Wien (öbb) - Die ÖBB möchten ihren Fahrgästen moderne, sichere und komfortable Züge
bieten. Das erfordert eine regelmäßige Erneuerung des Fuhrparks und entsprechende Investitionen. Derzeit
läuft ein Vergabeverfahren für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von modernen Elektrotriebwagen.
Diese sollen im Nah- und Regionalverkehr eingesetzt werden. Der Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung
von Elektrotriebwagen für den Personennahverkehr von ca. 75 Metern (bis zu 150 Stück) und ca. 100 Metern
Länge (bis zu 150 Stück).
Die Angebotsfrist endete am Montag, dem 19.09. Am 22.09. wurde von den ÖBB der Bestbieter ermittelt: Es handelt
sich um Bombardier Transportation. Alle Bieter wurden bereits informiert. Mit der Zustellung der Mitteilung an
den Ausschreibungsgewinner hat gleichzeitig eine 10-tägige Stillhaltefrist begonnen. Danach erfolgt die endgültige
Vergabe.
Nach dem Ende der Stillhaltefrist werden die ÖBB Näheres zum Verfahren bekanntgeben. Im Sinne einer größtmöglichen
Transparenz können zum jetzigen Zeitpunkt aber bereits folgende Informationen zur Verfügung gestellt
werden:
Warum wurde die Ausschreibung notwendig?
Die Ausschreibung war aus mehreren Gründen notwendig: Die Anzahl der Fahrgäste steigt, während Teile
der Bestandsflotte das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Gleichzeitig möchten die ÖBB barrierefreie Züge
gewährleisten. Daher werden zur Fuhrparkerneuerung im Nah- und Regionalverkehr in den nächsten 10 bis
15 Jahren bis zu 300 neue Fahrzeuge benötigt. Zudem sichern sich die ÖBB mit der Neuausschreibung das
derzeit beste wirtschaftliche Angebot am aktuellen Herstellermarkt.
Wie viele Züge sollen insgesamt beschafft werden?
Zur Fuhrparkerneuerung im Nah- und Regionalverkehr werden in den nächsten 10 bis 15 Jahren bis zu 300 neue
Fahrzeuge benötigt.
Wie hoch ist das Gesamtinvestitionsvolumen?
Das Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung beträgt maximal rund 2 Mrd. €. Es besteht jedoch keine Abnahmeverpflichtung.
Welche Kriterien waren für die Entscheidung ausschlaggebend?
Die hohen technischen und Fahrgast-relevanten Qualitätsstandards sind über umfangreiche Spezifikationen
sichergestellt, die eigentliche Entscheidung erfolgt nach dem Bestbieterprinzip.
Warum haben sich die ÖBB für diese Art des Verfahrens entschieden?
Die ÖBB haben nach europäischem Vergaberecht die Ausschreibung europaweit bekannt gemacht und in den
letzten sechs Monaten ein faires und transparentes Verfahren nach internationalen Maßstäben durchgeführt.
Die europäischen Schienenfahrzeughersteller haben sich engagiert an dem Verfahren beteiligt.
Gibt es eine Abnahmepflicht für eine bestimmte Anzahl an Zügen?
Nein, eine Abnahmepflicht besteht nicht. Konkrete Abrufe aus der Rahmenvereinbarung können nach Bedarf während
der gesamten Laufzeit von maximal 10 Jahren erfolgen.
Wann und wo werden die ersten neuen Züge eingesetzt?
Die ersten 21 neuen Züge mit einer Länge von ca. 100m werden voraussichtlich ab April 2019 in Vorarlberg
zum Einsatz kommen. Das bringt eine hohe Steigerung der Sitzplatz- kapazität: sie erhöht sich durch den
Einsatz von 100m-Elektrotriebwagen um rund 40%.
|