Aufgrund eines Produktionsfehlers bei den Wahlkarten mußte der 2. Wahlgang zur Bundespräsidentenwahl
auf 4. Dezember 2016 verschoben werden.
Wien (bmeia) - Um als AuslandsösterreicherIn an dieser Wahl teilnehmen zu können, müssen
Sie nachstehende Voraussetzungen erfüllen und folgende Veranlassungen treffen:
1) Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am Wahltag, 4. Dezember 2016.
2) Aufrechte Eintragung von AuslandsösterreicherInnen in die Wählerevidenz bei einer
österreichischen Gemeinde – spätestens am 27. Oktober 2016 (Abschluß der Wählerlisten):
Nur falls bisher noch keine Eintragung in der Wählerevidenz vorhanden oder deren maximale Gültigkeitsdauer
(10 Jahre) bereits abgelaufen ist, müssen Sie als AuslandsösterreicherIn bis spätestens
27. Oktober die Eintragung in die Wählerevidenz bei der für Sie zuständigen österreichischen
Wählerevidenzgemeinde beantragen.
Wählerevidenz-Antragsformular und Ausfüllanleitung finden Sie im Internet auf dem Webportal des BMEIA.
Die zuständige Wählerevidenzgemeinde ist die österreichische Gemeinde Ihres letzten Hauptwohnsitzes
in Österreich (Punkt 7 des Wählerevidenz-Antragformulars). Sollte ein solcher nicht vorliegen, richtet
sich die zuständige Gemeinde nach den in den Punkten 8-15 des Antragsformulars angeführten
Beziehungen zu Österreich. Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig eine automatische
Zusendung von Wahlkarten („Wahlkartenabo“) für die Dauer von 10 Jahren zu beantragen
(siehe Punkt 18 des Antragsformulars).
Ihr schriftlicher Antrag muß direkt an die zuständige österreichische Wählerevidenzgemeinde
gestellt werden. Die Antragstellung ist zumeist auch per Telefax oder eingescannt per E-Mail möglich,
Kontaktadressen der Gemeinden finden Sie hier >
Legen Sie bitte dem Antrag eine Kopie Ihres österreichischen Reisepasses oder, sofern Sie keinen österreichischen
Reisepaß besitzen, eine Kopie Ihres österreichischen Personalausweises oder Staatsbürgerschaftsnachweises
bei.
Hinweis für Jugendliche zur Teilnahme an künftigen Wahlen: Auch jene Jugendliche, die
am 4. Dezember das Wahlalter noch nicht erreicht haben, können sich bereits ab Geburtsjahrgang 2001 jederzeit
in die Wählerevidenz eintragen lassen.
3) Ehest möglicher Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte – schriftlich oder online:
Ein Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist erforderlich. Der Antrag sollte ehest möglich schriftlich
an die für Sie zuständige österreichische Wählerevidenzgemeinde übermittelt
werden.
Ausnahme: Die Inhaber eines gültigen Wahlkartenabos (siehe Erläuterungen unter Punkt 2) müssen
hingegen keinen Antrag stellen. Die Beantragung sollte ehest möglich vorgenommen werden. Bei den meisten Gemeinden
ist eine Online-Direktantragsstellung über http://www.wahlkartenantrag.at
möglich.
Andernfalls können Sie den Antrag mit dem umseitigen Formular auch per E-Mail/ Fax direkt an Ihre örtliche
zuständige Wählerevidenzgemeinde senden.
4) Stimmabgabe und Rücksendung der Wahlkarten an die Wahlbehörde – einlangend bis spätestens
4. Dezember 2016 um 17.00 Uhr.
Als AuslandsösterreicherIin erhalten Sie mit einem Wahlkartenabo bzw. nach Beantragung einer
Wahlkarte die Wahlunterlagen für die Wiederholung des 2. Wahlganges von Ihrer Wählerevidenzgemeinde zugesandt.
Die Stimmabgabe ist bereits unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte möglich. Danach sollte die Wahlkarte umgehend
an die Wahlbehörde retourniert werden. Die Wahlkarte muß jedenfalls bis spätestens
4. Dezember 2016 um 17.00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde (Bezirkswahlbehörde, die Adresse
auf der Wahlkarte aufgedruckt) eingelangt sein.
Weitere Informationen
Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung:
Zuständige Wählerevidenzgemeinden:
http://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/behoerden
Österreichische Vertretungsbehörden
im Ausland (Botschaft, Berufsgeneralkonsulat):
http://www.bmeia.gv.at/botschaften-konsulate/suche-nach-oesterreichischen-vertretungen
BMEIA Wahlinfobüro:
Tel. ++43 (0)501150 - 4400
E-Mail: wahl@bmeia.gv.at
BMI Wahl-Hotline:
Telefon ++43 / (0)1 / 53126-2700
E-Mail: wahl@bmi.gv.at
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