Oberhauser: Gesundheitsberufe-Register bringt mehr
 PatientInnen-Sicherheit und Transparenz

 

erstellt am
28. 09. 16
11:00 MEZ

Wien (bmgf) - Mit der Kundmachung des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes (GBRegG) im Bundesgesetzblatt vom 28.09. ist der Weg frei für die Einrichtung des Berufsregisters für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und die gehobenen medizinisch-technischen Dienste mit Anfang 2017. Für Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser ist das Berufsregister ein wichtiger Beitrag für mehr PatientInnen-Sicherheit und Qualitätssicherung, vor allem im freiberuflichen Bereich. "Mit der Einrichtung des Berufsregisters schaffen wir für die Berufsangehörigen Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Und die Patientinnen und Patienten können darauf vertrauen, dass sie von qualifizierten Personen betreut werden", so Oberhauser. Zudem werden die regionale und bundesweite Bedarfsplanung sowie der internationale Informationsaustausch erleichtert.

Das GBRegG wurde im Juli 2016 im Nationalrat und Bundesrat beschlossen. Da die Arbeiterkammer mit dem Gesetz eine Funktion als Behörde annimmt, hatten die Bundesländer zwei Monate Zeit, das Gesetz zu beeinspruchen. Ende der Einspruchsfrist war der 14. September 2016. Nachdem keine Einsprüche eingegangen sind, kann das Gesetz nun kundgemacht werden. Mit 1.1.2017 tritt das Gesetz in Kraft, ab 1.1.2018 werden die Gesundheitsberufe im Register erfasst.

 

 

 

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