Überarbeitung der Entsenderichtlinie muss heimische Arbeitnehmer vor Billig-Konkurrenz
und Arbeitskräfte aus anderen EU-Staaten vor Ausbeutung schützen – Kärnten weist zweitniedrigste
Zahl an entsandten Arbeitern auf
Brüssel/Klagenfurt (lpd) - Einen unmissverständlichen Appell für mehr Fairness für heimische
Arbeitskräfte und für weitreichendere Maßnahmen im Kampf gegen Sozialdumping richtete Kärntens
Landeshauptmann Peter Kaiser am 19.09. im Rahmen seiner Teilnahme an der Sitzung der Fachkommission für Sozialpolitik,
Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur (SEDEC) im europäischen Ausschuss der Regionen in Brüssel
an die Kommissionsmitglieder.
„Die geplante Änderung der europäischen Entsenderichtlinie muss in aller Klarheit festlegen und dafür
sorgen, dass einheimische Arbeitskräfte gegenüber aus anderen EU-Staaten nach Österreich entsendeten
Arbeitern nicht benachteiligt werden dürfen. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass durch Sozialdumping
in Folge beispielsweise geringerer Sozialversicherungsabgaben in den Herkunftsländern, österreichische
Arbeitskräfte für Unternehmen quasi unattraktiv werden“, machte Kaiser deutlich. Durch eine notwendige
Feststellung, dass die Entsenderichtlinie ein wirksames Instrument gegen jede Form von Sozialdumping darstellt,
sollte insgesamt mehr Fairness und Gerechtigkeit für alle Arbeitskräfte innerhalb der EU, also sowohl
für einheimische als auch alle anderen, gewährleistet sein.
Arbeitnehmerfreizügigkeit sei ein Eckpfeiler der EU, allerdings müssten gleiche Bedingungen in den Mitgliedsstaaten
hergestellt werden, so Kaiser: „Mir geht es um Fairness und Chancengleichheit ebenso wie um den Schutz der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer allgemein und der österreichischen im Speziellen. Die Zahl der Arbeitslosen macht deutlich,
dass wir hier großen Handlungsbedarf haben, auch wenn beispielsweise in Kärnten regionalpolitische Maßnahmen
mittlerweile positiv wirken.“
Die von der Europäischen Kommission bis dato geplanten Änderungen der Entsenderichtlinie gehen Kaiser
für Österreich nicht weit genug. So sei beispielsweise die geplante Umsetzung von gleichen Löhnen
für gleiche Arbeit anders als in anderen EU-Staaten in Österreich bereits verwirklicht. Konkret tritt
Kaiser u.a. für eine Verkürzung der vorgesehenen Entsendefrist von 24 auf zwölf Monate sowie zur
Vorbeugung von Umgehungsmöglichkeiten für eine Anmeldepflicht entsendeter Arbeiter ab dem ersten Tag
ein. Weiters für das Unterbinden von Scheinentsendungen und unfairen Wettbewerb infolge niedrigerer Sozialversicherungsabgaben
durch z.B. eine Mindestbeschäftigungsdauer im Herkunftsland vor der Entsendung. Außerdem für wirksame
Möglichkeiten für Sozialversicherungsträger, um falsche Anmeldungen im Entsendemitgliedsstaat zu
bekämpfen, etwa durch die Forcierung eines Datenaustausches der Meldestellen bzw. der Sozialversicherungsträger
im Entsende- und Aufnahmemitgliedsstaat sowie die Einführung einer Meldepflicht an die Sozialversicherungsträger
im Aufnahmemitgliedsstaat.
Hintergrund: 150.000 Personen aus anderen EU-Staaten arbeiteten im Jahr 2015 in Österreich. Rund 6.000 davon
laut Auskunft der Finanzpolizei in Kärnten. Das ist der zweitniedrigste Wert aller Bundesländer. Der
Großteil der 150.000 kam aus Slowenien (30%) und Deutschland (27%). Andere Herkunftsländer waren auch
Ungarn, Slowakei, Polen und Italien. Damit ist Österreich das viertbeliebteste Zielland in der EU. Im Gegenzug
gingen rund 48.000 Beschäftigte aus Österreich in andere Länder (14. Stelle unter EU-Staaten) –
die meisten gingen nach Deutschland und in die Schweiz. 43,7 Prozent aller Entsendungen entfallen auf das Baugewerbe,
21,8 Prozent auf die verarbeitende Industrie, 13,5 Prozent auf Bildung Gesundheits- u Sozialwesen, 10.3 Prozent
auf Unternehmensdienstleistungen.
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