Die Regionalregierung will in Bozen ein Justizzentrum schaffen. Dazu soll ein altes Gebäude
der Region in der Duca-d'Aosta-Allee größer wiedererrichtet werden.
Bozen (lpa) - Unter dem Vorsitz von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Regionalregierung am 21.09.
einer Machbarkeitsstudie zur Verwirklichung eines Justizzentrums in Bozen zugestimmt. Die Machbarkeitsstudie war
von der Abteilung Hochbau des Landes Südtirol erarbeitet worden. Sie sieht den Abbruch und die Wiedererrichtung
des Gebäudes der Region in der Duca-d'Aosta-Straße 40 mit erheblich mehr Bauvolumen vor.
Die Landeshauptleute Arno Kompatscher und Ugo Rossi, ihres Zeichens Präsident und Vizepräsident der Region,
sprechen von einer wichtigen und vorausschauenden Entscheidung: "Der Bau eines neuen und größeren
Gebäudes ermöglicht es uns, die derzeit auf neun Privatgebäude verteilten Ämter der Justiz,
darunter auch das Friedensgericht von Bozen, in einem einzigen Gebäude unterzubringen und Mietkosten zu sparen.
Zudem rechnen wir für 2017 mit dem Übergang des Verwaltungspersonals des Gerichtswesens an die Region
und somit einer Steigerung des Arbeitsraumbedarfs. Diesem können wir mit dem Neubau entsprechen." Dies
wäre, angesichts der Nähe zum Gerichtsplatz und den bestehenden Gerichtsbehörden, eine ideale Lösung,
ist die Regionalregierung überzeugt.
Ursprünglich war geplant, das Gebäude in Stand zu setzen. Die ehemalige Regionalregierung hatte ein diesbezügliches
Projekt und Kosten von neun Millionen Euro genehmigt. "In Erwartung der Durchführungsbestimmung, die
den Übergang des Verwaltungspersonals des Gerichts an die Region regelt, haben wir die Landesabteilung Hochbau
mit der Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie beauftragt", erklärt Landeshauptmann Kompatscher. Dabei
galt es, die verschiedenen Alternativen gegeneinander abzuwägen und auch die maximale Bebauungsfähigkeit
auszuloten.
Nun hat sich die Regionalregierung den Vorschlag zu eigen gemacht, nachdem das bestehende Gebäude abgerissen
und mit größerem Bauvolumen wieder errichtet werden soll. Der Neubau wird selbstverständlich energieeffizient
und ohne architektonische Hürden errichtet. Die verwaltungstechnischen Maßnahmen zur Umsetzung dieser
Grundsatzentscheidung sollen in Kürze gesetz werden, kündigte die Regionalregierung an. Es gilt, die
Kostenaufstellung zu genehmigen. Mit Planung und Bau wird die Region dann das Land Südtirol betrauen. Die
Kosten dafür trägt die Region.
|