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Oberhauser: Wiedereingliederungsgesetz ermöglicht |
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Wien (bmgf) - Vergangene Woche wurde das "Wiedereingliederungsteilzeitgesetz", das in Zusammenarbeit
von Gesundheits- und Sozialministerium erarbeitet wurde, in Begutachtung geschickt. Dieses Gesetz ermöglicht
Personen, die sich über einen längeren Zeitraum (mind. 6 Wochen) in Krankenstand befunden haben, durch
die vorübergehende Reduktion der Normalarbeitszeit den "sanften Wiedereinstieg in den Berufsalltag",
freut sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser über diese "wichtige sozialpolitische Neuerung". |
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