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FMA senkt höchstzulässigen Garantiezins in der |
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erstellt am |
Wien (fma) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) senkt den höchstzulässigen Rechnungszinssatz
(Garantiezins) in der klassischen Lebensversicherung für neue Verträge ab 1. Jänner 2017 von 1,0%
auf 0,5% ab. Dies geht aus der heute im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Novelle der „Versicherungsunternehmen
Höchstzinssatzverordnung“ (VU-HZV) der FMA hervor. Die neuerliche Absenkung des höchstzulässigen
Garantiezinssatzes - bereits mit 1.Jänner 2016 wurde dieser von 1,5% auf 1,0% abgesenkt - ist wegen des nachhaltigen
Trends des sinkenden Zinsniveaus erforderlich. So ist seit Juli 2016 die „Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite
für Bundesanleihen“ (UDRB) - die wesentliche Benchmark für den Garantiezinssatz - erstmals sogar negativ.
Bei der Festlegung des höchstzulässigen Rechnungszinses orientiert sich die FMA am 10-jährigen Durchschnitt
der UDRB unter Anwendung eines Abschlags von 40%. Durch diese Maßnahme soll sichergestellt werden, dass Garantieleistungen
aus Versicherungsverträgen auch weiterhin langfristig erfüllt werden können. |
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