Erster Antragszeitraum für europaweite und österreichische Maßnahme ausgelaufen
Brüssel/Wien (bmlfuw) - Das Unterstützungspaket der EU zur Entlastung des Milchmarkts wird von
den österreichischen Bäuerinnen und Bauern gut angenommen. Insgesamt sind im ersten Antragszeitraum für
die Reduktionsbeihilfen bei der AMA ca. 4.000 Anträge eingelangt. Damit beteiligen sich in der ersten Phase
rund 15 Prozent der Milchbetriebe an den Reduktionsmaßnahmen. „Die österreichischen Milchbäuerinnen
und Milchbauern beteiligen sich aktiv an der Stabilisierung des Milchmarktes. Die hohe Teilnahme an den mit dem
zweiten EU-Hilfspaket unterstützten Reduktionsmaßnahmen setzt ein positives Signal in Richtung Milchmarkt“,
betont Bundesminister Andrä Rupprechter.
Die Antragstellung für den 1. Termin der Milchreduktionsbeihilfe der EU war bis zum 21.09. 2016 möglich.
Die Milchreduktionsbeihilfe ist ein auf EU-Ebene erstmals zur Anwendung kommendes freiwilliges Marksteuerungsinstrument.
Die Anträge betreffen den Reduktionszeitraum Oktober bis Dezember 2016. Es sind mehr als 4.000 Anträge
für eine geplante Reduktionsmenge von ca. 26.500 t eingegangen. Hier sind auch die 180 Anträge enthalten,
die in die Sonderregelung Almmilcherzeugung fallen und aus den Mitteln der außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe
bezahlt werden.
90 Prozent der Antragsteller nutzen auch die österreichische außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe
Gleichzeitig mit der EU-Reduktionsbeihilfe konnte auch die österreichische außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe
für den Reduktionszeitraum Jänner bis März 2017 beantragt werden. Mit ca. 3.700 Anträgen nutzten
fast 90 Prozent der Antragsteller diese zusätzliche Möglichkeit mit einer geplanten Reduktionsmenge von
ca. 33.600 t.
Für die EU-Milchreduktionsbeihilfe wurden in Österreich rund 3,5 Prozent der Produktionsmenge des Referenzzeitraumes
Oktober bis Dezember 2015 beantragt und für die außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe fast 4,2 Prozent
der Anlieferungsmenge des Zeitraumes Jänner bis März 2016. „Die einfache und unbürokratische Antragsstellung,
die umfassende Information, sowie die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern und der AMA
ermöglichte die gute Annahme dieses freiwilligen Angebots durch die Landwirtinnen und Landwirte“, hält
Rupprechter fest.
Die von Österreich für die Anpassungsmaßnahme eingesetzten EU-Mittel von 5,86 Mio. Euro entsprechen
einer möglichen Reduktionsmenge von ca. 42.000 t. Für potentielle Antragsteller, die bisher nicht an
der EU-Maßnahme teilgenommen haben, besteht ab 14. November 2016 bis zum 7. Dezember 2016 nochmals die Gelegenheit
für den Zeitraum Jänner bis März 2017 (außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe) einen Antrag
zu stellen. Aufgrund dieser Möglichkeit wird davon ausgegangen, dass sich das Gesamtausmaß der geplanten
Reduktionsmengen im Rahmen der Anpassungsbeihilfe von derzeit 33.600 t noch weiter erhöht.
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