wahlen soll es zu einfachen Wahlkartenmodellen wie beispielsweise ohne
Lasche kommen, wie dies auch bereits bei der Bundespräsidentschaftswahl am 4. Dezember 2016 der Fall ist.
- Mehr Flexibilität für Wahlleiter und -beisitzer. „Das Wahlrecht muss
praxisnäher gestaltet werden. Die Auszählung der Briefwahlstimmen soll dazu so geregelt werden, dass
auch große Mengen an Wahlkarten in einem vertretbaren Zeitraum geprüft und ausgezählt werden können“,
hebt Gerstl hervor. Ein Bezirkswahlleiter sei bei einer hohen Anzahl an Wahlkarten keinesfalls in der Lage, jede
einzeln zu prüfen und zu öffnen. Deshalb sollten die Wahlbeisitzer als Hilfsorgane einbezogen werden.
In erster Linie sollen alle Parteien Wahlbeisitzer bzw. Vertrauenspersonen stellen. Nur wenn das nicht gelingen
sollte, dann muss dem Wahlbehördenleiter die Möglichkeit gegeben werden, auf andere Art und Weise sicherzustellen,
dass genügend Mitglieder in den Wahlkommissionen vorhanden sind. Zudem sei auch eine Entschädigung festzulegen.
Die Gemeinden dürften zudem bei den Kosten nicht überfordert werden, deshalb sei eine Beteiligung des
Bundes vorgesehen.
- Das bereits in der Steiermark oder im Burgenland Anwendung findende Modell eines
vorgezogenen Wahltages – neben der Möglichkeit zur Briefwahl – soll auch auf Bundesebene eingeführt werden.
Lopatka hält dies bereits bei der nächsten Nationalratswahl für möglich. In jeder Gemeinde
ist dazu eine Wahlbehörde einzurichten, die den Wählerinnen und Wählern an bestimmten Tagen zur
Stimmabgabe offen steht.
- Die Regelungen zur Stimmabgabe durch bettlägrige oder immobile Menschen
sollen nachgeschärft werden, um Missbrauch weitgehend auszuschließen. „Die von der FPÖ behauptete
Praxis, wonach in manchen Altersheimen Wahlkarten durch die Heimleitung angefordert würden, ist nicht zulässig.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat seine Wahlkarte selbst zu beantragen“, so Lopatka und Gerstl. Auch
die Stimmabgabe müsse gesichert sein – fliegende Wahlkommissionen bzw. eigene Wahlsprengel für Heil-
und Pflegeanstalten könnten hier eine Lösung sein, damit betagte und beeinträchtigte Menschen gültig
wählen können.
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