Brandstetter trifft japanischen Amtskollegen
 und dessen Vizeminister

 

erstellt am
03. 10. 16
10:00 MEZ

Tokio/Wien (bmj) - Justizminister Wolfgang Brandstetter traf auf der Japanreise seinen japanischen Amtskollegen, Justizminister Katsutoshi Kaneda und dessen Vizeminister Masahito Moriyama. Sie bekräftigten die gute bilaterale Zusammenarbeit und sprachen über aktuelle Themen und Fälle im Justizbereich. Zudem stand bei dem Treffen das Thema Hate Speech im Mittelpunkt. Justizminister Brandstetter berichtete, wie man aktuellen Herausforderungen rund um Hass und Hetze in Österreich und Europa gesetzlich begegnet. Im Gegenzug informierten Brandstetters Amtskollegen über die jüngsten japanischen Aktivitäten zur gesetzlichen Eindämmung von Hass im Netz. „Da das Internet und auch dessen negative Auswirkungen globale Phänomene sind, müssen wir uns auch darüber global beraten“, so Brandstetter.

Zudem traf Bundesminister Brandstetter Generalstaatsanwalt Katsuyuki Nishikawa und Mitglieder des obersten Gerichtshofs. In dem Arbeitsgespräch mit dem Generalstaatsanwalt thematisierte Brandstetter die Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität. Auch Japan setzt ebenfalls auf eine spezialisierte Staatsanwaltschaft, ähnlich der österreichischen Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA), die vor Kurzem ihr fünfjähriges Bestehen feierte. Besonders hervorgehoben wurde auch die gesetzliche Implementierung der „Whistleblower-Homepage“, die sich in Österreich als Erfolgsmodell etabliert hat, in Japan aber noch nicht existiert. „Der Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität ist international eine Herausforderung und nicht auf Ländergrenzen beschränkt. Daher sind solche Treffen und die Möglichkeit des Austausches enorm wichtig, um voneinander zu lernen und die Zusammenarbeit zu vertiefen“, so Justizminister Brandstetter.

Außerdem zeigten sich die japanischen Gesprächspartner sehr interessiert am hohen Niveau des österreichischen Opferschutzes, der erst im April weiter ausgebaut wurde. Die wesentliche Neuerung dabei ist, dass so rasch wie möglich festgestellt werden soll, ob ein Opfer „besonders schutzbedürftig“ ist. „Österreich ist im Bereich des Opferschutzes ein Vorreiter. Der sensible Umgang mit Rechten von Opfern in Strafverfahren wird auch international wahrgenommen und genießt hohes Ansehen“, so Bundesminister Brandstetter.

 

 

 

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