Entscheidung für Settlement zum Schutz des erfolgreichen Recyclingsystems und aus Verantwortung
für Unternehmen, Kunden und MitarbeiterInnen.
Brüssel/Wien (ara) - Im seit knapp sechs Jahren laufenden Verfahren der EU Kommission gegen die Altstoff Recycling
Austria AG (ARA), einem Non-Profit Unternehmen im Eigentum der österreichischen Wirtschaft, ist nun eine einvernehmliche
Beendigung fixiert worden. Stein des Anstoßes war der angebliche Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
in der Haushaltssammlung von Metall- und Leichtverpackungen.
Dieser Schlussstrich stellt die Bereinigung einer zehn Jahre zurückliegenden Altlast dar, die die ARA im Jahr
2008 im Zuge der Fusion mit der ARGEV Verpackungsverwertungs GmbH geerbt hatte. Zentraler Streitpunkt war die Frage,
ob es technisch, juristisch und wirtschaftlich möglich war, parallele Sammeleinrichtungen zur bestehenden
Leicht- und Metallverpackungssammlung der ARA aufzubauen. Diese sogenannte Duplizierung wurde bereits durch die
Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes 2013 ausdrücklich ausgeschlossen, sodass die Entscheidung für Österreich
heute nur noch historische Bedeutung hat.
Die ARA hat sich aus Verantwortung für Unternehmen, Kunden und MitarbeiterInnen und zum Schutz des erfolgreichen
Recyclingsystems für den Kompromiss entschlossen. Nach eingehender Abwägung hat die Hauptversammlung
die einvernehmliche Beendigung als wesentlich vorteilhafter für ihre Kunden und die Gesellschaft eingeschätzt
als eine konfrontative Fortsetzung des Verfahrens. Basis dieser Entscheidung war der unvollständige Rechtsschutz,
die lange Verfahrensdauer im Falle einer Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der EU Kommission vor
dem Gericht der Europäischen Union und die mögliche maximale Bußgeldhöhe. ARA hält jedoch
ihre Rechtsansicht aufrecht, dass das Verhalten der ARGEV nicht ursächlich dafür war, dass Mitbewerber
erst nach Inkrafttreten der AWG-Novelle in den Markt eingetreten sind. Diese Frage lässt auch die EU Kommission
in ihrer Entscheidung offen.
Die Verfahrensbeendigung umfasst u. a. eine Geldbuße von € 6,015 Mio. Das Bußgeld wird zur Gänze
aus dem Konzerneigenkapital geleistet und hat keinen Einfluss auf die ARA Tarifgestaltung.
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