Dunst: „Ein ausgewogenes modernes und für alle Beteiligten transparentes Jagdgesetz liegt
nun vor“
Eisenstadt (blms) - Mit 1.1.2017 soll ein neues burgenländisches Jagdgesetz in Kraft treten. Ausgearbeitet
wurde der nun vorliegende Entwurf von der Arbeitsgemeinschaft „Zukunft Jagd“. Sie setzt sich aus Experten verschiedenster
Bereiche zusammen, darunter Forst, Jagdverband, Pflanzenbau und Rechtsexperten. Am 20.09. hat Landesrätin
Verena Dunst in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Vorsitzenden der ARGE-Jagd Siegfried Fleischacker den
Gesetzesvorschlag präsentiert. Dunst: „Das neue Jagdgesetz wurde ausschließlich von Spezialisten aus
Land- und Forstwirtschaft Jägern und Juristen ausgearbeitet. Ziel war es, den Interessen der Jäger, Waldbesitzer,
Bauern, Tier und Umweltschützer gerecht zu werden. Jetzt liegt ein ausgewogenes modernes und für alle
Beteiligten transparentes Jagdgesetz vor.“
Über 300 intensive Arbeitsstunden wurde in die Erstellung des neuen Gesetzes investiert. Das Gesetz bringt
neben einem Abbau von Bürokratie auch Neuregelungen, darunter einen Selbstbehalt für Grundbesitzer bei
Wildschäden sowie eine Haftungsobergrenze für Jagdpächter. Erstmals wurde dem Gesetz eine Präambel
vorangestellt, in der festgehalten ist, dass frei lebendes Wild ein wesentlicher Bestandteil der Natur und ein
Naturerbe unserer Heimat ist. Die Jagd hat den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit zu entsprechen und umfasst
auch die Verpflichtung zur Hege des Wildes. Dunst: „Ziel war es ein ausgewogenes und faires Jagdgesetz zu schaffen.
Ich denke, dass ist auch sehr gut gelungen."
Einen Beitrag zur Entbürokratisierung soll der Ausbau des Jagdkatasters darstellen. Alle Daten sollen zukünftig
elektronisch erfasst werden. „Der Jagdkataster wird in Zukunft nur mehr von den Behörden geführt und
nicht wie bisher auch vom Landesjagdverband. Die Behörde erhält dadurch schnelleren Zugriff auf die Daten,
was ein Ende der Zettelwirtschaft bedeutet und dem Steuerzahler Geld spart“, erläutert Dunst.
Auch die Problematik von Wildschäden wird in diesem Jagdgesetz völlig neu geregelt. Künftig wird
es hinsichtlich der Schadenssumme einen zehnprozentigen Selbstbehalt des Grundbesitzers geben. Für Jagdpächter
wurde zudem eine Haftungsobergrenze eingezogen. Die Haftungsobergrenze liegt bei einer Reviergröße bis
1.000 Hektar bei 20.000 Euro, pro weitere 1.000 Hektar kommen jeweils 10.000 Euro hinzu.
Für Aufregung sorgte in jüngster Vergangenheit immer wieder die Gatterjagd. Dunst würde diese Jagdform
am liebsten gänzlich verbieten, dass sei derzeit aber verfassungsrechtlich nicht möglich, erklärte
sie. Dunst: „Ich habe dazu mehrere Gutachten beauftragt. Eines, das bestätigt, dass ich die Jagdgatter abschaffen
darf, liegt bis dato nicht vor."
Aus diesem Grund werden die Regeln für die Gatterjagd deutlich verschärft. „Bestehende Jagdgatter
unterliegen ab sofort - ab 1.1.2017 - sehr strengen behördlichen Regulierungen. Ich möchte von jedem
Gatter genau wissen, was drinnen ist, was raus- und auch hineinkommt. Ich möchte auch ganz klar sagen, dass
im neuen Jagdgesetz drinnen stehen wird - und das habe ich mir auch rechtlich absichern können, dass ab dem
1.1.2017 es im Burgenland kein neues Jagdgatter mehr geben wird“, so Dunst.
Ebenfalls rigoros reguliert wird das Auswildern von Jungtieren. Zudem darf nur mehr regionales Wild ausgewildert
werden. Das Tierwohl steht hierbei im Vordergrund. Landesrätin Dunst präsentierte auch Zahlen zur Jagd
im Burgenland: Mit Stand 2015 gab es insgesamt 7.123 Jagdkartenbesitzer. Die gesamte Waldfläche im Burgenland
wird mit etwa 120.000 Hektar beziffert. Es gibt rund 500 Reviere sowie acht Jagdgatter.
„Der Gesetzesentwurf geht diese Woche in Begutachtung und im Dezember wird der Beschluss im Landtag erfolgen, damit
das Gesetz wie geplant am 1. Jänner 2017 in Kraft treten kann“, so Dunst abschließend.
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