Vertreter der österreichischen Wirtschaft
 bei hochrangigen EU-Repräsentanten

 

erstellt am
30. 09. 16
10:00 MEZ

WKÖ-Thalbauer: Interessenpolitik kann nur im ständigen Dialog mit Brüssel gelingen
Brüssel/Wien (pwk) - „Wir müssen CETA versachlichen, für Populismus ist kein Platz“, betonte Jürgen Roth, Vizepräsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), vor Repräsentanten der Europäischen Union anlässlich einer Delegationsreise mit Vertretern der österreichischen Wirtschaft nach Brüssel. „CETA ist das ehrgeizigste aller bisherigen EU-Handelsabkommen. Es wurde sorgfältig von der EU-Kommission unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten und des europäischen Parlaments ausverhandelt und sollte zügig umgesetzt werden.“ Die Delegation wurde von Vizepräsident Roth, René Tritscher (ÖWB-GSV) und Iris Thalbauer (Geschäftsführerin der Bundessparte Handel der WKÖ) geleitet.

Am Programm standen Treffen unter anderem mit dem EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Hermann Oettinger, der Kabinettschefin der Handels-Kommissarin Cecilia Malmström, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, Markus Felber, EuroCommerce-Generaldirektor Christian Verschueren, dem Europa-Abgeordneten Paul Rübig und Othmar Karas, Vizepräsident des Europäischen Parlaments. Erörtert wurden bei den Gesprächen auch Richtlinienvorschläge, durch die die Gewährleistungsfrist für Händler empfindlich angehoben würde. „Eine solche Verschärfung kommt für die österreichische Wirtschaft nicht in Frage“, ließ Vizepräsident Roth an seiner Überzeugung keinen Zweifel. „Im Übrigen wäre es angemessen, erst die Ergebnisse der Evaluierung bestehender Richtlinien abzuwarten, bevor über neue Richtlinien nachgedacht wird. Vor allem für KMU sind neue gesetzliche Regeln nicht zumutbar, kurz nachdem die Verbraucherrechte-Richtlinie beschlossen und national umgesetzt worden ist.“

Ein weiteres Thema war der Entwurf einer Geoblocking-Verordnung, durch die die Vertragsfreiheit der Einzelhändler eingeschränkt würde. „Es geht nicht an, dass ein Einzelhändler gezwungen ist, seine Waren an jeden Bürger und jede Bürgerin der EU zu verkaufen, wo doch gegenüber österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten dieser Zwang aus gutem Grund nicht besteht“, konnte Thalbauer ihre interessenpolitische Positionierung gegenüber den Vertretern der Europäischen Union darlegen. Die Geoblocking-Verordnung verbiete zwar ein Blocking von Konsumenten aus anderen Ländern, verlange aber nicht, einen Internetauftritt auf Konsumenten anderer Länder auszurichten. Das Regelwerk stelle dabei nicht klar, was unter einem Ausrichten zu verstehen sei. Es hänge allerdings das anzuwendende Recht davon ab, ob ein Händler seine kommerziellen Aktivitäten auf Konsumenten anderer Länder ausrichte. Nur in diesem Fall gelte das Recht des Staates, in dem der Konsument seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. „Es ist für den Händler keinesfalls akzeptabel, dass klare Informationen darüber fehlen, welches Recht anwendbar ist“, forderte Roth mehr Rechtssicherheit ein.

Kritik übten die österreichischen Vertreter auch am projektierten Reverse Charge System im Umsatzsteuerrecht, das einerseits mit großem Aufwand verbunden wäre, andererseits die Tür zum sogenannten Karussellbetrug weit aufmachen würde, solange die neue Systematik nicht in der gesamten EU, sondern als Pilotprojekt in nur einem oder in ein paar Mitgliedsstaaten eingeführt wird. „Wir konnten jedenfalls die EU-Repräsentanten für all diese Themen sensibilisieren, und es hat sich gezeigt, wie wichtig der persönliche Kontakt zu Brüssel ist und uns ermutigt, diesen Weg der Interessenvertretung in Zukunft noch stärker zu intensivieren“, so Thalbauer abschließend.

 

 

 

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