Oberhauser: Wiedereingliederungsgesetz ermöglicht
 sanften Wiedereinstieg nach langem Krankenstand

 

erstellt am
30. 09. 16
11:00 MEZ

Wien (bmgf) - Vergangene Woche wurde das "Wiedereingliederungsteilzeitgesetz", das in Zusammenarbeit von Gesundheits- und Sozialministerium erarbeitet wurde, in Begutachtung geschickt. Dieses Gesetz ermöglicht Personen, die sich über einen längeren Zeitraum (mind. 6 Wochen) in Krankenstand befunden haben, durch die vorübergehende Reduktion der Normalarbeitszeit den "sanften Wiedereinstieg in den Berufsalltag", freut sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser über diese "wichtige sozialpolitische Neuerung".

Das Gesetz sieht vor, dass die betroffenen Personen neben dem aliquot zustehenden Entgelt für die Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit eine Geldleistung der Krankenversicherung erhalten, nämlich das Wiedereingliederungsgeld. "Da die Summe aus Teilentgelt und Wiedereingliederungsgeld höher ist als das im Krankenstand bezogene Krankengeld, besteht auch ein finanzieller Anreiz für den Abschluss einer Wiedereingliederungsteilzeit", erläutert die Ministerin.

Oberhauser betont, dass es dabei keinesfalls um einen "Teilzeitkrankenstand" gehe. "Personen, die Grippe haben oder sich ein Bein gebrochen haben, sollen sich natürlich weiterhin auskurieren. Doch für Personen, die länger im Krankenstand waren - beispielsweise aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Krebserkrankung - ist es oftmals besser, zunächst weniger Stunden zu arbeiten und das Pensum langsam zu steigern, als gleich wieder voll einzusteigen", sagt Oberhauser.

 

 

 

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