EU-Vorschlag zur Stärkung des Familienrechts und für eine bessere Regelung des Sorgerechts
und Umgangsrechts
Brüssel/Salzburg (lk) - Die Europäische Kommission hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit
dem der Schutz von Kindern in Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Verfahren im Familienrecht gestärkt
werden soll. Der Vorschlag betrifft insbesondere eine bessere Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts. Außerdem
wird die Problematik der Kindesentführung in grenzüberschreitenden Familienrechtssachen aufgegriffen.
Darüber berichtet ein aktuelles Extrablatt aus dem Salzburger Verbindungsbüro Brüssel.
Durch die neuen Vorschriften sollen die Rechts- und Verwaltungsverfahren in grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren
im Familienrecht beschleunigt werden. Im Zentrum steht dabei die Gewährleistung des Kindeswohls. Dafür
ist die gute grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit unerlässlich, damit die Kinder im Falle
von Familienstreitigkeiten oder der Trennung internationaler Paare über einen sicheren Rechtsrahmen verfügen,
um die Beziehungen zu beiden Elternteilen (und Erziehungsberechtigten), die unter Umständen in verschiedenen
europäischen Ländern leben, aufrechtzuerhalten. Die Vorschläge betreffen effizientere Verfahren
in Fällen grenzüberschreitender Kindesentführung durch einen Elternteil, die Anhörung des Kindes,
die zügige Vollstreckung von Entscheidungen in anderen Mitgliedstaaten und die Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten. Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird nun dem Rat
der EU zur Beschlussfassung vorgelegt, der über gemeinsame Vorschriften für die justizielle Zusammenarbeit
in Familiensachen Einstimmigkeit erzielen muss. Das Europäische Parlament hat bei diesem Gesetzgebungsverfahren
eine beratende Funktion und wird zu dem Vorschlag angehört.
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