Seit langem fordert das Land die Berücksichtigung der "fuori quota" – LH Arno
Kompatscher erhielt entsprechende Zusagen von Innenminister Angelino Alfano.
Rom/Bozen (lpa) - Am 07.10. ist Südtirols Landeshauptmann mit Innenminister Angelino Alfano zusammengetroffen.
Zur Sprache kam das Thema der Asylbewerber, die außerhalb der staatlichen Zuweisungen und unabhängig
vom staatlichen Aufnahmesystem nach Südtirol kommen, die sich also "fuori quota" bewegen. "Das
Land Südtirol bemüht sich seit Monaten darum, dass diese Situationen im staatlichen Verteilungssystem
berücksichtigt werden", so Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Nun erhielt der Landeshauptmann vom Innenminister die Zusicherung, dass die für das Land Südtirol vorgesehen
Zuweisungsquote (im Sinne der Vereinbarungen in der Staat-Regionen Konferenz vom Juli 2014) progressiv auch diese
selbstständig und vorwiegend wegen der Grenzlage nach Südtirol kommenden Personen umfassen und berücksichtigen
werde. "Somit werden diese Flüchtlinge schrittweise in das gesamtstaatlichen Aufnahmesystem aufgenommen,
womit auch alle diesbezüglichen Bestimmungen zur Anwendung kommen", so Landeshauptmann Kompatscher.
Für Personen, die keine Asylantrag stellen oder nicht die Voraussetzungen erfüllen, um eine Antrag stellen
zu können, gelten die vom Gesetz vorgegebenen Regeln.
Diese Entscheidung untermauert den wichtige Grundsatz, dass eine Aufnahme in den vorgesehenen Einrichtungen auf
jeden Fall nur nach einer Überprüfung und formellen Zuweisung durch den Staat im Rahmen der vorgesehenen
Quoten erfolgt, die auch die entsprechende Finanzierung gewährleistet.
"Die Entscheidung bringt Südtirol mehr Sicherheit als bisher die Einhaltung der vorgesehenen Quoten,
da es zu keiner Überschneidung der staatlichen Zuweisungen aufgrund der Ankünfte in Süditalien und
der selbstständigen Bewegungen Richtung Südtirol mehr kommen wird", erklärt Landeshauptmann
Kompatscher. Sie bedeute auch mehr Sicherheit und Berechenbarkeit bezüglich der Zahl der Asylaufnahme und
der Personen, die Anrecht auf eine Aufnahme haben.
Durch die heutige Vereinbarung wird der Grundsatz bekräftigt, dass alle, die außerhalb der Quoten und
der staatlichen Zuweisungen nach Südtirol kommen, keinen Zugang zu den Möglichkeiten des Aufnahmesystems
für Asylantragsteller haben und gegebenenfalls umverteilt werden.
Die operative Umsetzung der heutigen Vereinbarung wird in enger Abstimmung zwischen Land Südtirol und dem
Regierungskommissariat erfolgen.
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