Flüchtlinge: LH Kompatscher trifft Innenminister Alfano

 

erstellt am
10. 10. 16
11:00 MEZ

Seit langem fordert das Land die Berücksichtigung der "fuori quota" – LH Arno Kompatscher erhielt entsprechende Zusagen von Innenminister Angelino Alfano.
Rom/Bozen (lpa) - Am 07.10. ist Südtirols Landeshauptmann mit Innenminister Angelino Alfano zusammengetroffen. Zur Sprache kam das Thema der Asylbewerber, die außerhalb der staatlichen Zuweisungen und unabhängig vom staatlichen Aufnahmesystem nach Südtirol kommen, die sich also "fuori quota" bewegen. "Das Land Südtirol bemüht sich seit Monaten darum, dass diese Situationen im staatlichen Verteilungssystem berücksichtigt werden", so Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Nun erhielt der Landeshauptmann vom Innenminister die Zusicherung, dass die für das Land Südtirol vorgesehen Zuweisungsquote (im Sinne der Vereinbarungen in der Staat-Regionen Konferenz vom Juli 2014) progressiv auch diese selbstständig und vorwiegend wegen der Grenzlage nach Südtirol kommenden Personen umfassen und berücksichtigen werde. "Somit werden diese Flüchtlinge schrittweise in das gesamtstaatlichen Aufnahmesystem aufgenommen, womit auch alle diesbezüglichen Bestimmungen zur Anwendung kommen", so Landeshauptmann Kompatscher.

Für Personen, die keine Asylantrag stellen oder nicht die Voraussetzungen erfüllen, um eine Antrag stellen zu können, gelten die vom Gesetz vorgegebenen Regeln.

Diese Entscheidung untermauert den wichtige Grundsatz, dass eine Aufnahme in den vorgesehenen Einrichtungen auf jeden Fall nur nach einer Überprüfung und formellen Zuweisung durch den Staat im Rahmen der vorgesehenen Quoten erfolgt, die auch die entsprechende Finanzierung gewährleistet.

"Die Entscheidung bringt Südtirol mehr Sicherheit als bisher die Einhaltung der vorgesehenen Quoten, da es zu keiner Überschneidung der staatlichen Zuweisungen aufgrund der Ankünfte in Süditalien und der selbstständigen Bewegungen Richtung Südtirol mehr kommen wird", erklärt Landeshauptmann Kompatscher. Sie bedeute auch mehr Sicherheit und Berechenbarkeit bezüglich der Zahl der Asylaufnahme und der Personen, die Anrecht auf eine Aufnahme haben.

Durch die heutige Vereinbarung wird der Grundsatz bekräftigt, dass alle, die außerhalb der Quoten und der staatlichen Zuweisungen nach Südtirol kommen, keinen Zugang zu den Möglichkeiten des Aufnahmesystems für Asylantragsteller haben und gegebenenfalls umverteilt werden.

Die operative Umsetzung der heutigen Vereinbarung wird in enger Abstimmung zwischen Land Südtirol und dem Regierungskommissariat erfolgen.

 

 

 

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